Zwei (optional drei) batterie-elektrische Kastenwagen mit Einfachkabine (Los 1) und zwei batterie-elektrischen Kastenwagen mit Einfachkabine und Hochdach (Los 2) als Neuf (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6051
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Zwei (optional drei) batterie-elektrische Kastenwagen mit Einfachkabine (Los 1) und zwei batterie-elektrischen Kastenwagen mit Einfachkabine und Hochdach (Los 2) als Neuf (Los 2)
Lieferung von zwei (optional drei) batterie-elektrischen Kastenwagen mit Einfachkabine, max. 3,4 t zGG (Los 1)
und
zwei batterie-elektrischen Kastenwagen mit Einfachkabine, 3,5 t zGG und Hochdach (Los 2)
als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld.
Zwei (optional drei) neue batterie-elektrische Kastenwagen mit Einfachkabine, max. 3,4 t zGG
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
Zwei (optional drei) neue batterie-elektrische Kastenwagen mit Einfachkabine, max. 3,4 t zGG
Es besteht die Option auf einen weiteren neuen batterie-elektrischen Kastenwagen mit Einfachkabine, max. 3,4 t zGG. Ein Fahrzeug ist für die Poststelle vorgesehen und ein Fahrzeug für das Medienzentrum der Stadt Bielefeld. Es wird zurzeit geprüft, ob die Postverteilung in den südlichen Bielefelder Stadtgebieten durch einen externen Dienstleister erfolgen kann. Wenn die Prüfung ergibt, dass die Postverteilung im Bielefelder Süden nicht durch einen externen Dienstleister erfolgen soll, sondern weiterhin durch die Poststelle der Stadt Bielefeld, wird ein weiteres Fahrzeug benötigt und die Option greift dann.
Die Beschaffung wird durch das Förderprogramm "Sofortprogramm Saubere Luft" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert, deren Förderrichtlinien eingehalten werden müssen.
Die angebotenen Fahrzeuge müssen daher reine batterieelektrische-Neufahrzeuge der Klasse N1 nach der Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 05. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) sein. Die Fahrzeuge müssen entsprechend den Förderbedingungen im Durchführungszeitraum bis spätestens 30.06.2022 bestellt werden. Sollte dieses Datum nicht gehalten werden können ist eine Auftragsvergabe nicht mehr möglich. Es besteht kein Anspruch auf Zuschlagserteilung!
Die Auslieferung der Fahrzeuge soll innerhalb von 20 Wochen nach der Auftragserteilung erfolgen.
Die Anlieferung hat kostenfrei zu erfolgen.
Ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
12. Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis
Bewertet wird hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die maximal 300 Leistungspunkte je Los erzielt werden können.
13. Lieferzeit
Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte je Los erzielt werden
13 und weniger Wochen 50 Punkte
14 bis 16 Wochen 25 Punkte
17 bis 19 Wochen 15 Punkte
20 und mehr Wochen 0 Punkte
14. Garantie- und Gewährleistungszeitraum
Für das Kriterium Garantie- und Gewährleistungszeitraum können maximal 50 Leistungspunkte und
zwar 25 Leistungspunkte für den Garantie- und 25 Leistungspunkte für den Gewährleistungszeitraum je Los
erzielt werden.
Garantie (max. 25 Leistungspunkte)
48 und mehr Monate 25 Punkte
36 bis 47 Monate 18 Punkte
24 bis 35 Monate 15 Punkte
12 bis 23 Monate 10 Punkte
weniger als 12 Monate 0 Punkte
Gewährleistung (max. 25 Leistungspunkte)
36 und mehr Monate 25 Punkte
31 bis 35 Monate 18 Punkte
25 bis 30 Monate 12 Punkte
bis 24 Monate 0 Punkte
15. Kundendienst und Service
Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien 15.1. bis 15.3 je Los bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen in den jeweiligen Losen. Es können in den Kategorien Standort, 15.1, sowie Service und Erreichbarkeit, 15.2, pro Los jeweils maximal 40 Leistungspunkte und in der Kategorie Ersatzteilversorgung, 15.3, je Los maximal 20 Leistungspunkte erzielt werden.
Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von
bis 30 km 40 Punkte
über 30 km bis 50 km 35 Punkte
über 50 km bis 100 km 25 Punkte
über 100 km bis 150 km 15 Punkte
über 150 km 0 Punkte
um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld
15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte je Los)
Mobiler Reparaturservice vorhanden
Ja 7 Punkte
Nein 0 Punkte
Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall
Ja 4 Punkte
Nein 0 Punkte
Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes:
Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr 6 Punkte
Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr 5 Punkte
Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr 4 Punkte
Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr 3 Punkte
Geringere tel. Erreichbarkeit 0 Punkte
Reaktionszeit bei notwendiger Abholung des Fahrzeugs
innerhalb von 24 Stunden 4 Punkte
innerhalb von 48 Stunden 2 Punkte
über 48 Stunden 4 Punkte
Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen
weiteren 24 Stunden 4 Punkte
weiteren 48 Stunden 2 Punkte
späterer Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden 0 Punkte
Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang
alle 24 Stunden 4 Punkte
alle 48 Stunden 2 Punkte
länger als alle 48 Stunden 0 Punkte
Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt
Ja 3 Punkte
Nein 0 Punkte
Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt
Ja 3 Punkte
Nein 0 Punkte
Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal
Ja 1 Punkt
Nein 0 Punkte
Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen
Ja 4 Punkte
Nein 0 Punkte
15.3 Ersatzteilversorgung (max. 20 Leistungspunkte je Los)
Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind
bis 24 Stunden 20 Punkte
wischen 24 und 48 Stunden 10 Punkte
über 48 Stunden 0 Punkte
16. Angebotspreis
Die Wertungspunkte des Angebotspreises je Los ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Pro-zentpunktzahl (hier: 50) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Zwei neue batterie-elektrische Kastenwagen mit Einfachkabine, 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht und Hochdach
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
Zwei neue batterie-elektrische Kastenwagen mit Einfachkabine, 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht und Hochdach
Die Beschaffung wird durch das Förderprogramm "Sofortprogramm Saubere Luft" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert, deren Förderrichtlinien eingehalten werden müssen.
