Mittägliche Speisenbelieferung für 10 Schulstandorte im Stadtgebiet Erkelenz Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-VgV-2022/28

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkelenz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YD6YZTA/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YD6YZTA
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mittägliche Speisenbelieferung für 10 Schulstandorte im Stadtgebiet Erkelenz

Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-VgV-2022/28
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55520000 Verpflegungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Erkelenz schreibt die mittägliche Speisenbelieferung für 10 Schulstandorte aus.

Die mittägliche Versorgung für die Kinder findet im Rahmen des regulären Schulbetriebs in der Regel montags bis freitags statt. Zudem wird an 2 Standorten eine Ferienbetreuung mit Mittagessen vorgesehen.

Für die Grundschulstandorte sowie eine weiterführende Schule (Hauptschule) besteht ein einheitliches Angebotskonzept. Für die übrigen weiterführenden Schulen ist ein erweitertes Angebotskonzept gewünscht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
55511000 Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias
55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Hauptort der Ausführung:

Stadt Erkelenz 41812 Erkelenz Die Europaschule Erkelenz, das Cornelius-Burgh-Gymnasium Erkelenz und das Cusanus-Gymnasium Erkelenz bilden einen Standort, da es eine Gemeinschaftsmensa für alle drei Schulen gibt.

Ebenso bilden die Franziskusschule Erkelenz und die Astrid-Lindgren-Schule Erkelenz aufgrund des Bestehens einer Gemeinschaftsmensa einen Standort., Nysterbach-Schule Lövenich Dingbuchenweg 9 41812 Erkelenz, Astrid-Lindgren-Schule Erkelenz Zehnthofweg 17 41812 Erkelenz, GGS Kückhoven Bellinghovener Weg 15 41812 Erkelenz, Franziskusschule Erkelenz Zehnthofweg 17 41812 Erkelenz, Franziskusschule Erkelenz, Teilstandort Houverath Blumenstraße 2 41812 Erkelenz, GGS Gerderath Sankt-James-Str. 1 41812 Erkelenz, GGS Gerderath - Teilstandort EGS Schwanenberg Rheinweg 150 41812 Erkelenz, Luise-Hensel-Schule Erkelenz Salierring 255 41812 Erkelenz, Luise-Hensel-Schule Hetzerath An der Elsmaar 35 41812 Erkelenz, GHS Erkelenz Zehnthofweg 2 41812 Erkelenz, Europaschule Erkelenz Schulri...

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung beinhaltet die Speisenproduktion für 6 Standorte im Cook-&-Hold-Verfahren und für 4 Standorte im Cook-&-Chill-Verfahren. Jeweils mit Anlieferung an die Einzelstandorte "an Rampe" im Großgebinde, d. h. an eine zentrale, fahrtechnisch gut erreichbare Übergabestelle an der jeweiligen Schule.

Die Bestellkoordination liegt im Aufgabenbereich des Anbieters, hierzu wird ein zentrales einheitliches Bestellsystem von Seiten der Stadt Erkelenz zur Verfügung gestellt. Die schülerseitige Zugangsbetreuung zum Bestellsystem liegt bei der Stadt Erkelenz. Die Regeneration der Cook-&-Chill-Essen und die generelle Speisenausgabe an allen Schulen liegen im Verantwortungsbereich der Stadt Erkelenz.

Das Mittagessen soll kind- bzw. jugendgerecht, ausgewogen, frisch und schmackhaft sein, den Grundsätzen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen und die D-A-CH-Referenzwerte erfüllen.

Die Mittagsausgabe an den Schulen läuft im Zeitraum 11.30 bis 13.30 Uhr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2022
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31.01.2025 vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gleiche Punktzahl bei Angebotsauswertung:

Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wird der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Nachweis der Gewerbeanmeldung / -erlaubnis.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

b) Eigenerklärung Ausschlussgründe,

c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nicht älter als 3 Monate,

d) Nachweis der Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 Mio. Euro pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

e) ausgefüllte Anlage 1: Eignungsanforderungen zur Ausschreibung Speisenbelieferung für die Schulen der Stadt Erkelenz,

f) 3 Referenzen aus dem Bereich Schulverpflegung.

Soweit Leistungen an andere Unternehmer übertragen werden:

g) Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen;

h) Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/04/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/04/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stadt Erkelenz, Raum 45, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote wird durch zwei Vertreter/Vertreterinnen der Zentralen Vergabestelle sowie durch einen Vertreter/Vertreterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erkelenz durchgeführt.

Bieter sind beim Eröffnungstermin nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 07.04.2022 bei der ausschreibenden Stelle eingehen.

B) Sofern zutreffend sind mit dem Angebot vorzulegen:

- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,

- Erklärung betr. Bietergemeinschaft,

- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.

C) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO und ein Auszug aus dem Vergaberegister gemäß § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen für den Bestbieter werden durch den Auftraggeber angefordert.

D) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern (siehe Vergabeunterlagen).

E) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW.

F) Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.

G) Nebenangebote sind nicht zugelassen.

H) Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers.

I) Erfüllt der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß, so kann der Auftraggeber unbeschadet seiner übrigen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Ansprüche dem Auftragnehmer einmalig schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen setzen. Kommt der Auftragnehmer seinen Pflichten innerhalb dieser Frist nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Auftragnehmers selbst durchzuführen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen. Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Kommt der Auftragnehmer innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, so hat er für jede angefangene Kalenderwoche der Nichterfüllung, nicht rechtzeitigen, nicht vollständigen oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zu zahlen. Die Vertragsstrafen dürfen kumuliert pro Jahr einen Betrag von 5% der gesamten Vergütung des betreffenden Kalenderjahrs nicht überschreiten. Auf weitergehenden Schadensersatz ist die Vertragsstrafe vollständig anzurechnen.

Fälle höherer Gewalt, die die Parteien ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtung hindern, entbinden sie bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung dieses Vertrags. Die Vertragspartei, bei der ein Fall höherer Gewalt eingetreten ist, hat die jeweils andere Partei unverzüglich hierüber zu unterrichten. Abhilfemaßnahmen sind zwischen den Parteien abzustimmen. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere Krieg, innere Unruhen, Pandemien, Erdbeben, Explosionen, Feuer; Streik und rechtlich zulässige Aussperrung. Andere, von den Parteien jeweils nicht zu vertretende Umstände stehen der höheren Gewalt gleich.

Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6YZTA

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB). Gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 4 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2022

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Hagen
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Hövelhof
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Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
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Hürth
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Jülich
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Monheim am Rhein
Monschau
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Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
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Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
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Oer Erkenschwick
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Olpe
Olsberg
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