Hochregalanlage Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2022-0017
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochregalanlage
Vertrag über Planung, Lieferung, Aufbau und Endabnahme einer Hochregalanlage für das BwBM Bekleidungszentrum in Simmern
Bekleidungszentrum Simmern
Mutterschieder Straße 3
55469 Simmern
Hochregal 1,80m
Bestellmenge: 13.600 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen);
1b) aktueller, vollständiger Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. HR-Auszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate))
weiter siehe zusätzliche Angaben
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre
2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
2c) Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Angabe der jeweiligen Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden, Sach- und Umweltschäden, Bearbeitungsschäden etc. (die Mindesthöhe ergibt sich aus § 15 Nr. 4 des Vertrags über Planung, Lieferung, Aufbau und Endabnahme einer Hochregalanlage des
Bekleidungszentrums in Simmern)
(Die unter III.1.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
weiter siehe zusätzliche Angaben
3a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten unter Verwendung der Anlage Referenzen.
3b) Beschreibung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements (z.B. Handbuch oder DIN EN ISO 9001)
weiter siehe zusätzliche Angaben
Mindestanforderung: 3 Referenzprojekte
Abschnitt IV: Verfahren
Aufhebung des Verfahrens 2022-0004 zu dem keine forderungskonformen Angebote eingegangen sind. Dringender Bedarf ist mit verkürzten Verfahrensfristen zu veröffentlichen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Information zu III.1.1), 1.2) und 1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Teilnahmefrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die BwBM kann im Rahmen der Prüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bewerbern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer kurzen Frist (1-2 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Zu II.2.9.: Eine Beschränkung der Zahl der Bewerber ist nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.