VgV Architektenleistungen | Wohnbauprojekt Spitalhöhe-Basler Straße | Rottweil
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtbau-rottweil.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Architektenleistungen | Wohnbauprojekt Spitalhöhe-Basler Straße | Rottweil
Die Stadtbau Rottweil plant ein Mehrfamilienhaus mit ca. 24 Wohneinheiten im Sozialen Wohnungsbau zentral im Neubaugebiet "Spitalhöhe – Quartier Mitte und Quartier West " zu errichten.
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Die Leistungen für die Objektplanung sollen ab der LPH 3-9 beauftragt werden. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die Leistungen der LPH 2 sollen überprüft werden.
Grundlage der Planung ist der Vorentwurf des Architekturbüros Löffler aus Rottweil im Rahmen der Machbarkeitsstudie. Diese Studie wird den Teilnehmern in der 2. Phase mit der Aufforderung zum Angebot zur Verfügung gestellt.
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Für die Planung des Projekts wird ein/e Architekt/in für die Leistungsphasen 3-9, HOAI 2021 gesucht. Für die Überprüfung der LPH 1 und 2 sind mit der Angebotsabgabe die Prozentpunkte v.H. anzugeben. Sollte der Bieter der Meinung sein, dass zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen der LPH 1 und 2 hier weitere Leistungen erforderlich sind, so ist dies mit der Angebotsabgabe anzugeben. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Rottweil
Die Stadtbau Rottweil plant ein Mehrfamilienhaus mit ca. 24 Wohneinheiten im Sozialen Wohnungsbau zentral im Neubaugebiet "Spitalhöhe – Quartier Mitte und Quartier West " zu errichten.
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Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet "Spitalhöhe" sieht ein Allgemeines Wohngebiet vor, es besteht überwiegend aus Einfamilienhäusern.
Für das zu planende Mehrfamilienhaus mit ca. 24 Wohneinheiten ist die Zahl der Vollgeschosse auf 2 beschränkt, eine Baugrenze ist festgelegt. Geplant sind 1-Zi-, 2-Zi-, 3-Zi-, und 4-Zi-Wohnungen mit entsprechend vorgegebenen Höchstwerten 45 m²,60 m²,75 m²,90 m².
Die Wohnfläche beträgt ca. 1.635m².
Der Vorentwurf der Machbarkeitsstudie sieht ein 2-geschossiges Gebäudes mit Staffelgeschoss vor, bestehend aus 2 Baukörpern auf 2 Baufenstern. Die beiden Baukörper sind über ein gemeinsames, verglastes und möglichst transparentes Treppenhaus mit Aufzug verbunden. Wegen des vorhandenen Geländeverlaufs sind die beiden Baukörper halbgeschossig versetzt.
Eine Tiefgarage mit 25 Stellplätzen ist vorgesehen, die Zufahrt ist am tiefsten Geländepunkt vorgesehen. Oberirdisch sind weitere 8 Stellplätze geplant.
Im Norden grenzt das Grundstück an den katholischen Kindergarten „St. Maria Magdalena“ an. Im Süden schließt der Quartiersplatz, der Dr. Ulrich-Regelmann-Platz an. Im Westen sind 2 Reihenhäuser geplant. Im Osten befindet sich die Erschließungsstraße für das Wohngebiet, die Basler Straße.
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Das Gebäude soll eine hohe Wirtschaftlichkeit und einen hohen Energiestandard mit entsprechender Förderung z. B. durch die KfW erhalten. Gewünscht wäre es das Gebäude in Holz- bzw. Holz-Hybrid-Bauweise zu realisieren.
Die Gesamtkosten des Neubaus (KG 200-700) werden auf ca. 5,7 Mio.€ brutto geschätzt.
Für den Wohnungsbau werden neben den Architektenleistungen auch die Tragwerksplanung und die Fachplanung TGA HLS mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
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Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 21.06.2022 statt.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%).
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Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2.technische Leistungsfähigkeit.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Zwingend ist Referenz A einzureichen, optional sind die Referenzen B und C.
Für die Referenzen A,B und C kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.
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Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
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Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet (max. 400 Punkte) davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: max. 250 Punkte für Referenz A, max. 75 Punkte für Referenz B, max.75 Punkte für Referenz C.
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
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Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Nachweise der Referenzen A, B und C.
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Nachweis Referenz A.
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts zum Thema Wohnungsbau.
Kriterien der Vergleichbarkeit: mehrgeschossiger, sozialer Wohnungsbau, öffentlicher Auftraggeber,
vgl. Kosten der KG 200-700, 5,7 Mio.€ brutto, vgl. Wohnfläche ca. 1.635m².
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Nachweis Referenz B.
Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts oder Wettbewerbserfolgs z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Auszeichnung, etc. oder Erfolg in einem regelgerechten Wettbewerb (bitte Kopie der Veröffentlichung beilegen).
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-Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
-Darstellung der Referenz auf einem Projektblatt DIN A4: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
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Nachweis Referenz C.
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Nachweis eines realisierten Projekts in Holzbauweise bzw. Holzhybridbauweise mit beliebiger Nutzung.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Wohnungsbau, mehrgeschossig, öffentlicher Auftraggeber, vgl. Kosten der KG 200-700, 5,7 Mio.€ brutto, vgl. Wohnfläche ca. 1.635m².
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Darstellung jeweils auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche: 21.06.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019, 2020,2021 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärungen über Referenzen.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Eigenerklärungen über die Referenzen.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Zwingend ist Referenz A einzureichen, optional sind die Referenzen B und C.
Für die Referenzen A, B und C kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.
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Mindestanforderungen an die Referenz A:
- Nachweis eines realisierten Wohnungsbaus.
- Projektkosten (KG 100 - 700) mind. 3,0 Mio. € brutto.
- Leistungszeitraum 2011 - 2021, fertiggestellt.
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 3 - 8) im Unternehmen des Bewerbers.
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Mindestanforderungen an die Referenz B:
Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts oder Wettbewerbserfolgs.
z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Auszeichnung, etc. oder Erfolg in einem regelgerechten Wettbewerb (bitte Kopie der Veröffentlichung beilegen).
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Mindestanforderungen an die Referenz C:
- Neubau in Holzbauweise/ Holzhybridbauweise.
- Gesamtprojektkosten (KG 200 - 700) mind. 1,5 Mio. € brutto.
- Leistungszeitraum 2011 bis 2021, fertiggestellt..
- Durchführung der Leistungsphasen (mind. 3 - 8) im Unternehmen des Bewerbers.
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Darstellung jeweils auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Innenarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)