BLB/Z/NL Duisburg/Wiederkehrende Prüfungen_100-21-00033 Referenznummer der Bekanntmachung: 100-21-00033
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
BLB/Z/NL Duisburg/Wiederkehrende Prüfungen_100-21-00033
Der BLB NRW schreibt für seine Niederlassung Duisburg die folgenden Leistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages aus:
- Prüfungen gem. PrüfVO NRW - Los 1;
- Prüfungen gem. BetrSichV - Los 2;
- Prüfungen gem. TrinkwV - Los 3;
- Prüfungen gem. AwSV und 21.BImSchV- Los 4.
Gegenstand der Beauftragung ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Prüfungen an Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung durch den Auftragnehmer.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt in und an den Gebäuden des Auftraggebers. Sachkundeprüfungen können auch in dessen Anmietungen bzw. von Mietern/Nutzern des Auftraggebers bei Dritten angemieteten Gebäuden (gem. Liegenschaftsverzeichnis, Anlage 2) beauftragt sein.
Los 1 PrüfVO NRW
47057 Duisburg (Großraum) Moers, Kleve, Geldern, Krefeld, Essen, Wesel, Dinslaken, Mönchengladbach, Emmerich, Viersen, Nettetal, Willich, Mülheim, Emmerich, Rheinberg, Kempen, Nettetal, Oberhausen, Goch, Kalkar, Hünxe, Sonsbeck, Kamp-Lintfort
Der AN wird mit der Durchführung von Prüfungen an den im Leistungsverzeichnis (LV) aufgeführten Anlagen gemäß der PrüfVO NRW beauftragt.
Ziel der Prüfung ist es, die technischen Anlagen sowie die dafür bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen von Prüfsachverständigen gemäß § 3 PrüfVO NRW auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) zu prüfen, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage gemäß PrüfVO NRW festzustellen.
Baugenehmigungen und Zustimmungsbescheide werden digital durch die Niederlassung (NL) bereitgestellt bzw. in der NL die Einsichtnahme ermöglicht.
Bei allen Gebäuden des BLB NRW handelt es sich um einen genehmigten Baubestand. Sofern in Einzelfällen keine Baugenehmigung bzw. Zustimmungsbescheid vorliegt, sind in diesem Fall die gesetzlichen / bauordnungsrechtlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes bzw. bei Nutzungsänderungen zum Zeitpunkt der Nutzungsänderung als Grundlage für die Prüfung heranzuziehen.
Brandschutzkonzepte / Brandschutzgutachten sind nur bindend, wenn diese durch ein geregeltes bauordnungsrechtliches Verfahren genehmigt wurden.
Umfang und Inhalt der Leistungspflichten sowie Prüffristen richten sich nach den Anforderungen der PrüfVO NRW in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere § 2 und § 8 PrüfVO NRW, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Bei den Prüfungen sind alle für die Wirksamkeit und Betriebssicherheit wesentlichen Anlagenteile zu prüfen. Angemessene Stichprobenprüfungen sind zulässig, soweit dies zu den einzelnen Prüfpunkten dieser Prüfgrundsätze ausdrücklich vermerkt ist.
Es sind die Sicherheitsanforderungen des Mieters (LZPD, JVA Geldern, JVA Willich) und der NL Duisburg zur Nutzung von Anschlagpunkten gemäß Anlage 8 und generell die Fremdfirmenrichtlinie des BLB gemäß Anlage 7 zu beachten!
Leistungsbeginn ist der 01.06.2022
Los 2 BetrSichVO
47057 Duisburg (Großraum) Moers, Kleve, Geldern, Krefeld, Essen, Wesel, Dinslaken, Mönchengladbach, Emmerich, Viersen, Nettetal, Willich, Mülheim, Emmerich, Rheinberg, Kempen, Nettetal, Oberhausen, Goch, Kalkar, Hünxe, Sonsbeck, Kamp-Lintfort
Der AN wird mit der Durchführung von Prüfungen der im LV aufgeführten Anlagen nach BetrSichV beauftragt.
