Projektsteuerungsleistungen zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0393
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Projektsteuerungs-, Beratungs- und Controllingleistungen sowie, zumindest vorübergehend, Projektleitungsleistungen in Anlehnung an § 2 und § 3 AHO (Heft Nr. 9, Stand: 03-2020) für das Projekt Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes in, Düsseldorf. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich an der AHO, Projektstufen 1 - 5. Es ist eine stufenweise und gegebenenfalls abschnittsweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Dem Auftraggeber steht ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu.
Düsseldorf
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Projektsteuerungs-, Beratungs- und Controllingleistungen sowie, zumindest vorübergehend, Projektleitungsleistungen in Anlehnung an § 2 und § 3 AHO (Heft Nr. 9, Stand: 03-2020) für das Projekt Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes in Düsseldorf. Weitere Informationen zu dem Projekt sind im Internet frei zugänglich. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich an der AHO, Projektstufen 1 - 5 und betreffen folgende Handlungsbereiche: — Organisation, Information, Koordination und Dokumentation; — Qualitäten und Quantitäten; — Kosten und Finanzierung; — Termine, Kapazitäten und Logistik; — Verträge und Versicherungen. Darüber hinaus ist die Projektleitung des Auftraggebers zu unterstützen. Es ist eine stufenweise und gegebenenfalls abschnittsweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Dem Auftraggeber steht ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I. 3) genannte Website einzureichen. Die Auftraggeber werden alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53125
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beauftragung erfolgte namens und für Rechnung der:
IPM GmbH
Henkelstraße 164
40589 Düsseldorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.