Entwicklungsleistung und Deltaqualifikation einer REACH-konformen 57mm Patrone
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungsleistung und Deltaqualifikation einer REACH-konformen 57mm Patrone
Entwicklungsleistung und Deltaqualifikation einer REACH-konformen 57mm Patrone
für das Bordgeschütz BAE-Systems-Bofors 57mm MK3 Naval Gun System.
DE-Bonn
Das Beschaffungsamt des BMI beauftragt die Entwicklung einer REACH-konformen Patrone.
Die Deltaqualifikation wird zur Erfüllung und Dokumentation der NATO-Standards und
Güteprüfbedingungen durchgeführt. Die Zielgenauigkeit, die Terminalballistik und die Rohrhaltbarkeit sind ebenfalls zu betrachten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Beschaffungsamt des BMI erteilt den Auftrag zur Deltaqualifikation einer neuen REACH-konformen Patrone im Kaliber 57 mm für Einsatzschiffe der Bundespolizei.
Die vom Auftraggeber benötigten besonderen Erfahrungen in der Entwicklung von Patronen in diesem Kaliber können nur von dem genannten Unternehmen erfüllt werden.
Diese sind vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen an die Sicherheit, die Präzision und die Dokumentation nur von Unternehmen zu erfüllen,
die bereits REACH-konforme und NATO-spezifizierte Munition und Komponenten entwickelt haben und regelmäßig vertreiben.
Weiterhin muss die Entwicklung der Patrone in enger Abstimmung mit dem Waffensystemhersteller BAE-Systems erfolgen.
Hierfür muss die räumliche Nähe für wiederkehrende Tests oder aber der regelmäßige Zugriff auf die bei der Bundespolizei verwendete Bordkanone bestehen.
Weiterhin muss der Hersteller der Kanone den neuen Munitionstyp zulassen, um Haltbarkeits- und Gewährleitungsfragen zu erfüllen.
Dies ist auch unabdingbar, um die größtmögliche Schützensicherheit und Funktionssicherheit des Waffensystems zu gewährleisten.
Aus vorgenannten Gründen wird die Fa. Nammo, die über die erforderliche Erfahrung sowie die räumliche Nähe verfügt
und die bereits vom Hersteller des Waffensystems als zugelassener Komponentenhersteller geführt wird, als alleinig möglicher Entwicklungspartner gesehen.
Es soll mit der Fa. Nammo ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1. lit. c der VSVgV durchgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Deltaqualifikation Patrone 57mm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsborg
NUTS-Code: SE231 Hallands län
Postleitzahl: 54623
Land: Schweden
Internet-Adresse: www.nammo.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
das Beschaffungsamt des BMI.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu
rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit,
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §
134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die bei VI.4.1) genannte Stelle zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die
abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die
entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
zu behandeln sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de