Fachanwaltliche Beratung für das Projekt "Notruf-App-System nora" Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt-2022-021/34
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.im.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Fachanwaltliche Beratung für das Projekt "Notruf-App-System nora"
Im Zuge der Änderung der Universaldienstrichtlinie 2022/22/EU durch die Richtlinie 2009/136/EU ist den EU-Mitgliedstaaten vorgegeben worden, Notrufdienste für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gleichwertig zugänglich zu machen.
Hiefür wurde in NRW eine Geschäfts- und Koordinierungsstelle Notruf-App-System eingerichtet, die die Aufgaben im Auftrag und stellvertretend für alle Länder wahrnimmt. Das Notruf-App-System nora befindet sich seit September 2021 im Echtbetrieb. Das Projekt war und ist immer wieder von komplexen länderübergreifenden rechtlichen Fragestellungen (u. a. IT-Recht, Vertragsrecht und Datenschutzrecht) geprägt.
Erste Informationen können der Homepage www.nora-notruf.de entnommen werden.
Gegenstand dieses Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung für die fachanwaltliche Beratung mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Für weitergehende Details zur Ausschreibung, siehe Leistungsbeschreibung.
Ministerium des Innern des Landes NRW Friedrichstraße 62-80 40217 Düsseldorf
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung für die fachanwaltliche Beratung im Projekt "Notruf-App-System nora". Es werden insbesondere Fragestellungen zum Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht, Vertrags- und Vergaberecht sowie rechtliche Fragen der barrierefreien Informationstechnik Gegenstand der Beratung werden.
Der jährliche Aufwand für Beratungsleistungen im Projekt wird auf 200 Stunden pro Jahr geschätzt. Für weitergehende Details zum Auftragsgegenstand, siehe Leistungsbeschreibung.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens zwei Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Ver-längerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechtes hat schriftlich zu erfol-gen. Die Höchstmenge an abrufbaren Leistungen für das jeweilige optionale Ver-längerungsjahr beträgt 300 Stunden. Die Wahrnehmung der jeweiligen Option steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- ausgefülltes Preisblatt mit den eingesetzten Angebotspreisen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Ministerium des Innern NRW
ZVSt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt.
Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW zugelassen. Nähere Hinweise hierzu können dem als Vergabeunterlage beiliegenden Vordruck "Hinweise zur Form der Angebotsabgabe" (Formular 312/322 EU) entnommen werden.
2.) Für ein vollständiges Angebot sind die in den Vergabeunterlagen (Formular 325 EU "Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise") aufgeführten Unterlagen mit dem ausgefüllten Angebotsschreiben (Formular 324 EU) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von der Möglichkeit der Nachforderung von nicht bzw. nicht rechtzeitig eingereichten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen nach § 56 Vergabeverordnung (VgV) unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots keinen Gebrauch zu machen.
3.) Fehlende Angaben, Unterlagen oder Nachweise können somit zum Ausschluss des Angebots führen.
4.) Zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen sind nur schriftliche Fragen über den Kommunikationsbereich des VMP zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Bieterfragen inkl. deren Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYBYDZS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist dieser vor Einreichen eines Nachprüfungsantrages innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.