civillent GmbH - Hochskalierbare Compute-, Storage- und Backup-Ressourcen auf Cloud-Basis Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1979
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://civillent.de/start
Abschnitt II: Gegenstand
civillent GmbH - Hochskalierbare Compute-, Storage- und Backup-Ressourcen auf Cloud-Basis
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zum Bezug von hochverfügbaren, horizontal und vertikal hoch skalierbaren und elastischen Compute-, Storage- und Backup-Kapazitäten im Rahmen eines Cloud-Modells.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bezug von hochverfügbaren, horizontal und vertikal hoch skalierbaren und elastischen Compute-, Storage- und Backup-Kapazitäten mit allen notwendigen Basis-Shared-Services (AD, DNS, DHCP, IPAM,NTP), die auf Basis eines Cloud-Modells (gem. NIST-Definition ) vom Auftragnehmer bezogen werden können.
Dies soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, flexibel und ohne Technologierisiko oder Volumenrisiko auf die variablen Anforderungen seiner eigenen Kunden zu reagieren. Eine Auslagerung der Infrastruktur-Ressourcen, die der Auftraggeber in seinen eigenen Rechenzentren betreibt, ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezug von hochverfügbaren, horizontal und vertikal hoch skalierbaren und elastischen Compute-, Storage- und Backup-Kapazitäten im Rahmen eines Cloud-Modells
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses"
wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs sowie zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR3WH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.