IT-Dienstleistung für Testautomation/Testmanagement
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50823
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinenergie.com
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistung für Testautomation/Testmanagement
Für die IT-Dienstleistung für Testautomatisierung/Testmanagement lassen sich die nachstehenden Leistungsinhalte zuordnen.
Aufgaben:
- Pflege, Entwicklung, Durchführung und Dokumentation von Softwaretests (manuell/automatisiert)
- Pflege, Entwicklung, Durchführung und Dokumentation von Regressionstests (manuell/automatisiert)
- Übernahme und Pflege der bestehenden Testautomatisierung zur Funktionsfähigkeit der RNG-Szenarien mit den Softwareprodukten Appium/Selenium
- Erster Ansprechpartner für die eingesetzte Systemlösung der Dr. Herwig GmbH im Rahmen
der IT-Anwenderbetreuung für ca. 200 Anwender-/innen
D-Köln
Für die IT-Dienstleistung für Testautomatisierung/Testmanagement lassen sich die nachstehenden Leistungsinhalte zuordnen.
Aufgaben:
- Pflege, Entwicklung, Durchführung und Dokumentation von Softwaretests (manuell/automatisiert)
- Pflege, Entwicklung, Durchführung und Dokumentation von Regressionstests (manuell/automatisiert)
- Übernahme und Pflege der bestehenden Testautomatisierung zur Funktionsfähigkeit der RNG-Szenarien mit den Softwareprodukten Appium/Selenium
- Erster Ansprechpartner für die eingesetzte Systemlösung der Dr. Herwig GmbH im Rahmen
der IT-Anwenderbetreuung für ca. 200 Anwender-/innen
zwei Mal um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens durch die Vergabekammer unzulässig ist, wenn ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb der Fristen gemäß § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).