Als Grundlage für die Prüfungen gelten jeweils die aktuelle Fassung der BetrSichV insbes. die §§ 3, 14, 15 und 16, auf die vollumfänglich verwiesen wird, sowie die zugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Bei der Durchführung von Prüfungen sind die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten bzw. in den jeweiligen Anlagenbüchern eingetragenen spezifischen Prüffristen zu kontrollieren. Sofern Prüffristen in der Webanwendung mit den Eintragungen in der Gefährdungsbeurteilung nicht übereinstimmen, ist der AG unverzüglich zu informieren.
Stellt der AN im Rahmen einer Prüfung schwerwiegende Mängel fest, die zur Abwehr der Gefährdung von Personen und/oder erheblichen Sachschäden ein unmittelbares Handeln erforderlich machen, ist der AG unverzüglich zu informieren. Sofern eine Fachfirma zur Begleitung der Prüfung vor Ort ist, ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen. Ist keine Fachfirma vor Ort, hat der AN die Gefahrenstelle zu sichern und den AG über den Notfall unverzüglich zu informieren.
Die Leistungen sind nach den geltenden Bestimmungen und Auflagen durchzuführen und beinhalten u.a. folgende Leistungen:
- Prüfungen vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach § 15 BetrSichV
Der AN kann im Einzelfall vom AG mit der Prüfung vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme Anlagen gemäß BetrSichV beauftragt werden
- Wiederkehrende Prüfungen nach § 16 BetrSichV
Der AN wird mit der Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen gemäß § 16 BetrSichV beauftragt:
-- Druckgeräte (u. a. Dampfkesselanlagen / Druckbehälteranlagen)
o Anlagenprüfung
o Äußere Prüfungen (sofern feuer-, abgas- oder elektrisch beheizt)
o Innere Prüfungen
o Festigkeitsprüfungen
-- Aufzugsanlagen
o Durchführung der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung)
o Durchführung der wiederkehrenden Prüfung (Zwischenprüfung)
-- Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Es sind die Sicherheitsanforderungen des Mieters (LZPD, JVA Geldern, JVA Willich) und der NL Duisburg zur Nutzung von Anschlagpunkten gemäß Anlage 8 und generell die Fremdfirmenrichtlinie des BLB gemäß Anlage 7 zu beachten!
Leistungsbeginn ist der 01.06.2022
Los 3 TrinkwV
47057 Duisburg (Großraum) Moers, Kleve, Geldern, Krefeld, Essen, Wesel, Dinslaken, Mönchengladbach, Emmerich, Viersen, Nettetal, Willich, Mülheim, Emmerich, Rheinberg, Kempen, Nettetal, Oberhausen, Goch, Kalkar, Hünxe, Sonsbeck, Kamp-Lintfort
Prüfung nach Trinkwasserverordnung:
Der AN wird mit der Durchführung von Untersuchungen nach § 14 der jeweils gültigen Fassung der Trinkwasserverordnung beauftragt.
Der Umfang der Untersuchung erstreckt sich auf Liegenschaften / Wirtschaftseinheiten mit zentraler Trinkwassererwärmung und einer Vernebelung des Trinkwarmwassers. Sofern in Ausnahmefällen eine Prüfpflicht auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder der Kaltwasser-Installationen (z. B. bei schlecht gedämmten Kaltwasserleitungen, etc.) besteht, ist der AN auch für diese Prüfungen zuständig.
Die Prüfungen sind nach den geltenden Bestimmungen und Auflagen durchzuführen und u. a. folgende Leistungen:
- Durchführung einer qualifizierten Sichtprüfung und Auswahl der Probenahmestellen
o Erstellung bzw. Fortschreibung eines objektspezifischen Probenahmeplans (mit Angabe des zuständigen Gesundheitsamtes, Art der Nutzung (öffentlich oder gewerblich), Angaben zur Kalt- und Warmwasserinstallation (Anzahl Steigstränge, Leitungsmaterial, Art und Größe WW-Bereiter, Duschen, etc.), Darstellung der Probenahmestellen für Kalt- und Warmwasser (Angabe der zu untersuchenden Parameter gemäß der behördlichen Vorgaben).
