Arzneimittelversorgung LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-013-12-21

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haldem
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178881a0511-6e8106e1c49a435b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.lwl.org/eVergabe
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arzneimittelversorgung LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem

Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-013-12-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung für die LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Hauptort der Ausführung:

Schloss Haldem

Haldemer Straße 79

32312 Stemwede

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der in der Anlage A (Leistungsbeschreibung) genannten Klinik nebst zugehörigem Standort(e) mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die umfassende pharmazeutische Beratung und Information durch die krankenhausversorgende Apotheke.

Voraussichtliche Auftragswertschätzung in EUR (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) in EUR gem. § 3 Abs. 4 VgV: 3.000.000,- € (aufgerundet)

Maximale (optionale) Höchstmenge in EUR (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) gem. § 3 Abs. 4 VgV: 4.000.000.- €

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.

Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:

Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass

- er / sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,

- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,

- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,

- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,

- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,

- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten, oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.

Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.

Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.

Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben in Form von Eigenerklärungen in der Anlage C (Vordruck Bietereignung) über den Gesamtumsatz in Euro brutto in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) sowie Gesamtumsatz in Euro brutto im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (Krankenhausversorgung).

Darüber hinaus sind Angaben über die Anzahl der in den letzten beiden Jahren (2020, 2021) insgesamt beschäftigten Mitarbeitenden zu machen (pharmazeutisches Personal, nichtpharmazeutisches Personal sowie für den Bereich Krankenhausversorgung eingesetzte Mitarbeitende).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Auftragnehmer hat zu versichern, dass er die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung des Auftraggebers gewährleistet und dass er insbesondere über die nach § 29 ApBetrO erforderlichen Räume und Einrichtungen verfügt, um dem Versorgungsvertrag, insbesondere der Überprüfungspflicht nach § 14 Abs. 6 ApoG iVm §§ 17 Abs. 7, 31 Abs. 1 bis 3, 32 ApBetrO, in vollem Umfang nachkommen zu können (vgl. auch § 3 Abs. 1 Vertrag, Anlage D).

Der Auftragnehmer erklärt des Weiteren, dass er die ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten ausschließlich persönlich bzw. durch (festangestellte) Mitarbeiter seiner Apotheke erfüllt und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführbarkeit dieses Vertrages mit keiner anderen Apotheke bzw. keinem Apotheker, Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Absprachen getroffen hat; er versichert ferner, dass er auch künftig solche Rechtsgeschäfte nicht vornehmen und Absprachen treffen wird (vgl. auch § 3 Abs. 2 Vertrag, Anlage D).

Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist ferner mindestens 1 Referenz (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers (Krankenhäuser) vergleichbar ist.

Art und Umfang der Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um

1. die Lieferung mit Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren über einen längeren Zeitraum (mindestens 2 Jahre),

2. die Beratung, Bevorratung, Herstellung, Überwachung der Arzneimittel sowie Dokumentation und Statistik nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und

3. es sich um ein vergleichbares Auftragsvolumen pro Jahr (netto) handelt.

Art des Auftraggebers ist vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um eine Gesundheitseinrichtung handelt (insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Maßregelvollzugskliniken, Pflege- und Heimeinrichtungen etc.)

Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Arzneimitteln tätig sind / waren, können Sie den LWL als Referenz benennen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe Vergabeunterlagen, Anlage D) einzuhalten. Dieser Vertrag bedarf nach § 14 Abs. 5 ApoG zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/04/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/04/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber vor der Auftragsvergabe eingeholt wird.

Es gilt deutsches Recht.

Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe können in elektronischer Form bis zum 12.04.2022 gestellt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2022

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