DATA-Center Hard- und Software Referenznummer der Bekanntmachung: AUS-2022-02-O-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hochschule-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
DATA-Center Hard- und Software
Lieferung diverser HPE Server, Switche und NetApp Storage Systeme, sowie zugehöriger Software.
Hochschule Bochum, Dezernat 6 - Campus IT Am Hochschulcampus 1 44801 Bochum DATA-Center neu: Raum B01-47a und B01-46
DATA.Center vorhanden: Raum F01-10
Die Hochschule Bochum baut ein neues DATA-Center am Campus Bochum und modernisiert ein bestehendes DATA-Center. Das neue DATA-Center soll mit dem bestehenden DATA-Center redundant im Active-Active Modus (Snap Mirror) betrieben werden. Das neue DATA-Center ist im Gebäudeteil B in den Räumen B01-47a und B01-46 untergebracht. Das bestehende DATA-Center befindet sich im Gebäude F in Raum F01-10.
Die Hardware-Grundlage der beiden DATA-Center bilden ESX-Server der Fa. HPE, SAN-Storage der Fa. NetApp und SAN FC-Switche der Fa. HPE. Als Virtualisierungsumgebung kommt VMware zum Einsatz. Als Backupsoftware wird Veeam eingesetzt. Die Datensicherung über Veeam sichert zusätzlich auf einen externen Synology Fileserver.
Über 96 SM LWL-Netzwerkanbindungen sind die beiden DATA-Center physisch miteinander verbunden. Die FC-Switche in den jeweiligen DATA-Centern sind redundant über 32 Gbit/s Ports miteinander verbunden.
Die neu zu beschaffenden ESX- und Storage-Systeme müssen zwingend von den Herstellern HPE (ESX-Server und SAN FC-Switche) sowie NetApp (SAN-Storage) sein, um eine Integration in die bestehende DATA-Center Infrastruktur realisieren zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Registerauszug
- Nachweis zum Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Der Zuschlag wird ausschließlich an ein fachkundiges, leistungsfähiges, zuverlässiges und gesetzestreues Unternehmen entsprechend erteilt, das nicht wegen eines Verstoßes gegen § 123 GWB oder § 124 GWB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden musste.
Zur Feststellung und zur Prüfung seiner Eignung muss der Bieter in der Lage sein, vor Auftragsvergabe die folgenden Unterlagen einzureichen. Fehlende Angaben/Unterlagen führen zum Ausschluss des Angebotes. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Referenzlistung
- Zertifizierungen gem. Vergabeunterlagen
- Registerauszug gem. Vergebunterlagen
- Formular 521 EU - Ausschlussgründe
- Formular 531 EU - Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
- Formular 532 EU - Eignungsleihe (falls zutreffend)
- Formular 533 EU - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (falls zutreffend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5ND9GM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]