Die angebotenen Fahrzeuge müssen daher reine batterieelektrische-Neufahrzeuge der Klasse N1 nach der Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 05. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) sein. Die Fahrzeuge müssen entsprechend den Förderbedingungen im Durchführungszeitraum bis spätestens 30.06.2022 bestellt werden. Sollte dieses Datum nicht gehalten werden können ist eine Auftragsvergabe nicht mehr möglich. Es besteht kein Anspruch auf Zuschlagserteilung!
Die Auslieferung der Fahrzeuge soll innerhalb von 20 Wochen nach der Auftragserteilung erfolgen.
Die Anlieferung hat kostenfrei zu erfolgen.
Ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
12. Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis
Bewertet wird hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die maximal 300 Leistungspunkte je Los erzielt werden können.
13. Lieferzeit
Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte je Los erzielt werden
13 und weniger Wochen 50 Punkte
14 bis 16 Wochen 25 Punkte
17 bis 19 Wochen 15 Punkte
20 und mehr Wochen 0 Punkte
14. Garantie- und Gewährleistungszeitraum
Für das Kriterium Garantie- und Gewährleistungszeitraum können maximal 50 Leistungspunkte und
zwar 25 Leistungspunkte für den Garantie- und 25 Leistungspunkte für den Gewährleistungszeitraum je Los
erzielt werden.
Garantie (max. 25 Leistungspunkte)
48 und mehr Monate 25 Punkte
36 bis 47 Monate 18 Punkte
24 bis 35 Monate 15 Punkte
12 bis 23 Monate 10 Punkte
weniger als 12 Monate 0 Punkte
Gewährleistung (max. 25 Leistungspunkte)
36 und mehr Monate 25 Punkte
31 bis 35 Monate 18 Punkte
25 bis 30 Monate 12 Punkte
bis 24 Monate 0 Punkte
15. Kundendienst und Service
Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien 15.1. bis 15.3 je Los bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen in den jeweiligen Losen. Es können in den Kategorien Standort, 15.1, sowie Service und Erreichbarkeit, 15.2, pro Los jeweils maximal 40 Leistungspunkte und in der Kategorie Ersatzteilversorgung, 15.3, je Los maximal 20 Leistungspunkte erzielt werden.
Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von
bis 30 km 40 Punkte
über 30 km bis 50 km 35 Punkte
über 50 km bis 100 km 25 Punkte
über 100 km bis 150 km 15 Punkte
über 150 km 0 Punkte
um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld
15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte je Los)
Mobiler Reparaturservice vorhanden
Ja 7 Punkte
Nein 0 Punkte
Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall
Ja 4 Punkte
Nein 0 Punkte
Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes:
Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr 6 Punkte
Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr 5 Punkte
Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr 4 Punkte
Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr 3 Punkte
Geringere tel. Erreichbarkeit 0 Punkte
Reaktionszeit bei notwendiger Abholung des Fahrzeugs
innerhalb von 24 Stunden 4 Punkte
innerhalb von 48 Stunden 2 Punkte
über 48 Stunden 4 Punkte
Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen
weiteren 24 Stunden 4 Punkte
weiteren 48 Stunden 2 Punkte
späterer Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden 0 Punkte
Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang
alle 24 Stunden 4 Punkte
alle 48 Stunden 2 Punkte
länger als alle 48 Stunden 0 Punkte
Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt
Ja 3 Punkte
Nein 0 Punkte
Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt
Ja 3 Punkte
Nein 0 Punkte
Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal
Ja 1 Punkt
Nein 0 Punkte
Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen
Ja 4 Punkte
Nein 0 Punkte
15.3 Ersatzteilversorgung (max. 20 Leistungspunkte je Los)
Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind
bis 24 Stunden 20 Punkte
wischen 24 und 48 Stunden 10 Punkte
über 48 Stunden 0 Punkte
16. Angebotspreis
Die Wertungspunkte des Angebotspreises je Los ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Pro-zentpunktzahl (hier: 50) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
10.1 Betriebs-/Firmenbeschreibung
Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähig-keit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
10.2 Kundendienst-/Service-Standort
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Jeder Anbieter, kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von vier Kalenderwochen ein dem ausgeschriebenen Typ vergleichbares Fahrzeug beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen.
Sollte dies nicht innerhalb von vier Kalenderwochen nach Aufforderung beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorgestellt werden können, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Rechnungen sind grundsätzlich in einfacher Ausführung mit quittierter Liefer-/Übergabebestätigung und unter Angabe der Bestellnummer des Umweltbetriebes (4500.....) an folgende Anschrift zu richten:
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Die Betriebsleitung,
Eckendorfer Straße 57 Haus A, 33609 Bielefeld.
Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail-Adresse:
[gelöscht]
Als Leitweg-ID für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-32002-64.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9VHX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]