Unterstützende Dienstleistungen bei der Weiterentwicklung des Integrierten Managementsystems (IMS) der BGZ für den Zeitraum 2022 - 2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützende Dienstleistungen bei der Weiterentwicklung des Integrierten Managementsystems (IMS) der BGZ für den Zeitraum 2022 - 2024
Die BGZ hat ein Integriertes Managementsystem (IMS) implementiert, das mit wachsender Organisation an die definierten mittel- bis langfristigen Zielhorizonte anzupassen ist
Essen
Die BGZ hat ein Integriertes Managementsystem (IMS) implementiert, das mit wachsender Organisation an die
definierten mittel- bis langfristigen Zielhorizonte anzupassen ist.
In diesem Rahmen sollen Unterstützungsleistungen in folgenden Gebieten ausgeführt werden:
- Weiterentwicklung des Qualitäts- und Prozessmanagements
o Weiterentwicklung und Implementierung einer übergreifenden Systematik zu Prozessdefinitionen und
Prozessdarstellungen in Zusammenarbeit mit den Prozesseignern
o Weiterentwicklung der pilotierten Kennzahlensysteme in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichen
o Aufbau eines weiteren Kernprozesses im Bereich der Abfalllogistik, inkl. Bewertung der Rückwirkungen auf
die bestehenden Organisations- und Prozessstrukturen
o Unterstützung bei der operativen Verankerung von übergreifenden Ereignisanalysen im Rahmen von KVPBerichten, z.B. im Rahmen von Workshops an den Standorten
o Konzeption der weiteren Ausgestaltung des internen Regelungswesens einschl. Ist-Analyse der Inhalte in
Zusammenarbeit mit den Dokumentenverantwortlichen Stellen
- Umsetzung spezifischer Ausprägungen des Ereignismanagementsystems der BGZ
- Entwickeln eines BGZ-spezifischen „Maßnahmenprogrammes Nachhaltigkeit“ im Rahmen nachhaltiger
Unternehmensführung gemäß den Grundsätzen guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im
Bereich des Bundes
o Aufstellen des BGZ-spezifischen Maßnahmenprogrammes in Reflektion des Leitfadens der Bundesregierung
zur Nachhaltigkeit
o Verankerung der Nachhaltigkeitsthematik in den Prozessen der BGZ
- Unterstützung bei den Organisationsbewertungen mit Analyse des Ist-Standes
- Planen und Durchführen von Audits (Prozess- und Systemaudits) sowie Reviews
- Weiterentwicklung des Instrumentes Self Assessment in Abstimmung mit dem
Managementsystembeauftragten und den Prozesseignern
- Begleiten von Projekten und Aktionen zum Veränderungs- und Wissensmanagement
- Konzeption und Dokumentation des Management Reviews
- Ausprägen eines gesamthaften Berichtswesens der BGZ weiter ausgestalten (IMS und Kernprozesse)
- Planen und Durchführen von Workshops oder Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen
Die Unterstützungsleistungen sind für die Jahre 2022 - 2024 vorgesehen. Der Arbeitsumfang wird auf max. 120
Berater*innen-Tage (8 Stunden/Tag) pro Jahr geschätzt
Abschnitt IV: Verfahren
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Im vorliegendem Fall handelt es sich um eine Auftragserweiterung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Die Ausführung der beschriebenen Unterstützungsleistungen verlangt eine sehr tiefe Detailkenntnis in die Organisation und in die Prozesse der BGZ mbH. Darüber hinaus werden vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen m Handlungsrahmen kerntechnischer Anlagen und nachgewiesene Expertise bei der Ausgestaltung wie bei der Auditierung und Bewertung integrierter Managementsysteme (Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitssicherheit-, Informationssicherheit-, Wissens-, Energie-, Abfall-, Notfall- und Krisenmanagement) mit ihren spezifischen Teilausprägungen benötigt. Frau Dr.-Ing. Petra Donner hat bereits im Rahmen anderweitiger Auftragsverhältnisse am Aufbau des Unternehmens BGZ mitgewirkt und gemeinsam mit den Prozesseignern das Integrierte Managementsystem der BGZ aufgebaut und anforderungsgerecht weiterentwickelt. Als ausgewiesene Expertin sowie Kennerin des
Unternehmens und des Kontextes der Organisation mit ihren vielseitigen Stakeholdern hat Frau Dr. Donner als Senior Expertin ihre Qualifikationen und langjährige Erfahrungen aus einschlägigen Unternehmen eingebracht. Sie ist in verschiedene, mittelfristig angelegte Projekte der BGZ mit fachrelevanten Unterstützungsleistungen eingebunden und bedient das für die Zielerreichung essentielle Kommunikationsnetzwerk.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistung in intergierten Mangementsystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“