Neubau Lärmschutzwand Süd B7 Heerdter Lohweg Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0157
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Lärmschutzwand Süd B7 Heerdter Lohweg
Neubau Lärmschutzwand
Düsseldorf, B7 Brüssler Straße Südseite- FR Düsseldorf, AS Heerdter Lowheg
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die folgenden Gewerke:
- Bau einer Lärmschutzwand
Die Stadt Düsseldorf führt derzeit den Umbau der B 7, Brüsseler Straße, Anschlussstelle
Heerdter Lohweg durch. Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist die Erstellung der hier beschriebenen Lärmschutzwand an der Südseite der B 7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Gewerbeanmeldung;
- Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle oder bei EU vergleichbar);
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften durch den Auftragnehmer (Lg 419).
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr);
- Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Berufsgenossenschaft, Krankenkasse- nicht älter als 1 Jahr);
- Urkalkulation (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle).
- Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer;
- Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme (brutto), sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt.
Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) in Höhe von 3% der Abrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge) (brutto).
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 1040227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.