Umbau- und Anbau Altes Rathaus Rheinberg - Verbauarbeiten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinberg
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47495
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rheinberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau- und Anbau Altes Rathaus Rheinberg - Verbauarbeiten
Verbauarbeiten - Berliner Verbau
47495 Rheinberg
Das "Alte Rathaus" in Rheinberg soll gemäß eines durch die Stadt Rheinberg neu erarbeiteten Nutzungskonzeptes umgebaut werden und sieht neben der Sanierung des Bestands einen rückwärtigen Anbau zum Marktplatz vor. Die gesamte Dauer der Baumaßnahme wird auf 24 Monate geschätzt und hat im Mai 2021 begonnen. Nach Fertigstellung der Gebäudehüllensanierung inkl. Rückbau Fassadengerüst, startet der Tiefbau. Der ausgeschriebene Verbau verläuft 27m parallel zur Gebäuderückseite und wird über eine Länge von 10m in einem 90° Winkel über Eck geführt. Die Vorhaltezeit beträgt 5 Monate. 1 psch Verbaustatik und Planung inkl. Prüfstatik 1 psch Baustelleneinrichtung Verbauträger einbringen 1 psch Baustelleneinrichtung Verbauträger ziehen 40 lfm freistehender Berliner Verbau (h=3,40-4,40m) 40 m Absturzsicherung Trägerbohlwand 60m² Rückbau Holzausfachung bis 1,50m unter OKG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umbau- und Anbau Altes Rathaus Rheinberg - Verbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für ein Verfahren vor der Vergabekammer sind die §§ 160 ff GWB zu beachten. Auf die Fristen zur Antragstellung gem. § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
47495 Rheinberg
Das "Alte Rathaus" in Rheinberg soll gemäß eines durch die Stadt Rheinberg neu erarbeiteten Nutzungskonzeptes umgebaut werden und sieht neben der Sanierung des Bestands einen rückwärtigen Anbau zum Marktplatz vor. Die gesamte Dauer der Baumaßnahme wird auf 24 Monate geschätzt und hat im Mai 2021 begonnen.
Nach Fertigstellung der Gebäudehüllensanierung inkl. Rückbau Fassadengerüst, startet der Tiefbau. Der ausgeschriebene Verbau verläuft 27m parallel zur Gebäuderückseite und wird über eine Länge von 10m in einem 90° Winkel über Eck geführt. Die Vorhaltezeit beträgt 5 Monate.
— 1 psch Verbaustatik und Planung inkl. Prüfstatik
— 1 psch Baustelleneinrichtung Verbauträger einbringen
— 1 psch Baustelleneinrichtung Verbauträger ziehen
— 40 lfm freistehender Berliner Verbau (h=3,40-4,40m)
— 40 m Absturzsicherung Trägerbohlwand
— 60m² Rückbau Holzausfachung bis 1,50m unter OKG
Vor Einbringung des Verbaus wurde die Erweiterung des Hauptauftrages um Sondierungsbohrungen zur Kampfmittelsondierung erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Beschreibung der Änderung Nachtrag I:
— 1 Stk Bohrlochplan gemäß Anforderungen des KBD erstellen
— 1 Stk Übergabe der Räumstelle an den KBD, Einweisung vor Ort und Übergabe des Bohrlochplans
— 1 Stk An- und Abfahrt Bohrkolonne Kampfmittelsondierung
— 40 Stk Sondierbohrungen herstellen und als Messstelle für den KBD ausbauen, Bohrtiefe bis 7,0 m
— 40 Stk Zulage für Asphalt/Pflaster und Unterbau durchbohren bzw. einzelne Platten aufnehmen und seitlich lagern
Gemäß Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) besteht im Bereich des Anbaus eine diffuse Verdachtsfläche auf Kampfmittel, wodurch keine Kampfmittelfreigabe seitens des KBD erteilt werden konnte. Die Durchführung von Sondierungsbohrungen wurde empfohlen, hierüber sollten sich die Architekten mit dem Fachbereich 32 Sicherheit der Stadt Rheinberg abstimmen. Im Rahmen dieser Abstimmung kam es zu einem Missverständnis seitens des FB 32 mit der Folge, dass die Sondierungsbohrungen als nicht erforderlich beurteilt wurden. Auf Grundlage dessen wurden entspr. Leistungen nicht mit in das LV für Verbauarbeiten aufgenommen. Im Zuge des anstehenden Baubeginns wurde die Thematik der K-Freigabe durch den BU nochmals aufgegriffen. Aufgrund der Erschütterungen, die beim Rammen der Verbauträger in den Baugrund eingebracht werden, die unentdeckte Kampfmittel ggf. zur Detonation bringen könnten, ist eine Sondierung im Verbaubereich zum Schutz von Laib/Leben wie Bestands unabdingbar.