Verdichterversuchsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 40-22 JJ
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-due.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verdichterversuchsanlage
Verdichterversuchsanlage für Wasserverdunstung (Naßverdichtung)
Universität Duisburg-Essen Lotharstr. 1 47057 Duisburg s. Leistungsbeschreibung
Verdichterversuchsanlage für Wasserverdunstung (Naßverdichtung). Dieses Lastenheft beschreibt die Anforderungen an die elektrischen Antriebskomponenten eines Verdichters zur Untersuchung von Wasserverdunstung der Universität Duisburg-Essen am Campus Duisburg, s. Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden unbegrenzt und sonstige
Schäden mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. EUR alternativ kann ein Nachweis der
Versicherung beigefügt werden, dass die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung bei
Zuschlagserteilung entsprechend erhöht wird
Namentliche Benennung eines/r Ansprechpartners/-in, welche/r in deutscher Sprache an möglichen
Verhandlungen teilnehmen kann und die Erklärung oder der Nachweis (z.B. Sprachzertifikate), dass
eine Verhandlung in deutscher Sprache möglich ist
Bitte geben Sie vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren an und füllen Sie zu jeder Referenz einen Referenzbogen aus (s. Vergabemarktplatz NRW, Vergabeunterlagen, "vom Unternehmen auszufüllen"). Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben. Je mehr vergleichbare Referenzprojekte zur ausgeschriebenen Leistung angegeben werden können, desto mehr Punkte können erreicht werden. (s.beigefügte Wertungstabelle). Es werden jedoch maximal 10 Referenzen in diese Punktebewertung einfließen. Sollten Sie mehr als 10 Referenzen angeben, nummerieren Sie diese bitte nach Priorisierung.
Es werden nur die 10 erstgenannten Referenzen bei der Bepunktung berücksichtigt. Diejenigen drei
Bewerber/innen, welche die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zum weiteren Verfahren eingeladen. Sollten zwei oder mehr Bewerber/innen jedoch die gleiche Punktzahl erreicht haben, so entscheidet die höchste Anzahl an vergleichbaren Referenzen (auch über die 10 bewerteten Referenzen hinaus) aus den letzten 5 Jahren. Die Wertungstabelle entnehmen SIe bitte den Vergabeunterlagen.
Neben der Leistungsbeschreibung sowie dem Vordruck EU_325 gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MD9QP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in nach VI.4.1 genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.