Rahmenvertrag Bürodrehstühle Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0019-11-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bürodrehstühle
Rahmenvertrag über die Lieferung von Bürodrehstühlen in verschiedenen Konfigurationen für die Zeit vom 01.07.2022 - 30.06.2026.
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg, Bürogebäude "Technopark" - Sozialamt Rathausallee 10 53757 Sankt Augustin, Nebenstelle Straßenverkehrtsamt / Jugendhilfezentrum Kalkofenstraße 2 53340 Meckenheim, Jugendhilfezentrum Hauptstraße 78 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Erziehungs- und Familienberatungsstelle Aachener Str. 16 53359 Rheinbach, Jugendhilfezentrum / Erziehungs- und Familienberatungsstelle Am Eichelkamp 17 53783 Eitorf, Erziehungs- und Familienberatungsstelle Brunnenallee 31 53332 Bornheim-Roisdorf
Rahmenvertrag über die Lieferung von Bürodrehstühlen in verschiedenen Konfigurationen für die Zeit vom 01.07.2022 - 30.06.2026.
Es werden voraussichtlich im ersten Vertragsjahr ca. 650 Stück und im zweiten Vertragsjahr ca. 200 Stück Bürodrehstühle benötigt. In den Folgejahren ist jährlich mit bis zu 50 Stühlen zu rechnen.
Die Höchstmenge der zu liefernden Bürodrehstühle wird auf 1.100 Stück festgelegt. Bei Erreichen dieser Anzahl endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Beurteilung der Kriterien "Sitzkomfort/Verarbeitung/Funktionalität" erfolgt gemäß der den Vergabeunterlagen beiliegenden Wertungsmatrix anlässlich einer Bemusterung der angebotenen Bürodrehstühle durch eine von der Vergabestelle eingesetzte Kommission. Die durch die Benotung der einzelnen Kommissionsmitglieder erzielten Punkte für die einzelnen Kriterien werden addiert und durch die Anzahl der Kommissionsmitglieder geteilt. Das auf diese Art und Weise ermittelte Zwischenergebnis fließt in die Gesamtwertung ein.
Für die Bemusterung wird ein Bürodrehstuhl der Pos. 1.2 angefordert. Der Bürodrehstuhl ist in einer der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Farben zu bemustern.
Der Bieter erklärt sich durch die Teilnahme am Vergabeverfahren mit der Bemusterung einverstanden. Die Kosten der Bemusterung trägt der Bieter.
Zur Bemusterung werden fünf Bieter aufgefordert, welche nach Auswertung der Angebote bzgl. des Preises, der Umweltkriterien und der Stufe 1 der Qualität bis dahin höchsten Punktzahlen erreicht haben.
Bei Punktgleichheit wird der Teilnehmerkreis entsprechend aufgestockt. Die entsprechenden Bieter werden nach formeller Prüfung der Angebote mit separatem Schreiben zur Anlieferung eines Musterstuhls aufgefordert. Eine Teilnahme von Bietern an der Bemusterung ist nicht zulässig.
Die Bemusterung findet voraussichtlich am Dienstag, den 17.05.2022 im Kreishaus Siegburg statt. Die angeforderten Musterstühle müssen daher am Montag, den 16.05.2022 (von 08.00 - 16:00 Uhr) angeliefert und ab Mittwoch, den 18.05.2022 wieder abgeholt werden.
Sofern die angeforderten Musterstühle nicht oder nicht rechtzeitig zur Bemusterung angeliefert werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl für die Bewertung sämtlicher Kriterien erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der niedrigere Angebotspreis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten unter Angabe des Auftraggebers (Name, Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten), der Liefermenge sowie des Vertragszeitraums
mindestens 2 Referenzprojekte, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Rahmenvertrag über die Lieferung von mind. 100 Bürodrehstühlen
- Referenz-/Lieferzeitraum: ab 01.01.2019
- für einen unterbrechungsfreien Zeitraum von 1 Jahr innerhalb des Referenzzeitraumes (Hierbei ist es unerheblich, ob mit der Vertragsausführung bereits vor dem 01.01.2019 begonnen wurde und/oder ob es sich um einen laufenden Vertrag handelt - entscheidend ist, dass der Vertrag für mindestens 1 Jahr innerhalb des Referenzzeitraums ausgeführt wurde.)
1) Abschluss des Integritätsvertrags
2) Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Wettbewerbsregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes Angebotsformular
- ausgefülltes Preisblatt
- ausgefüllter Fragebogen
- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)
- Formblatt "Unteraufträge"
2) Erklärungen/Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
- ausgefülltes Formblatt "Referenzen"
- Umweltzertifizierungen Hersteller/Stuhlmodell
- Prospekte/Produktdatenblätter
- Zertifikat über GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) oder gleichwertig
3) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur von Bietern in der engeren Wahl):
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird auschließlich über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD5C0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.