Lehrerarbeitstische am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl (TP4 Mobiliar) Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV) 19-21-40-057/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lehrerarbeitstische am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl (TP4 Mobiliar)
Zwei Schreibtische für Lehrerarbeitsplätze müssen anhand einer Skizze angefertigt werden. In den Aussparungen werden elektronische Geräte verbaut.
- 2x elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch
+ Knieraumblende Sichtschutz
+ Bodenanschluss
+ Monitorarm
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und der beigefügten Skizze zu entnehmen.
Hans-Böckler-Berufskolleg Hagenstr. 28 45768 Marl
Die ausgeschriebenen Schreibtische für Lehrerarbeitsplätze müssen anhand einer Skizze angefertigt werden. In den Aussparungen werden elektronische Geräte verbaut.
2 x Elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch:
- angetrieben durch zwei laufruhige, leistungsstarke und
langlebige Motoren
- stufenlos höhenverstellbar von ca.65 bis 120 cm
- 3 speicherbare Positionen
- einfache Bedienung über frei positionierbares
Touch-Bedienteil
- Größe des Tischgestells: ca. 170x123x70cm
- bis zu ca. 80 kg Hublast
- bis zu ca. 200 kg statische Last
- Erinnerungsfunktion zur Änderung der Position (0,5 Std. / 1
Std. / 1,5 Std. / 2 Std.)
- Farbe: lichtgrau
Tischplatte:
- Farbe: lichtgrau ähnlich RAL 7030
- Größe: ca.180 x 2,8 x 80 cm (Breite x Höhe x Tiefe)
- Material: Spankernplatte, HPL-beschichtet
- ABS Sicherheitskante, ca. 2mm Multiplex Dekor
- inkl. Knieraumblende Sichtschutz / Bodenanschluss / Monitorarm
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und der beigefügten Skizze zu entnehmen.
EFRE- 06 00 20 8
Die Lieferung/Installation inkl. Abrechnung muss bis September 2022 vollzogen worden sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
- Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: [Betrag gelöscht] EUR
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:
- Liste der wesentlichen in den letzten 2 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Recklinghausen
Zimmer 2.2.27
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DM30
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.