Überlassung pass. Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net - Walddorfhäslach Referenznummer der Bekanntmachung: 12/21-AZ
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommpaktnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung pass. Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net - Walddorfhäslach
Überlassung passiver Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net zur Sicherstellung einer NGA - Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession auf Gemarkung Walddorfhäslach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber (im Folgenden „AG“) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Schulen in der Gemeinde Walddorfhäslach mit leistungsfähigen und zu-kunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb werden bzw. wurden bereits auf der Gemarkung der Gemeinde Walddorf-häslach Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von Höchstgeschwindig-keitsnetzen (FTTB) errichtet. Das kommunale Höchstgeschwindigkeitsnetz ist dabei an einen Übergabepunkt eines Netzbetreibers im Bereich des Gewerbegebietes angebunden. Es ist die Aufgabe des AN, an diesem Übergabepunkt die zur Versorgung des Ausschreibungsgegenstandes nötigen Kapazi-täten anzupachten. Hierzu kann er auch auf den AG (Kommune) zugehen, über den ebenso eine Anpachtung einer Trasse bis zum ÜP möglich wäre – Kostenträger ist und bleibt jedoch der AN. Leistungen des Netzbetriebs und Mehrfachdienste werden nicht vom Auftraggeber erbracht, sondern sollen auf der Grundlage dieser Angebotsunterlagen im Wege einer Dienstleistungskonzession an einen privaten Dienstleister als Auftragnehmer vergeben und dann von diesem erbracht werden. Der Auftragnehmer hat dann als Konzessionär auf der Grundlage dieser Ausschreibung den Netzbetrieb und die Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Gegenstand der Ausschreibung ist damit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netz-betrieb (insbesondere Aufbau aktiver Komponenten, Wartung, Instandhaltung, Erweiterungen, Doku-mentation und Auskunftserteilung) sowie die Erbringung von Mehrfachdiensten durch den Bieter. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebsvertrages, der mit Zuschlagserteilung an den obsie-genden Bieter zustande kommt. Der Netzbetriebsvertrag ist im weiteren Verfahren Gegenstand des Verhandlungsverfahrens wird sofern ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird (mit Ausnahme von Mindestbedingungen). Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht dem AG zu. Im Übrigen ist im Regelfall die Kommune Eigentümer der innerörtlichen passiven Infrastrukturen. Die passiven Infrastrukturen werden dem Auftragnehmer gebündelt im Wege der Pacht überlassen. Der Auftraggeber ist für den Auftrag-nehmer alleiniger Vertragspartner für den Netzbetriebsvertrag.Die Netzarchitektur, die beabsichtigten Trassen, die POP-Standorte sowie Zugangspunkten zu der LWL Infrastruktur von Carriern für den Ausbau ergeben sich aus den in dieser Anlage beigefügten Kartendarstellungen (siehe Anhang 1). Beim Ausbau von FTTB-Netzen wird unterschieden zwischen zeitnah geplanten Ausbaumaßnahmen auf der Grundlage aktuell bestehender weißer Flecken der NGA-Versorgung (unterhalb der aktuellen Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s sowie in nach Sonderprogrammen förderfähigen Gebieten (z.B. Schulen, Krankenhäuser und Gewerbe/Industriegebiete) und einer über den jeweiligen Pachtzeitraum angelegten, langfristigen Prognose. Der langfristigen Prognose liegt die Absicht des AG zu Grunde, innerhalb des Pachtzeitraumes einen Teil des Versorgungsgebietes vor-behaltlich der Förderfähigkeit mit FTTB-Anschlüssen zu versorgen. Die geplanten Potentiale ergeben sich unter anderem aus den möglichen Anschlusspunkten von aktuell noch “grauen Flecken” sowie Mitverlegungen und Vorstreckungen. Dem geplanten Aufbau neuer passiver Infrastrukturen liegen in aller Regel die technischen Vorgaben von Komm.Pakt.Net und der Fördermittelgeber Bund und Land Baden-Württemberg zugrunde. Der spätere Betreiber hat die für ihn maßgeblichen Vorgaben aus dem/den einschlägigen Förderpro-gramm/-en zu erfüllen. Er wird hierzu im Rahmen des Netzbetriebsvertrages verpflichtet. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgaben-,Projekt- und Netzbeschreibung, auff die insoweit vollumfänglich verwiesen wird.
- Kriterium: Netzpacht(60)
- Kriterium: Versorgungskonzept(40)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).