Scandienstleistungen Patientenakten, Aktenvernichtung und Ausleihverwaltungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: Frau Huber
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Scandienstleistungen Patientenakten, Aktenvernichtung und Ausleihverwaltungssystem
Scandienstleistungen Patientenakten, Aktenvernichtung und Ausleihverwaltungssystem für das Ortenau Klinikum
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Scandienstleistungen Patientenakten, Aktenvernichtung und Ausleihverwaltungssystem für das Ortenau Klinikum
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
2. a) Jährlicher Umsatz des Bewerbers in den Geschäftsjahren 2019 bis einschließlich 2021 im Bereich Scandienstleistungen/Digitalisierung Patientenakten in Deutschland größer als 2,5 Mio. Euro
b) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens des 1,5 fachen des Projektpreises
3. a) Scan-/Digitalisierungsort in Deutschland; Anzahl der Mitarbeiter in Deutschland im Bereich Scandienstleistung/Digitalisierung von Patientenakten für Krankenhäuser (Digitalisierung, Support, Vertrieb, Projektleitung etc.) größer als 50
b) Anzahl der Krankenhauskunden in Deutschland mit der angebotenen Scandienstleistung inkl. Indexierung und OCR-Erkennung in Deutschland größer als 50
c) Angabe von mindestens 3 realisierten oder in bestätigter Umsetzung befindlichen Referenzkrankenhäusern/Krankenhausverbünden in Deutschland in den Jahren 2017 bis 2021 mit der Software/Dienstleistung im Produktivbetrieb, die der Bewerber anbieten will, in Einrichtungen > 1.000 Betten. Es ist die Software-/Digitalisierungsbezeichnung sowie Referenz mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer anzugeben.
d) Bestehende Anbindung DMS marabu in Deutschland, Nachweis mindestens einer Referenz mit Anbindung mind. HL7 ADT aus dem KIS und HL7 MDM sowie OCR-Erkennungsdaten in das marabu DMS
4. a) Dokumentation und Support in deutscher Sprache sowie Betreuung/Support/Scan-/Digitalisierungsdienstleistung in Deutschland. Erklärung hierzu ist abzugeben.
b) Der Anbieter darf kein Händler sein, sondern muss die Scandienstleistung selbst mit eigenen Mitarbeitern erbringen. Erklärung hierzu ist abzugeben.
c) Der Anbieter muss (für die Software Aktenausleihverwaltung, so nicht das Tool des Auftraggebers vom Dokumentenmanagementsystem NEXUS/marabu genutzt werden kann) im Besitz der Applikationssoftware und des Quellcodes sein, damit er in der Lage ist, eine Vornahme etwaiger erforderlicher Änderungen ausführen zu können. Erklärung hierzu ist abzugeben.
d) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
e) Aktueller Nachweis oder Eigenerklärung, dass kein Strafverfahren eröffnet ist (nicht älter als 6 Monate)
f) Aktueller Nachweis oder Eigenerklärung, dass kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet ist (nicht älter als 6 Monate)
g) Eigenerklärung nach § 128 GWB, wonach der Bewerber keine Steuer- oder Abgabeschulden, Sozialversicherungs- oder Berufsgenossenschaftsbeitragsrückstände hat und die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einhält.
h) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
i) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
j) Eigenerklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
k) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.