Dienstleistungskontingent KHZG Referenznummer der Bekanntmachung: UK Köln KHZG 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uk-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskontingent KHZG
Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für die Beratung, Programm- und Projektsteuerung zur Umsetzung von KHZG basierten Digitalisierungsvorhaben unter Berücksichtigung der KHZG relevanten, gesetzlichen Grundlagen und den damit verbundenen IT Vernetzungs- und Transformations-Projekten.
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Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 und dem Vertrag in Anlage 4 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Str. 62 50937 Köln
Die Uniklinik Köln ist mit ca. 1.500 Betten (Stand 2017) das größte Krankenhaus in Köln und versorgte im Jahr 2017 ca. 63.200 Patienten im stationären Bereich sowie ca. 312.500 Patienten im ambulanten Bereich (Jahresbericht 2017). Auf dem Campus der Uniklinik existieren derzeit inklusive des Max-Planck-Instituts für Neurologische Forschung und des Max-Planck-Instituts für Biologie des Alterns 59 Kliniken und Institute (zusammen 80 Gebäude auf 220.000 Quadratmetern). Rund 10.900 Mitarbeiter (Stand 2017; davon ca. 80 % Frauen) sind in Krankenversorgung, Forschung und Lehre eingebunden. Die Medizinische Fakultät der Universität zu Köln verfügte 2012 über 43 W3-Professuren, 53 W2-Professuren und 10 W1-Professuren (Planstellen). Die Medizinische Fakultät bildet ca. 3.000 Medizin- und Zahnmedizinstudenten aus. Sie gehört zu den Gründungsfakultäten der Universität zu Köln. Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Klinikums ist Prof. Dr. Edgar Schömig, der Kaufmännische Direktor ist Damian Grüttner und Pflegedirektorin Marina Filipovic. Die Fakultät steht derzeit unter der Leitung von Prof. Dr. Gereon Fink. Das Klinikum ist seit 2001 eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
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Vertragsgegenstand ist die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für die Beratung, Programm- und Projektsteuerung zur Umsetzung von KHZG basierten Digitalisierungsvorhaben unter Berücksichtigung der KHZG relevanten, gesetzlichen Grundlagen und den damit verbundenen IT Vernetzungs- und Transformations-Projekten. Der Bedarf an Unterstützung wird dabei im Falle einer positiven Fördermittelzusage auf ca. 600 Tage (auf Basis von 8h, unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) bis voraussichtlich 31.12.2025 geschätzt, wobei die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ein Abrufkontingent von maximal 1200 Personentagen über die maximal 48- monatige Laufzeit umfasst. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 und dem Vertrag in Anlage 4 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Der Vertrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Teilnahmeanträge/Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Auf Nachfrage der Vergabestelle: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV), mit Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate.
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2) Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bieters in Form einer Eigenerklärung.
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3) Eigenerklärung, dass keinerlei Eigentumsverflechtungen mit anderen Firmen, die als Hersteller, Provider oder Systemintegratoren von Produkten und Lösungen in Frage kommen, besteht.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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4) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen mindestens 5 Million Euro betragen haben.
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5) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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6) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
4) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen mindestens 5 Million Euro betragen haben.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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7) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen.
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8a) Mindestanforderung: Mindestens 20 Referenzen im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Umfeld, darunter drei Maximalversorger, eine private Klinikträgergruppe und eine freie Klinikträgergruppe mit jeweils mindestens 10 IK-Nummern
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8b) Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz zur KHZG Antragsphase mit einer Klinikträgergruppe mit mindestens 20 IK-Nummern
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8c) Nachweis von Kompetenzen des Unternehmens in den nachfolgend aufgelisteten Feldern:
- Entwicklung eines digitalen Zielbildes in drei Kliniken der Maximal- oder universitären Versorgungsstufe
- Prozessoptimierung in einem Klinikum inklusive digitaler Patientenfluss-Simulation (ZNA, OP, Ambulanz) nach Industriestandard (bspw. Plant-Simulation)
- Das Beratungsunternehmen setzt branchenübergreifende (Automotive, Luftfahrt, Pharma usw.) Best Practices für die IT-Einführungen in Krankenhäusern ein
- Mehrjährige Erfahrung in der Modellierung von Prozessen und Projekt- und Programmmanagement
- Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien
- Erfahrung in der strategischen Entwicklung von Applikationsarchitekturen
- Erfahrung in der Konzeption und Steuerung von Softwareentwicklungsprojekten
- Erfahrung in der Konzeptionierung und Umsetzung von agilen Projektmanagementstrukturen
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8d) Mindestanforderung: Der Bieter muss bei mindestens 3 Klinikverbünden, Maximalversorgern oder Universitätskliniken die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie begleitet haben.
