Lieferung zweier LF 10 für die Feuerwehr der Gemeinde Rheurdt
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheurdt
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47509
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung zweier LF 10 für die Feuerwehr der Gemeinde Rheurdt
Lieferung zweier LF 10 für die Feuerwehr der Gemeinde Rheurdt
47509 Rheurdt
Lieferung zweier LF 10 für die Feuerwehr der Gemeinde Rheurdt Die Ausschreibung gliedert sich in 2 Lose, Los 1 Fahrgestell / Aufbau HLF 10 und Los 2 Beladung. Anhaltende und sich verschärfende Lieferengpässe und Materialverfügbarkeiten führen momentan zu nicht kalkulierbaren Lieferterminen im führenden Los 1 Fahrgestell / Aufbau HLF 10 , so dass ein Liefertermin der auszuliefernden Beladung aktuell nicht genau definiert werden kann.
Entsprechend den Grundsätzen der Gemeindeordnung ist jede Kommune zur wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel verpflichtet. Daher wird das Los 2 Beladung zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein definierter Liefertermin für das Los 2 Beladung genannt werden kann, separat ausgeschrieben.
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf
keine gem. VGV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland