Verbrauchsartikel und Gerätesysteme zur Blutzuckermessung als Point of Care Test (POCT) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021JBA001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-service.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kk-service.de
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kk-bochum.de
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kk-bottrop.de
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kksaar.de
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-vest.de
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergmannsheil-buer.de
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-westfalen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbrauchsartikel und Gerätesysteme zur Blutzuckermessung als Point of Care Test (POCT)
Belieferung mit Verbrauchsartikeln und Gerätesystemen zur Durchführung der Blutzuckermessung als Point of Care Test (POCT) einschließlich Implementierung und Service der Gerätesysteme.
Auftraggeber und Bedarfsträger sind die folgenden Kliniken:
• Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
• Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
• Knappschaftsklinikum Saar GmbH
• Klinikum Vest GmbH
• Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
• Klinikum Westfalen GmbH
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle.
Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Krankenhausgesellschaften den Vertrag in dem die grundlegenden und einheitlichen Eckpunkte für die Leistungserbringung festgelegt werden. Auftraggeber sind die jeweiligen Krankenhausgesellschaften. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen der einzelnen Krankenhausgesellschaft und dem Dienstleister.
Eine Mindestmenge wird nicht beauftragt. Für den Vertrag wird als maximales Abrufkontingent für Teststreifen festgelegt. Das geschätzte Volumen pro Jahr von 543.850 kann jeweils um 30 Prozent überschritten werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Der Lieferzeitraum beginnt für die genannten Auftraggeber am 01.07.2021, und endet am 30.06.2025.
Gegenstand ist eine Vereinbarung über die Belieferung mit Reagenzien und Gerätesystemen zur Durchführung der Blutzuckermessung als Point of Care Test (POCT) einschließlich Implementierung und Service der Gerätesysteme. Der Auftragnehmer hat für jeden Auftraggeber für die im Folgenden genannten Analysen geeignete Analysengeräte (POCT), Reagenzien und Verbrauchsmaterialen bereit zu stellen:
• Bestimmung von Blutzucker im Kapillarblut
• Bestimmung von Ketonen im Kapillarblut
Ist die Testung beider Werte nicht mit einem Analysegerät möglich, können auch jeweils zwei POCT Geräte zur Verfügung gestellt werden.
Die Auftraggeber stehen unter deutscher Aufsicht. Daraus folgt, dass die in Deutschland gültigen Richtlinien und Standards rechtssicher und belegbar eingehalten werden müssen. Die Reagenzien müssen in Europa zugelassenen und mit CE Kennzeichnung gemäß EU-Verordnung 765/2008 markiert sein.
Schulungen der Nutzer durch den Auftragnehmer sind essentieller Leistungsbestandteil. Die Schulungen sind entgeltfreie Leistungspflicht und dienen dazu, dass das Personal der Auftraggeber die Analysen ordentlich durchführen kann.
Durchführung jeweils einer initialen standortbezogenen Einarbeitung und Multiplikatoren-Schulung (Key-User) vor Ort. Im Bedarfsfall von Nachschulungen (z.B. zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter oder bei Produktupdates) finden während der gesamten Vertragslaufzeit einmal im Jahr weitere Schulungen je Auftraggeber statt. Eine Durchführung von Schulungen kann nach Abstimmung kann nach Abstimmung auch für den gesamten Verbund an einem Termin erfolgen. Diese können je nach Komplexität auch per Videokonferenz durchgeführt werden.
Die Kosten für alle anfallenden Schulungen sind durch den Auftragnehmer im Angebotspreis einkalkuliert und sind durch die Zahlung der durch die Ausschreibung festgelegten Preise abgegolten. Weitere Kosten, Reise-/Übernachtungskosten sowie sonstige Kosten werden nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist folgende Aufteilung maßgeblich:
• 90% der Preis gemäß Preisblatt sowie
• 10% die fachliche Qualität der Leistung (Gerätespezifikation)
Für die Auswertung der Preise wird das preislich günstigste in der Wertung verbliebene Angebot als Referenzwert herangezogen und erhält die für den Preis maximal zu erreichende Punktzahl (90 Punkte). Für alle anderen Angebote wird die prozentuale Abweichung zum Referenzwert berechnet. Der Punktabzug wird im selben Verhältnis vorgenommen.
Beispiel:
Wenn ein Gesamtpreis 10 Prozent über dem günstigsten Preis liegt, erhält das Angebot mit dem höheren Preis 10 Prozent weniger der 90 Punkte, also 81 Punkte.
Für die Auswertung der fachlichen Qualität wird das Angebot mit der besten fachlichen Qualität als Referenz herangezogen und erhält die für die Qualität maximal zu erreichende Punkte (10 Punkte). Für alle anderen Angebote wird die prozentuale Abweichung zum Referenzwert berechnet. Der Punktabzug wird im selben Verhältnis vorgenommen. Das Ergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
Beispiel:
• Maximal zu erreichende Punkte: 10
• Bieter A erreicht mit der fachlichen Qualität 9 Punkte
• Bieter B erreicht mit der fachlichen Qualität 7 Punkte
• Bieter A mit der höchsten Punktzahl: 9/9x10=10
• Bieter B mit der zweithöchsten Punktzahl: 7/9x10=7,78
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verbrauchsartikel und Gerätesysteme zur Blutzuckermessung als Point of Care Test (POCT)
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an