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8e) Mindestanforderung: Der Bieter muss bei mindestens 5 Maximalversorger oder Universitätskliniken bei der KHZG Antragserstellung, KHZG Portfolioentwicklung und Analyse begleitet haben.
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9) Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und der Führungskräfte des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich hervorgehen, die zur Beratung des öAG herangezogen werden können. Der Bieter sichert zu, über hinreichende personelle Ressourcen zu verfügen, so dass unmittelbar nach einer Beauftragung mit der Bearbeitung begonnen werden kann und zügig eine Übermittlung der Ergebnisse erfolgt.
Mindestanforderung: Mindestanforderung: 50 Beschäftige und davon mindestens 5 KHZG zertifizierte Mitarbeiter (Nachweis mittels Zertifikat)
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10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt wer-den sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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11) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unter-nehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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12a) Eigenerklärung einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbare Unterlagen, die die Einhaltung der dort definierten Anforderungen belegt.
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12b) Eigenerklärung, dass der Bieter mit agilen Methoden und innovativen digitalen Werkzeugen arbeitet und über entsprechende IT-Infrastruktur, MS-teams (oder vergleichbar), ConceptBoard (oder vergleichbar) verfügt, um die Projektbegleitung auch aufgrund einer Pandemie oder vergleichbar komplett virtuell durchführen zu können.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Für die Annahme der Eignung muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden. Diese wird nach folgenden Kriterien bestimmt:
1. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bewertung gem. Anlage 0_Vergabeunterlagen.pdf Ziffer D.I.1.)
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2. Auswahlkriterium 2: Qualität der Unternehmenseignung: Die Vergabestelle addiert die erreichten Punkte aus der Anlage 2F4.
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3. Auswahlkriterium 3: Anzahl gemeinsamer Projektreferenzen:
50 Punkte: Min. zwei Projektteammitglieder haben in den letzten zwei Jahren min. zehn Monate in denselben Projekten zusammengearbeitet.
100 Punkte: Min. zwei Projektteammitglieder haben in den letzten zwei Jahren min. fünf Projekte miteinander abgeschlossen.
150 Punkte: Min. drei Projektteammitglieder haben in den letzten zwei Jahren über einen Zeitraum von sechs Monaten zusammen in denselben Projekten gearbeitet.
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4. Auswahlkriterium 4: Leistungsbreite- und tiefe:
- Durchführung von mindestens jeweils einem Digitalisierungsprojekt im Bereich Pharma, Krankenhaus und Medizintechnik (MedTech) und mindestens zwei weiteren Industrien in den letzten drei Jahren. (JA = 100 Punkte; Nein = 0 Punkte)
- Das Beratungsunternehmen verfügt mindestens über eine Zertifizierung nach ISO 20000 oder TISAX. (JA = 100 Punkte; Nein = 0 Punkte)
- Entwicklung eines digitalen Zielbildes in drei Kliniken der Maximal- oder universitären Versorgungsstufe. (JA = 100 Punkte; Nein = 0 Punkte)
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5. Bewertungsmaßstab
Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er in der Eignungsprüfung 50% der Maximalpunktzahl erlangt. Angebote von Bietern, die diese Punktzahl nicht erlangen, sind zur weiteren Angebotswertung nicht zugelassen.
8a) Mindestanforderung: Mindestens 20 Referenzen im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Umfeld, darunter drei Maximalversorger, eine private Klinikträgergruppe und eine freie Klinikträgergruppe mit jeweils mindestens 10 IK-Nummern
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8b) Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz zur KHZG Antragsphase mit einer Klinikträgergruppe mit mindestens 20 IK-Nummern
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8d) Mindestanforderung: Der Bieter muss bei mindestens 3 Klinikverbünden, Maximalversorgern oder Universitätskliniken die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie begleitet haben.
