Sachverständigenprüfung nach Prüfverordnung NRW für Raumlufttechnischeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0445- AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sachverständigenprüfung nach Prüfverordnung NRW für Raumlufttechnischeanlagen
Sachverständigenprüfung nach Prüfverordnung NRW für Raumlufttechnischeanlagen.
.
Im Universitätsklinikum der RWTH Aachen (nachfolgend Uniklinik oder UKA genannt) sollen durch einen Sachverständigen Leistungen bzgl. wiederkehrende Prüfungen nach geltenden Vorschriften und Richtlinien erbracht werden. Gegenstand der ausgeschriebenen Prüfleistungen sind wiederkehrende Prüfungen nach PrüfVO NRW, Abnahmeprüfung von lüftungstechnischen Anlagen, Brandschutzklappen, Entrauchungsanlagen, Sonderräumen, MSR-Schaltschränken, Kanalrauchmelder und Wirk-Prinzip-Prüfungen (siehe Leistungsverzeichnis in Anlage 5000057_LV_UKA_SV_21-11-15). Das Ziel dieser Ausschreibung war der Abschluss eines Vertrags mit Vertragsverlängerungsoption (siehe Leistungsverzeichnis in Anlage 5000057_LV_UKA_SV_21-11-15, welche vom Bieter auszufüllen ist).
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Der ausgeschriebene Leistungsumfang umfasst die wiederkehrende Prüfung folgender Anlagen im laufenden Betrieb der Uniklinik und den zugehörigen Nebengebäuden (Prüfintervalle und Anzahl der erforderlichen Prüfungen sind dem Leistungsverzeichnis in Anlage 5000057_LV_UKA_SV_21-11-15 sowie den
entsprechenden Übersichtslisten der technischen Anlagen A01_Anlagenliste_RLT_21_11_11, A02_Anlagenliste_ER_21_11_11 und A03_Anlagenliste_MSR_21_11_11zu entnehmen):
Lüftungstechnische Anlagen:
Lüftungsanlagen (Kombination für Behandlung Zu- und Abluft):
57
Lüftungsanlagen (getrennt für Behandlung Zu- und Abluft):
182
Digestorien-Abzüge:
180
Brandschutzklappen:
Brandschutzklappen:
6.656
Brandschutzklappen (chemische Abluft):
309
Entrauchungsanlage:
Maschinelle Entrauchungen:
287
Sicherheitslüftungsanlagen:
51
Natürliche Rauchabzugsanlagen:
41 Anlagen in Sonderräumen:
Anlagen in Sonderräumen (z.B. RLT in Sonderraum wie OPs, Aufwachräume mit höheren hygienischen Anforderungen):
58 MSR-Schaltschränke:
MSR-Schaltschränke:
614 Kanalrauchmelder:
Kanalrauchmelder:
84 Anlagen mit Wirk-Prinzip-Prüfungen:
Anlagen mit Wirk-Prinzip-Prüfungen:
45
Ziel der Prüfung ist es, die technischen Anlagen sowie die dafür bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen von Prüfsachverständigen gemäß § 3 PrüfVO NRW auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von
Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) zu prüfen, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage gemäß PrüfVO NRW festzustellen. Bei den Prüfungen sind alle für die Wirksamkeit und Betriebssicherheit wesentlichen Anlagenteile zu prüfen. Angemessene Stichprobenprüfungen sind zulässig, soweit dies zu den einzelnen Prüfpunkten dieser Prüfgrundsätze ausdrücklich vermerkt ist.
Neben der Übergabe der Einzelberichte soll das Ergebnis der Prüfungen in Form eines umfassenden Gesamtberichts an den Auftraggeber übergeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD3N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de