Erstellung von zwei Landschaftsplänen Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31-22017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von zwei Landschaftsplänen
Erstellung von zwei Landschaftsplänen
Der Kreis Paderborn beabsichtigt die Aufstellung von zwei Landschaftsplänen:
1. Borchen
2. Sennelandschaftsplan in der jetzigen Abgrenzung zuzüglich des kompletten Gemeindegebiets der Sennegemeinde Hövelhof.
Ausgeschrieben werden in zwei Losen die Planungsleistungen der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die oben genannten Landschaftspläne.
Der Kreis Paderborn vergibt in diesem Vergabeverfahren Leistungen der Landschaftsplanung gemäß der Leistungsphasen 1-4 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI).
Dieses Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt.
Los 1: Landschaftsplan Borchen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: Landschaftsplan Borchen
Das Plangebiet umfasst das Gemeindegebiet von Borchen. Es erstreckt sich auf alle Flächen, die außerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne (Außenbereich) liegen und umfasst eine Größe von ca. 7728 Hektar.
Naturräumlich handelt es sich um eine abwechslungsreiche Landschaft. Der geologische Untergrund des Plangebietes besteht überwiegend aus verkarstungsfähigen Gesteinen der Oberkreide, die charakteristische Formen, wie Karstquellen und temporär trockenfallende Gewässer ausbilden. Bedeutende Flüsse im Gemeindegebiet sind Alme, Altenau und Ellerbach. Bei den Nutzungsarten nehmen die Landwirtschaft mit ca. 66 % und die Forstwirtschaft mit ca. 20 % die größten Flächenanteile ein.
Ziel eines Landschaftsplans ist die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes auf örtlicher Ebene. Er präzisiert und ergänzt die naturschutzfachlichen Inhalte des Regionalplanes als Landschaftsrahmenplan. Hierzu ist der Naturhaushalt im Planungsgebiet nach anerkannten fachwissenschaftlichen Methodenstandards zu analysieren und zu bewerten und die Auswirkungen der vorhandenen und absehbaren Landschaftsnutzung zu untersuchen. Neben der Auswertung vorhandener Daten gehören dazu auch Grundlagenerhebungen und Kartierungen im Gelände sowie die Erstellung einer qualifizierten strategischen Umweltprüfung (SUP).
Die Ergebnisse stellen die Basis für die Festlegung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Sie werden durch Entwicklungsziele und Festsetzungen beschrieben. Die Entwicklungsziele haben über die Schwerpunkte der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben zu informieren. Die Festsetzungen umfassen besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft, Zweckbestimmungen für Brachflächen und forstliche Festsetzungen. Die konkrete und geeignete Beschreibung von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen muss schließlich die Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ermöglichen.
Vorgesehener Abschluss für das Aufstellungsverfahren mit Beschluss als Satzung soll im Jahr 2025 sein. Veranlassung der Aufstellung ist die Fertigstellung von zwei Landschaftsplänen innerhalb einer Wahlperiode.
Mit den erforderlichen Datenerhebungen ist so früh wie möglich unmittelbar nach Auftragsvergabe zu beginnen. Terminziele für die Vorlage der Entwurfsplanung ist spätestens 04/2023, Vorlage der vorläufigen Fassung 02/2024, Vorlage der abgestimmten Fassung 12/2024.
Ziel ist die Einhaltung des Kostenrahmens für die einzelnen Leistungsphasen.
Der Bieter hat in einem schriftlichen Planungskonzept im Einzelnen die erforderlichen Arbeitsschritte für die Erstellung des jeweiligen Landschaftsplans unter Zugrundelegung einer Zeitachse darzulegen.
Dabei ist insbesondere zu erläutern, welche Erhebungen und Kartierungen vor Ort durchgeführt werden sollten und wo inhaltlichen Schwerpunkte gesehen werden.
Der Bieter hat darzulegen, welche Ortskenntnisse über das Plangebiet bereits vorliegen und welche Themen im Plangebiet als lokal bedeutend angesehen werden.