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8e) Mindestanforderung: Der Bieter muss bei mindestens 5 Maximalversorger oder Universitätskliniken bei der KHZG Antragserstellung, KHZG Portfolioentwicklung und Analyse begleitet haben.
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9) Mindestanforderung: Mindestanforderung: 50 Beschäftige und davon mindestens 5 KHZG zertifizierte Mitarbeiter (Nachweis mittels Zertifikat)
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Für die Annahme der Eignung muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden. Diese wird nach folgenden Kriterien bestimmt:
1. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bewertung gem. Anlage 0_Vergabeunterlagen.pdf Ziffer D.I.1.)
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2. Auswahlkriterium 2: Qualität der Unternehmenseignung: Die Vergabestelle addiert die erreichten Punkte aus der Anlage 2F4.
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3. Auswahlkriterium 3: Anzahl gemeinsamer Projektreferenzen:
50 Punkte: Min. zwei Projektteammitglieder haben in den letzten zwei Jahren min. zehn Monate in denselben Projekten zusammengearbeitet.
100 Punkte: Min. zwei Projektteammitglieder haben in den letzten zwei Jahren min. fünf Projekte miteinander abgeschlossen.
150 Punkte: Min. drei Projektteammitglieder haben in den letzten zwei Jahren über einen Zeitraum von sechs Monaten zusammen in denselben Projekten gearbeitet.
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4. Auswahlkriterium 4: Leistungsbreite- und tiefe:
- Durchführung von mindestens jeweils einem Digitalisierungsprojekt im Bereich Pharma, Krankenhaus und Medizintechnik (MedTech) und mindestens zwei weiteren Industrien in den letzten drei Jahren. (JA = 100 Punkte; Nein = 0 Punkte)
- Das Beratungsunternehmen verfügt mindestens über eine Zertifizierung nach ISO 20000 oder TISAX. (JA = 100 Punkte; Nein = 0 Punkte)
- Entwicklung eines digitalen Zielbildes in drei Kliniken der Maximal- oder universitären Versorgungsstufe. (JA = 100 Punkte; Nein = 0 Punkte)
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5. Bewertungsmaßstab
Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er in der Eignungsprüfung 50% der Maximalpunktzahl erlangt. Angebote von Bietern, die diese Punktzahl nicht erlangen, sind zur weiteren Angebotswertung nicht zugelassen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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13) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
14) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
15) Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
16) Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls zur Hand -
17) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
18) Anlage 2_F522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet
19) Anlage 2_F513_EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine Ausschreibung nach der VgV. Gemäß § 55 VgV sind Bieter zur Submission nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Vergabeunterlagen zur Abforderung von Angeboten erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe eines Angebotes gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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C. Finanzierung des Beschaffungsvorhabens und Abnahmeverpflichtung
Das Beschaffungsvorhaben wird durch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds finanziert. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er auf Basis der ihm derzeit vorliegenden Informationen davon ausgeht, dass die Finanzierung des Beschaffungsvorhabens gesichert ist. Zugleich hat der Auftraggeber noch nich alle Fördermittelbescheide erhalten. Für den aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass eine Förderung nicht erfolgt, behält der öffentliche Auftraggeber sich vor, das Vergabeverfahren unter Darstellung der genauen Gründe aufzuheben. Aufgrund der derzeit mit Rechtsunsicherheiten einhergehenden Rechtslage in Bezug auf das grundsätzlich bestehende Verbot eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, kann es im Einzelfall geboten sein, den Zuschlag erst nach Erhalt des Fördermittelbescheids zu erteilen. Der öffentliche Auftraggeber hat den zeitlichen Ablauf des gegenständlichen Vergabeverfahrens so konzipiert, dass der öffentliche Auftraggeber davon ausgeht, dass er den Fördermittelbescheid vor Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten wird. Es kann allerdings nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass der Zuschlag zu einem späteren Zeitpunkt zu erteilen ist. In diesem Fall würde der öffentliche Auftraggeber die betreffenden Bieter - sofern dies verhältnismäßig ist - um Verlängerung der Bindefrist bitten und die Zuschlagserteilung auf einen späteren Zeitpunkt verlegen. Aus diesem Grund handelt sich vorliegend um eine Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung für den Auftraggeber. Er ist nicht zum Abruf aus der geschlossenen Rahmenvereinbarung verpflichtet. Es wird keine Mindestabnahmemenge zugesichert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR3TV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]