Mobile Visitenlösung, bestehend aus 80 Wagen, mobiler Energieversorgung mit Energiemanagement und PC-Technik inkl. Betriebssystem, Wartung und Support
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59755
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]03
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-hochsauerland.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.klinikum-hochsauerland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Visitenlösung, bestehend aus 80 Wagen, mobiler Energieversorgung mit Energiemanagement und PC-Technik inkl. Betriebssystem, Wartung und Support
Die Klinikum Hochsauerland GmbH benötigt für die Modernisierung ihrer Krankenhausinfrastruktur bezüglich der Patientenversorgung 80 Systemlösungen zu Visitenwagen für die Durchführung der mobilen Visite mit der Möglichkeit der digitalen Dokumentation einschließlich zugehöriger späterer Service- und Wartungsleistungen.
Die Klinikum Hochsauerland GmbH gewährleistet im Hochsauerlandkreis, dem größten Flächenkreis in NRW, an vier Krankenhausstandorten eine umfangreiche und leistungsfähige Gesundheitsversorgung und Patientenbehandlung auf höchstem Niveau.
Um insbesondere die stationäre Versorgungssicherheit in der Region nachhaltig zu sichern und zukunftsfähig auszurichten, tätigt die Klinikum Hochsauerland GmbH fortlaufend Investitionen zur Modernisierung und Leistungssteigerung ihrer Krankenhausstationen. Eine wesentliche Säule dabei stellt die Digitalisierung von vormals analogen Prozessen und Abläufen im Krankenhausbetrieb dar.
In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Klinikum Hochsauerland GmbH die Beschaffung von 80 digitalen Visitewagen-Lösungen. Die Visitenwagen dienen als mobile Arbeitsstation, die das Pflegepersonal bei der täglichen Arbeit effektiv unterstützen soll. Das alltägliche Arbeiten direkt am Patientenbett ist mit einer mobilen Lösung sehr viel schneller, effizienter und anwenderfreundlicher umzusetzen. Die digital vernetzbaren Visitenwagen sind Teil einer beabsichtigten Modernisierungslösung im Umgang mit stationär behandelten Patienten.
Derzeit verfügt das Klinikum über zentrale Hardware und ein ausgestaltetes WLAN-Netzwerk. Als IT-Systeme sind neben dem Krankenhausinformationssystem (CGM Medico) weitreichende Subsysteme gegeben. Darüber hinaus ist ein zentrales Datennetzwerk und ein ausgebautes WLAN-Netzwerk (auf Basis allgemeiner Netzwerkstandards) in allen relevanten Bereichen des Krankenhauses vorhanden bzw. in Vorbereitung.
Der Auftragnehmer stellt Systemlösungen zur Verfügung, die sich in die digitale Infrastruktur des Klinikums einbinden lassen.
Weitere Details zum Beschaffungsgegenstand sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Vgl. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Visitenlösung, bestehend aus 80 Wagen, mobiler Energieversorgung mit Energiemanagement und PC-Technik inkl. Betriebssystem, Wartung und Support
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Everswinkel
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48351
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die E-Vergabeplattform Deutsche E-Vergabe veröffentlicht ebenfalls einen Bekanntmachungstext. Allein maßgeblich bleibt gleichwohl der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muens-ter.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muens-ter.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html