HNF Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0137
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 042-109336)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
HNF Freianlagenplanung
Freianlagenplanung/ Neubau Förderschulzentrum, Herdecker Str. 1, 40472 Düsseldorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
• Mindestens 1 Referenz mit einer vergleichbaren Bauaufgabe der Freianlagen eines Schulbaus mit Sport- und Spielaspekt mit Baukosten (KG 500) >= 1 Mio. €, die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein.Für alle Referenzen gilt, dass nur diejenigen Leistungsphasen gewertet werden, die im Zeitraum 2015 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen wurden.
• Mindestens 1 Referenz mit einer vergleichbaren Bauaufgabe der Freianlagenplanung mit Honorarzone IV mit Baukosten (KG 500) >= 500.000 €, die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein.Für alle Referenzen gilt, dass nur diejenigen Leistungsphasen gewertet werden, die im Zeitraum 2015 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen wurden.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden.