EU-weite Ausschreibung der Lieferung von einem Fahrgestell geeignet für einen Drehtrommelaufbau und Schüttung zur Sammlung von Biomüll für die Technischen Betriebe Remscheid (TBR)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42853
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tbr-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung von einem Fahrgestell geeignet für einen Drehtrommelaufbau und Schüttung zur Sammlung von Biomüll für die Technischen Betriebe Remscheid (TBR)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem Dreiachsfahrgestell durch den Auftragnehmer des Loses an den Aufbauhersteller der Drehtrommel.
Los 1: Lieferung von einem Dreiachsfahrgestell
Lieferung eines Dreiachsfahrgestelles, geeignet zur Aufnahme eines Drehtrommel-Aufbaus (18-19m³ Volumen) und Schüttung.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören u.a. folgende (Neben) Leistungen:
- Zulieferung des Dreiachsfahrgestelles durch den Auftragnehmer aus Los 1 an den Standort des
Aufbauherstellers - Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen
- Schulung des Werkstattpersonals und Einweisung des Bedienpersonals
- Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile
Option ohne Wertung: Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Fahrzeugs gemäß Vergabeunterlagen können Zusatzausstattungen/-Leistungen angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Komunikation". Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt auf der Vergabeplattform subreport „ELViS“ .
Die Vergabeunterlagen stehen über den Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zur Verfügung.
Ein postalischer Versand der Verfabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Komunikation weitere Auskünfte erteilt" Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ von der Vergabestelle erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-
Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren. Auskünfte per Telefon, Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Zu Ziffer I.3) "Komunikation; Angebote sind einzureichen" Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter im Rahmen ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg , 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
vergangen sind.