Arzneimittelversorgung LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-013-12-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haldem
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Arzneimittelversorgung LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem
Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung für die LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem
Schloss Haldem
Haldemer Straße 79
32312 Stemwede
Gegenstand des Vertrages ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der in der Anlage A (Leistungsbeschreibung) genannten Klinik nebst zugehörigem Standort(e) mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die umfassende pharmazeutische Beratung und Information durch die krankenhausversorgende Apotheke.
Voraussichtliche Auftragswertschätzung in EUR (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) in EUR gem. § 3 Abs. 4 VgV: 3.000.000,- € (aufgerundet)
Maximale (optionale) Höchstmenge in EUR (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) gem. § 3 Abs. 4 VgV: 4.000.000.- €
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten, oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Angaben in Form von Eigenerklärungen in der Anlage C (Vordruck Bietereignung) über den Gesamtumsatz in Euro brutto in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) sowie Gesamtumsatz in Euro brutto im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (Krankenhausversorgung).
Darüber hinaus sind Angaben über die Anzahl der in den letzten beiden Jahren (2020, 2021) insgesamt beschäftigten Mitarbeitenden zu machen (pharmazeutisches Personal, nichtpharmazeutisches Personal sowie für den Bereich Krankenhausversorgung eingesetzte Mitarbeitende).
Der Auftragnehmer hat zu versichern, dass er die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung des Auftraggebers gewährleistet und dass er insbesondere über die nach § 29 ApBetrO erforderlichen Räume und Einrichtungen verfügt, um dem Versorgungsvertrag, insbesondere der Überprüfungspflicht nach § 14 Abs. 6 ApoG iVm §§ 17 Abs. 7, 31 Abs. 1 bis 3, 32 ApBetrO, in vollem Umfang nachkommen zu können (vgl. auch § 3 Abs. 1 Vertrag, Anlage D).
Der Auftragnehmer erklärt des Weiteren, dass er die ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten ausschließlich persönlich bzw. durch (festangestellte) Mitarbeiter seiner Apotheke erfüllt und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführbarkeit dieses Vertrages mit keiner anderen Apotheke bzw. keinem Apotheker, Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Absprachen getroffen hat; er versichert ferner, dass er auch künftig solche Rechtsgeschäfte nicht vornehmen und Absprachen treffen wird (vgl. auch § 3 Abs. 2 Vertrag, Anlage D).
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist ferner mindestens 1 Referenz (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers (Krankenhäuser) vergleichbar ist.
Art und Umfang der Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um
1. die Lieferung mit Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren über einen längeren Zeitraum (mindestens 2 Jahre),
2. die Beratung, Bevorratung, Herstellung, Überwachung der Arzneimittel sowie Dokumentation und Statistik nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und
3. es sich um ein vergleichbares Auftragsvolumen pro Jahr (netto) handelt.
Art des Auftraggebers ist vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um eine Gesundheitseinrichtung handelt (insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Maßregelvollzugskliniken, Pflege- und Heimeinrichtungen etc.)
Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Arzneimitteln tätig sind / waren, können Sie den LWL als Referenz benennen.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe Vergabeunterlagen, Anlage D) einzuhalten. Dieser Vertrag bedarf nach § 14 Abs. 5 ApoG zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber vor der Auftragsvergabe eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe können in elektronischer Form bis zum 12.04.2022 gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.