RV für wiederkehrende Emissionsmessungen an den Kraftwerksstandorten der EnBW AG Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2021-0102
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
RV für wiederkehrende Emissionsmessungen an den Kraftwerksstandorten der EnBW AG
Die EnBW AG beabsichtigt die wiederkehrenden Emissionsmessungen an den Kraftwerksstandorten Altbach, Heilbronn (Heilbronn, Marbach Walheim), Karlsruhe und Stuttgart (Gaisburg, Münster) über einen sechsjährigen Abrufrahmenkontrakt mit dreijähriger Fortführungsoption fest zu vergeben.
Leistungsumfang:
Wiederkehrende Emissionsmessungen
- AST-Funktionsprüfungen gem. DIN EN 14181 und VDI 3950
- QAL2 Kalibriermessungen und Prüfungen des ordnungsgemäßen Einbaus gem.
DIN EN 14181 und VDI 3950
- Dienstleistungen zu Emissionsmessstellen
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Der Umfang an durchzuführenden Funktionsprüfungen, Kalibrierungen und Messungen ergibt sich aus dem als Anlage beigelegtem Preisblatt mit Zyklusübersicht. Vorgaben, welche sich aus immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und nachträglichen Anordnungen zur Umsetzung der 13. BImSchV bzw. 17. BImSchV ergeben, sind zu berücksichtigen und anzuwenden. Standort Altbach: Nachträgliche Anordnung vom 28.01.2016 zur Umsetzung der Anforderungen der 13. BlmSchV Standort Heilbronn: Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 17.06.2009 zur Leistungs- und Wirkungsgraderhöhung von Block 7 Nachträgliche Anordnung vom 19.10.2016 zur Umsetzung der Anforderungen der 13. BlmSchV sowie der TA Luft Standort Heilbronn - Marbach: immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 03.03.2009 für die Leistungs- und Wirkungsgraderhöhung der Gasturbine des Kombiblockes Marbach III im Kraftwerk Marbach Nachträgliche Anordnung vom 27.08.2012 zur Umsetzung der Anforderungen der 13. BlmSchV sowie der TA Luft Nachträgliche Anordnung vom 11.10.2012 zur Ergänzung der nachträglichen Anordnung vom 27.08.2012 zur Umsetzung der Anforderungen der 13. BlmSchV Standort Heilbronn - Walheim: Nachträgliche Anordnung vom 21.07.2016 zur Umsetzung der Anforderungen der 13. BlmSchV und der TA Luft Standort Rheinhafendampfkraftwerk: Nachträgliche Anordnung vom 07.11.2016 zur Umsetzung der Anforderungen der 13. BlmSchV Standort Stuttgart - Betriebsstätte Gaisburg: 3. immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für die Anlagenerrichtung und den Anlagenbetrieb des neuen Heizkraftwerks 3 (HKW 3) vom 06.03.2018 Standort Stuttgart - Betriebsstätte Münster: Zum Restmüllheizkraftwerk (RMHKW): Nachträgliche Anordnung vom 08.05.2015 zur Umsetzung der Anforderungen der 17. BImSchV. Zum Heizkraftwerk (HKW): Anordnung vom 10.05.2016 zur Umsetzung der Anforderungen der 13. BImSchV und des Emissionsminderungsplans der EnBW vom 04.04.2016 Wiederkehrende Emissionsmessungen Neben den standortbezogenen behördlichen Anordnungen sind bei wiederkehrenden Emissionsmessungen sind auch die Vorgaben immissionsschutzrechtlicher Regelwerke in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Insbesondere sind noch zu beachten: Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 13. BImSchV) Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 18. August 2021 Sofern durch die standortbezogenen behördlichen Anordnungen die Vorgaben der immissionsschutzrechtlichen Regelwerke konkretisiert werden oder abweichende Anforderungen festgelegt werden, sind die behördlichen Vorgaben maßgeblich. Funktionsprüfungen (AST) Jährliche Funktionsprüfungen (AST) an den Emissionsmess- und Auswerteeinheiten zur kontinuierlichen Ermittlung der Schadstoffkonzentrationen sind entsprechend den Vorgaben der unter Nr. 3.2 aufgezeigten "Standortbezogenen behördlichen Anordnungen" sowie der DIN EN 14181, in der jeweils neuesten Fassung durchzuführen. Anwendungsspezifisch ist sicherzustellen, dass auch mitgeltende, einschlägige Verfahrensvorschriften beachtet und in der jeweils neuesten Fassung angewandt werden. Insbesondere sind folgende Vorschriften zu beachten: Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 13. BImSchV) Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen RdSchr. d. BMU vom 23. Januar 2017 Anforderungen an Emissionsmesseinrichtungen Bei der Durchführung der Vergleichsmessungen im Rahmen der Funktionsprüfung der Messgeräte ist im Speziellen darauf zu achten, dass bei einem Emissionsniveau gemessen wird, dass eine Erweiterung des vorliegenden gültigen Kalibrierbereiches ermöglicht. Grundsätzlich ist auf Basis der Ergebnisse aus den Vergleichsmessungen für alle Messgeräte zu prüfen, ob Erweiterungen der vorliegenden gültigen Kalibrierbereiche gemäß DIN EN 14181 Nr. 6.5 möglich sind. In Abstimmung mit dem Auftragnehmer sind diese anschließend umzusetzen und im Prüfbericht zu dokumentieren. Anforderungen an Emissionsauswerteeinheiten Die Überprüfung der Auswerteeinheiten muss folgenden Umfang besitzen: Prüfung der Parametrierung Prüfung auf Erkennung und Verarbeitung der Statussignale, Alarmgebung und ggf. Druckerfunktion Prüfung auf Erkennung und Verarbeitung der Messsignale Prüfung der Bedienungssicherheit Die Funktionsprüfung hat auch alle ein- und ausgehenden Signale und Steuerbefehle sowie Bezugsgrößen zu umfassen. Speziell bei Bezugsgrößen ist auch deren ordnungsgemäße Funktion und Richtigkeit der Messwerte zu überprüfen. Beispiele für Signale, Steuerbefehle und Bezugsgrößen sind: Ordnungsgemäße Funktion von O2-Bezugsgrößenmessungen Ordnungsgemäße Funktion von Zusatzbrennern (MVA) Ordnungsgemäße Funktion der der automatischen Beschickungsverriegelungen (MVA) Ordnungsgemäße Registrierung von Beschickungsverriegelungen Ordnungsgemäße Registrierung von Bypass-Betriebszeiten. Bei der Erstellung des Berichtes ist die VDI-Richtlinie 3950 zu beachten. QAL2-Kalibriermessungen Kalibrierungen von Emissionsmesseinrichtungen (QAL2) sind entsprechend den Vorgaben der unter Nr. 3.2 aufgezeigten "Standortbezogenen behördlichen Anordnungen" sowie der DIN EN 14181 in der jeweils neuesten Fassung durchzuführen. Anwendungsspezifisch ist sicherzustellen, dass auch mitgeltende, einschlägige Verfahrensvorschriften beachtet und in der jeweils neuesten Fassung angewandt werden. Insbesondere sind folgende Vorschriften zu beachten: Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 13. BImSchV) Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen RdSchr. d. BMU vom 23. Januar 2017 Messberichte Zu jeder Prüf- und/oder Messkampagne sind Messberichte zu erstellen. Die Ergebnisse sind anhand der Grenzwertkriterien der jeweils gültigen behördlichen, standortbezogenen Anordnung bzw. bei abweichenden strengeren Anforderungen der jeweils geltenden BImSchV zu bewerten. Die partikelgebundenen und die filtergängigen Anteile der einzelnen Schwermetalle sind im Messbericht getrennt auszuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV für wiederkehrende Emissionsmessungen an den Kraftwerksstandorten der EnBW AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Planegg bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]