Lieferung von Ökostrom
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom
Kauf und Lieferung von Ökostrom für diverse Liegenschaften des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Lieferung von Ökostrom
Beschaffung und Lieferung von Ökostrom für verschiedene LWL-Liegenschaften mit einem Jahresbezugsbedarf von ca. 30 GWh pro Jahr
Die Liefermenge ist voraussichtlich in 6 Lose unterteilt, dabei handelt es sich um 5 Lose mit Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und 1 Los mit Standard-Last-Profil (SLP) -Abnahmestellen. Die Laufzeit der Lieferverträge wird voraussichtlich 2 bzw. 3 Jahre betragen. Die Belieferung der Abnahmestellen beginnt ab dem 1.1.2023 für 4 Lose bzw. 1.1.2024 für 2 Lose.
Der Preis für die Strombelieferung wird an die Handelsnotierungen der EEX indiziert. Die Beschaffung des Ökostroms soll in Tranchen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine reine Vorinformation über die Absicht einer geplanten Auftragsbekanntmachung voraussichtlich im April 2022. Sie dient zur Verkürzung der späteren Angebotsfrist.
Es wird darum gebeten, von weiteren Anfragen bzw. Anforderungen der Vergabeunterlagen abzusehen. Die Vergabeunterlagen werden erst ab der tatsächlichen Auftragsbekanntmachung zum Download auf der Vergabeplattform des LWL (www.lwl.org/eVergabe) zur Verfügung stehen.
Da ein Offenes Verfahren geplant ist, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, Firmen, die aufgrund der Vorinformation ihr Interesse an dem Auftrag bekundet haben, auf eine spätere Auftragsbekanntmachung hinzuweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.