Erweiterte, abgestimmte Projektsteuerungsleistung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterte, abgestimmte Projektsteuerungsleistung
Erweiterte, abgestimmte Projektsteuerungsleistung - Stufe 2 (Leistungsphasen 3 bis 6)
Köln
Die Vergabe zur Erweiterung der Projektsteuerung an IRS, ist auf Grund des komplexen Projektes sowie aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterte, abgestimmte Projektsteuerungsleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
siehe § 160 Absatz 3 GWB
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
siehe § 135 Absatz 2 GWB 30
Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsänderung im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsänderung im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Für die Erstellung der Ausführungsplanung, der Ausschreibungsunterlagen sowie zur Vorbereitung der Vergabe wird beabsichtigt den Generalplaner mit den erweiterten Projektsteuerungsaufgaben zu beauftragen. Durch den Projektfortschritt und der damit einhergehenden Projekttiefe kommt hierfür kein anderes Planungsbüro aus terminlichen, wirtschaftlichen und technischen Aspekten in Frage. Die Erbringung der erweiterten Projektsteuerungsleistungen während der Stufe 2 wird durch die Planungsgemeinschaft durch Fachabteilungen mit ausreichendem Personal kurzfristig sichergestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Erstellung der Ausführungsplanung, der Ausschreibungsunterlagen sowie zur Vorbereitung der Vergabe wird beabsichtigt den Generalplaner mit den erweiterten Projektsteuerungsaufgaben zu beauftragen. Durch den Projektfortschritt und der damit einhergehenden Projekttiefe kommt hierfür kein anderes Planungsbüro aus terminlichen, wirtschaftlichen und technischen Aspekten in Frage. Die Erbringung der erweiterten Projektsteuerungsleistungen während der Stufe 2 wird durch die Planungsgemeinschaft durch Fachabteilungen mit ausreichendem Personal kurzfristig sichergestellt
Die zusätzliche Dienstleistung ist auf Grund der Komplexität des Projektes zwingend notwendig. Die Stadt Köln kann die Projektsteuerung bei einem solchen komplexen Projekt qualitativ und quantitativ nicht in Eigenleistung erbringenDer Preis erhöht sich um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.