Es sind Aussagen darüber zu treffen, wie die Bedeutung folgender Themen für das jeweilige Plangebiet eingeschätzt wird:
• Freizeit und Erholung
• Land- und Forstwirtschaft
• Gewässer
• Energiegewinnung
Es ist zu erläutern, welche Schwerpunkte und Konfliktpunkte in den einzelnen Themenfeldern gesehen werden, welche Themen Planungsschwerpunkte sind und welche Ideen und Vorstellungen es zu diesen Planungsschwerpunkten gibt.
Weiterhin sind Aussagen darüber zu treffen, wie die Darstellung der Ergebnisse vorgesehen ist und welche Ideen und Vorstellungen es zur Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung gibt.
Das Planungskonzept als Aussage zu den qualitativen Merkmalen des Unternehmens geht mit in die Wertung des Gesamtangebots ein (Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
Eine Untervergabe ist ausgeschlossen, da alle Erfassungen und Auswertungen sowie Arbeitsschritte und -ergebnisse kontinuierlich und über den gesamten Zeitraum der Erarbeitung in öffentlichen und behördeninternen Beteiligungsverfahren zu vertreten und jederzeit nachvollziehbar zu begründen sind. Dies kann nur mit Verbleiben aller Arbeitsschritt bei einem Auftragnehmer/-in gewährleistet werden.
Los 2: Landschaftsplan Sennelandschaft
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Plangebiet umfasst den bestehenden Landschaftsplan Sennelandschaft aus dem Jahr 1989 zuzüglich des kompletten restlichen Gemeindegebiets der Sennegemeinde Hövelhof. Das Gebiet des Truppenübungsplatzes Senne gehört nicht mit zum Plangebiet. Als Kommunen liegen innerhalb des Landschaftsplans: Sennegemeinde Hövelhof (komplett), Paderborn (teilweise) und Bad Lippspringe (teilweise). Das Plangebiet erstreckt sich auf alle Flächen, die außerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne (Außenbereich) liegen und umfasst eine Größe von ca. 12.599 Hektar. Naturräumlich handelt es sich um eine abwechslungsreiche Landschaft. Besonders wertgebende Gebiete im Plangebiet sind die vorhandenen Natura 2000-Gebiete. Es handelt sich hierbei um die gemeldeten und im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemachten Gebiete zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.Ziel eines Landschaftsplans ist die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes auf örtlicher Ebene. Er präzisiert und ergänzt die naturschutzfachlichen Inhalte des Regionalplanes als Landschaftsrahmenplan. Hierzu ist der Naturhaushalt im Planungsgebiet nach anerkannten fachwissenschaftlichen Methodenstandards zu analysieren und zu bewerten und die Auswirkungen der vorhandenen und absehbaren Landschaftsnutzung zu untersuchen. Neben der Auswertung vorhandener Daten gehören dazu auch Grundlagenerhebungen und Kartierungen im Gelände sowie die Erstellung einer qualifizierten strategischen Umweltprüfung (SUP).
Die Ergebnisse stellen die Basis für die Festlegung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Sie werden durch Entwicklungsziele und Festsetzungen beschrieben. Die Entwicklungsziele haben über die Schwerpunkte der im Plangebiet zu erfüllenden Aufgaben zu informieren. Die Festsetzungen umfassen besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft, Zweckbestimmungen für Brachflächen und forstliche Festsetzungen. Die konkrete und geeignete Beschreibung von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen muss schließlich die Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ermöglichen.
Vorgesehener Abschluss für das Aufstellungsverfahren mit Beschluss als Satzung soll im Jahr 2025 sein. Veranlassung der Aufstellung ist die Fertigstellung von zwei Landschaftsplänen innerhalb einer Wahlperiode.
Mit den erforderlichen Datenerhebungen ist so früh wie möglich unmittelbar nach Auftragsvergabe zu beginnen. Terminziele für die Vorlage der Entwurfsplanung ist spätestens 04/2023, Vorlage der vorläufigen Fassung 02/2024, Vorlage der abgestimmten Fassung 12/2024.