- Entnahme der Trinkwasserproben nach dem Schema einer orientierenden Untersuchung gem. DVGW Arbeitsblatt W551
- Kennzeichnung und Transport der Proben vom Objekt zu den Untersuchungsstellen unter Einhaltung der Fristen und Transportbedingungen
- Wiederkehrende Analytik der Trinkwasserproben durch zugelassene, akkreditierte Untersuchungsstellen / Labore nach
o Legionella spec.
- Anlassbezogene Analytik der Trinkwasserproben durch zugelassene, akkreditierte Untersuchungsstellen / Labore nach:
o mikrobiologische Parameter
o chemische Parameter
o Indikatorparameter
- Erstellung der Prüfberichte (siehe auch Dokumentation)
- Unverzügliche Unterrichtung und Beratung des AG bei der Feststellung von Grenzwertüberschreitungen und Erarbeitung von Maßnahmen (Aufklärung der Ursachen, Gefährdungsanalyse, etc.) zur weiteren Vorgehensweise bzw. Abstellung des Mangels
Im Übrigen richten sich Inhalt und Umfang der Leistungspflichten nach den Anforderungen der TrinkwV in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere § 14 und 15 TrinkwV, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Es sind die Sicherheitsanforderungen des Mieters (LZPD, JVA Geldern, JVA Willich) und der NL Duisburg zur Nutzung von Anschlagpunkten gemäß Anlage 8 und generell die Fremdfirmenrichtlinie des BLB gemäß Anlage 7 zu beachten!
Leistungsbeginn ist der 01.06.2022
Los 4 AwSV sowie 21. BImSchV
47057 Duisburg (Großraum) Moers, Kleve, Geldern, Krefeld, Essen, Wesel, Dinslaken, Mönchengladbach, Emmerich, Viersen, Nettetal, Willich, Mülheim, Emmerich, Rheinberg, Kempen, Nettetal, Oberhausen, Goch, Kalkar, Hünxe, Sonsbeck, Kamp-Lintfort
Prüfungen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdende Stoffen und über Fachbetriebe (AwSV) sowie 21. BIMSchV
- Prüfungen nach AwSV
Der AN wird mit der Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen (z. B. Heizöllagertanks, Tank(stellen)anlagen, hydraulische Aufzugsanlagen, etc.) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beauftragt.
Als Prüfgrundlage gilt die aktuelle Fassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (AwSV).
Die Leistungen sind nach den geltenden Bestimmungen und Auflagen durchzuführen und beinhalten u.a. folgende Leistungen:
-- Prüfung von Auffangräumen und Dichtflächen
-- Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Im Übrigen richten sich Inhalt und Umfang der Leistungspflichten sowie Prüffristen nach den Anforderungen der AwSV in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere § 46 AwSV, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
- Wiederkehrende Prüfung nach 21. BlmSchV
Die Einhaltung der Anforderungen nach § 3 Absatz 3 (Betrieb von Tankstellen) und 4 (Messöffnungen) der 21. BImSchV ist in regelmäßigen Abständen festzustellen.
Die Einhaltung der Anforderungen an den Reinigungsgrad einer Abgasreinigungseinrichtung nach §3 Absatz 6 ist durch Messungen festzustellen.
Ein Gasrückführungssystem ist auf einwandfreien Zustand zu überprüfen. Bei festgestellten Mängeln ist umgehend der AG zur Beauftragung der Instandsetzung zu informieren.
Es sind die Sicherheitsanforderungen des Mieters (LZPD, JVA Geldern, JVA Willich) und der NL Duisburg zur Nutzung von Anschlagpunkten gemäß Anlage 8 und generell die Fremdfirmenrichtlinie des BLB gemäß Anlage 7 zu beachten!
Leistungsbeginn ist der 01.06.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe TÜV Rheinland Industrieservice GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe TÜV Rheinland Industrieservice GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SGS Institut Fresenius GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taunusstein
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse: http://www.institut-fresenius.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe DEKRA Automobil GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY0F9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.