Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienstfahrzeugen (Leasing) für die Polizei Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/397
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienstfahrzeugen (Leasing) für die Polizei Baden-Württemberg
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt dieselbetriebene Fahrzeuge der Kompakt-, Mittelklasse und Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) in 9 Losen mittels Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer zu beschaffen. Die Fahrzeuge im Los 9 sind neben dem Dieselantrieb mit zusätzlichem batterie-elektrischen Antrieb (Plug-In-Hybrid) auszustatten.
Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Lose ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die geschätzten Abrufmengen je Los ergeben sich aus der grafischen Übersicht der Lose (Anlage 03.1). Es handelt sich dabei jedoch lediglich um erwartete Mengen, Mehr- oder Mindermengen sind möglich.
Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass die Abrufe die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschreiten und Höchstmengen nicht überschreiten werden:
- Los 1: mindestens 250, maximal 550 Fahrzeuge
- Los 2: mindestens 320, maximal 500 Fahrzeuge
- Los 3: mindestens 160, maximal 300 Fahrzeuge
- Los 4: mindestens 180, maximal 300 Fahrzeuge
- Los 5: mindestens 70, maximal 150 Fahrzeuge
- Los 6: mindestens 14, maximal 80 Fahrzeuge
- Los 7: mindestens 50, maximal 100 Fahrzeuge
- Los 8: mindestens 75, maximal 150 Fahrzeuge
- Los 9: mindestens 75, maximal 150 Fahrzeuge.
Macht der Auftraggeber von der ihm betreffend die Lose 2, 3, 4 und 5 zustehenden Option auf Verlängerung des Rahmenvertrags um ein weiteres Jahr Gebrauch, sichert er zu, dass die Abrufe in diesem Jahr die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschreiten und Höchstmengen nicht überschreiten werden:
- Los 2: mindestens 30, maximal 100 Fahrzeuge
- Los 3: mindestens 25, maximal 60 Fahrzeuge
- Los 4: mindestens 8, maximal 50 Fahrzeuge
- Los 5: mindestens 15, maximal 40 Fahrzeuge
Los 1 - silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für Streifen- und Ermittlungsdienste
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben.
4-türige PKW Kombi der Mittelklasse, Serienfarbe silbermetallic mit verkehrsblauer Folienbeklebung sowie Zusatzbeklebung zur verbesserten Erkennbarkeit (VESBA) und verschiedenen polizeispezifischen Einbauten (vgl. Anlage 07.1 - Technische Anforderungen Los 1).
Los 2 - neutrale Fahrzeuge (Kombi) der Kompaktklasse
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben.
4-türige Pkw Kombi der Kompaktklasse in handelsüblichen Farben mit verschiedenen polizeispezifischen Einbauten (vgl. Anlage 07.2 - Technische Anforderungen Los 2)
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann bei den Losen 2, 3, 4 und 5 über den Zeitraum nach Absatz 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Ausübung der Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn, der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
Los 3 - neutrale Fahrzeuge (Limousine) der Kompaktklasse
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben.
4-türige Pkw Limousine der Kompaktklasse in handelsüblichen Farben mit verschiedenen polizeispezifischen Einbauten (vgl. Anlage 07.3 - Technische Anforderungen Los 3)
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann bei den Losen 2, 3, 4 und 5 über den Zeitraum nach Absatz 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Ausübung der Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn, der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
Los 4 - neutrale Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben.
4-türige Pkw Kombi der Mittelklasse in handelsüblichen Farben mit verschiedenen polizeispezifischen Einbauten (vgl. Anlage 07.4 - Technische Anforderungen Los 4)
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann bei den Losen 2, 3, 4 und 5 über den Zeitraum nach Absatz 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Ausübung der Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn, der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
Los 5 - neutrale Fahrzeuge (Limousine) der Mittelklasse
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zulassungsfähig zu übergeben.
4-türige Pkw Limousine der Mittelklasse in handelsüblichen Farben mit verschiedenen polizeispezifischen Einbauten (vgl. Anlage 07.5 - Technische Anforderungen Los 5)
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann bei den Losen 2, 3, 4 und 5 über den Zeitraum nach Absatz 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Ausübung der Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn, der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
Los 6 - neutrale Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse analog den technischen Anforderungen des Streifenfahrzeuges aus dem Los 1
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben.
4-türige Pkw Kombi der Mittelklasse in handelsüblichen Farben mit verschiedenen polizeispezifischen Einbauten (vgl. Anlage 07.6 - Technische Anforderungen Los 6).
Los 7 - silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für den Einsatz auf Bundesautobahnen (BAB)
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben.
4-türige PKW Kombi der Mittelklasse, Serienfarbe silbermetallic mit verkehrsblauer Folienbeklebung sowie Zusatzbeklebung zur verbesserten Erkennbarkeit (VESBA) und verschiedenen polizeispezifischen Einbauten (vgl. Anlage 07.7 - Technische Anforderungen Los 7).
Los 8 - silber-verkehrsblaue Fahrzeuge, Transporter für Streifen- und Ermittlungsdienste
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben.
2-türiger Transporter, Serienfarbe silbermetallic mit verkehrsblauer Folienbeklebung sowie Zusatzbeklebung zur verbesserten Erkennbarkeit (VESBA) und verschiedenen polizeitypischen Einbauten (vgl. Anlage 07.8 - Technische Anforderungen Los 8).
Los 9 - silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse mit zusätzlichem batterieelektrischen Antrieb (Plug-In-Hybrid) für Ermittlungsdienste
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben.
4-türige PKW Kombi der Mittelklasse, Serienfarbe silbermetallic mit verkehrsblauer Folienbeklebung sowie Zusatzbeklebung zur verbesserten Erkennbarkeit (VESBA) und verschiedenen polizeispezifischen Einbauten (vgl. Anlage 07.9 - Technische Anforderungen Los 9)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate), bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
2. Kopie der Gewerbeanmeldung oder -bestätigung, sofern kein Handelsregistereintrag vorhanden ist; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-4 GWB; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
5. Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung; bbei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
7. Erklärung im Zusammenhang mit der Prüfung, Einhaltung oder Bekanntgabe von Abgasgrenzwerten, wie beispielsweise NOx- oder CO2-Emissionen; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied.
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre für den Bereich Kfz-Leasing
Angaben über bisherige Leistungserbringungen
Vorlage von mindestens drei vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Vertragsschluss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ) aller Personen, die bei der Auftragsausführung eingesetzt werden sollen, durchzuführen. Gleiches gilt im Falle des Unterauftragnehmereinsatzes.
Der Bieter versichert, dass er im Auftragsfall ausschließlich zuverlässige Personen mit Arbeiten im Auftrag der Polizei betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt. Gleiches gilt für die Unterauftragnehmer, die der Bieter im Auftragsfall zu verpflichten hat. Das Ergebnis kann durch den Auftraggeber jederzeit kontrolliert werden. Ein entsprechendes Formular ist zur Information als Anlage beigelegt (Anlage 16 - Antrag und Hinweise ZVÜ) und muss nicht mit dem Angebot abgegeben werden. Die Dauer der Bearbeitung beträgt i.d.R. 3-5 Tage, insbesondere bei Personen mit Wohnsitz oder Beschäftigungsort im Ausland kann die Bearbeitungszeit jedoch deutlich länger dauern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
HINWEIS: Vergeben werden neun jeweils getrennte Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Auftragnehmer. Die Angabe unter IV.1.3) ist technisch bedingt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR3QK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.