Ziel ist die Einhaltung des Kostenrahmens für die einzelnen Leistungsphasen.
Der Bieter hat in einem schriftlichen Planungskonzept im Einzelnen die erforderlichen Arbeitsschritte für die Erstellung des jeweiligen Landschaftsplans unter Zugrundelegung einer Zeitachse darzulegen.
Dabei ist insbesondere zu erläutern, welche Erhebungen und Kartierungen vor Ort durchgeführt werden sollten und wo inhaltlichen Schwerpunkte gesehen werden.
Der Bieter hat darzulegen, welche Ortskenntnisse über das Plangebiet bereits vorliegen und welche Themen im Plangebiet als lokal bedeutend angesehen werden.
Es sind Aussagen darüber zu treffen, wie die Bedeutung folgender Themen für das jeweilige Plangebiet eingeschätzt wird:
• Freizeit und Erholung
• Land- und Forstwirtschaft
• Gewässer
• Energiegewinnung
Es ist zu erläutern, welche Schwerpunkte und Konfliktpunkte in den einzelnen Themenfeldern gesehen werden, welche Themen Planungsschwerpunkte sind und welche Ideen und Vorstellungen es zu diesen Planungsschwerpunkten gibt.
Weiterhin sind Aussagen darüber zu treffen, wie die Darstellung der Ergebnisse vorgesehen ist und welche Ideen und Vorstellungen es zur Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung gibt.
Das Planungskonzept als Aussage zu den qualitativen Merkmalen des Unternehmens geht mit i. d. Wertung des Gesamtangebots ein.
Eine Untervergabe ist ausgeschlossen, da alle Erfassungen und Auswertungen sowie Arbeitsschritte und -ergebnisse kontinuierlich und über den gesamten Zeitraum der Erarbeitung in öffentlichen und behördeninternen Beteiligungsverfahren zu vertreten und jederzeit nachvollziehbar zu begründen sind. Dies kann nur mit Verbleiben aller Arbeitsschritt bei einem Auftragnehmer/-in gewährleistet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 4 Formblatt Eignung): Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrag Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Liste der wesentlichen in den letzten zehn Jahren erbrachten Referenzprojekte über Planungsleistungen für die hier ausgeschriebenen Landschaftspläne „Borchen“ und „Sennelandschaft". Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 23 HOAI beauftragt worden sein.
Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten sowie des Bearbeitungszeitraumes. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes.
Anzugeben ist mindestens ein Referenzprojekt Landschaftsplan; bei der personellen Ausstattung sind mindestens zwei fachkundige Personen zu benennen, die das Projekt im Fall einer Beauftragung bearbeiten werden.
Mindestanforderungen:
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Unternehmens/Planungsbüros.
1. Fachkunde
Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die speziellen auftragsspezifischen Sachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er bereits mindestens einen Landschaftsplan innerhalb der letzten 10 Geschäftsjahre erarbeitet hat und entsprechende Referenzen vorlegen kann.
Sofern ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, wird der Teilnehmer aus dem Verfahren ausgeschlossen.
2. Leistungsfähigkeit
Leistungsfähig ist, wer über die personellen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fach- und fristgerecht ausführen zu können.
Folgende Anforderungen gehören dazu:
2.1. Eigenerklärung über bisherige Tätigkeit(en) im Zusammenhang mit der Erstellung von Landschaftsplänen in NRW, möglichst mit vergleichbaren naturräumlichen Randbedingungen wie sie im Plangebiet anzutreffen sind.
2.2. Eigenerklärung der beruflichen Befähigung der für die Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Mitarbeiter.
2.3. Personelle Ausstattung des Unternehmens/Planungsbüros; Beschäftigte müssen in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht für die Ausführung der erforderlichen Leistung zur Verfügung stehen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungskräfte und die Anzahl der beschäftigten Architekten/Ingenieure/Dipl. bzw. BA/MA Naturwissenschaftler (w/m/d), diese umgerechnet auf Vollzeitstellen, der letzten drei Jahre und aktuell ersichtlich ist
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Näheres siehe Vergabeunterlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.