Middleware Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.infokom.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Middleware
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom den Erwerb einer Middleware Softwarelösung
Für unterschiedliche Anwendungsfälle (Anlage 1) in den Fachbereichen des LVR ergibt sich der Bedarf, unstrukturierte wie strukturierte Daten aus und für unterschiedliche IT-Systeme verfügbar zu machen. Eine dafür geeignete Technologie stellt eine Middleware - als eine Art Datendrehscheibe - dar. Diese soll insbesondere Daten allokieren, verteilen, veredeln und erforderliche Information - den jeweiligen prozessualen Anforderungen entsprechend aufbereitet - bereitstellen.
LVR-InfoKom, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom den Erwerb einer Middleware Softwarelösung
Für unterschiedliche Anwendungsfälle (Anlage 1) in den Fachbereichen des LVR ergibt sich der Bedarf, unstrukturierte wie strukturierte Daten aus und für unterschiedliche IT-Systeme verfügbar zu machen. Eine dafür geeignete Technologie stellt eine Middleware - als eine Art Datendrehscheibe - dar. Diese soll insbesondere Daten allokieren, verteilen, veredeln und erforderliche Information - den jeweiligen prozessualen Anforderungen entsprechend aufbereitet - bereitstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 S. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in das Unternehmen ansässig ist, entweder über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf anderes Weise, nicht älter als 12 Monate. Hierfür besteht kein Vordruck.
Der Bieter hat eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR nachzuweisen und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Angebotsabgabetermin nicht älter als 12 Monate sein.
Alternativ ist eine Eigenerklärung ausreichend, in der der Bieter erklärt, dass er im Auftragsfalle eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR auf erstes Anfordern des Auftraggebers abschließen wird.
Zum nach Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch den Bieter mindestens drei Referenzen in Form einer Liste aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Projekte mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand durchgeführt wurden und eine Größenordnung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR entsprachen. Die Referenzen müssen die Implementierung einer Middleware - Softwarelösung aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.