FES - LV 58 Landschaftsbau Schulhof Referenznummer der Bekanntmachung: X-BBS-2022-0034

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbs-mannheim.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BBS-2022-0034
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BBS-2022-0034
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische Gesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sanierung, Planung, Bau, Finanzierung, Instandhaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Zwecken dienenden Bauten der Stadt Mannheim, insbesondere von Schulen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FES - LV 58 Landschaftsbau Schulhof

Referenznummer der Bekanntmachung: X-BBS-2022-0034
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

FES - LV58 Landschaftsbau Schulhof

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

2 Bestandssituation

Das Baufeld hat eine Größe von ca. 2.665 m2.

Der östliche Bereich wird aktuell als Baustelleneinrichtung für die tätigen Gewerke genutzt.

Diese bestehende Belagsfläche ist ca. 1.000 m2 groß. Sie besteht aus Granit-Mosaikpflaster, Basaltpflaster und einer Asphaltfläche.

Entlang der Südfassade sind in Teilbereichen Terrassenflächen vorhanden, die ebenfalls aus Granit-Mosaikpflaster bestehen.

Die restliche, mittig gelegene Fläche ist offene Bodenfläche.

Auf der Südseite des Schulhofes befindet sich der Schulgarten, der im Bestand erhalten bleibt.

Bis zur Ausführung der Außenanlage, kann es in Teilbereichen, zu hochbaubedingten Veränderungen des Bestandsgeländes kommen.

In 3 Bereichen wird das anfallende Dachwasser in Sickerschächte (Bestand) geleitet. Ausgehend von den Schächten wird anfallender Niederschlag, der nicht mehr versickert werden kann, in die neu herzustellenden Rasenmulden geleitet.

Vor Baubeginn ist gemeinsam mit der Bauleitung eine Begehung durchzuführen und die Flächen zu dokumentieren.

Die bestehenden Bäume sind zwingend vor Beschädigungen zu schützen.

1.3 Leistungsbeschreibung

Die gesamte Außenanlage wird saniert. Durch die Sanierungsarbeiten im Gebäude sind Teile der Flächen stark beschädigt und werden deshalb, einschließlich der Einfassungen, komplett zurückgebaut.

Die gesamten Belagsflächen werden neu gepflastert.

Im Schulhof wird ein neues Spielgerät installiert. Dafür ist die Fallschutzfläche herzustellen.

Sitzstufen aus Sandstein sind als `Grünes Klassenzimmer` vorgesehen. Außerdem dienen Sandsteinreihen zur Überwindung von Höhenunterschieden und als Teileinfassung der Fallschutzfläche.

Entwässerung der Dachflächen

Durch das Entwässerungskonzept entsteht eine Art `Kaskadenentwässerung`, bei der die stärkeren Niederschlägen bis in die Versickerungsmulde geleitet werden. Die Mulde befindet sich im westlichen Bereich der zu gestaltenden Fläche. Die vom Gebäude kommenden Leitungen liegen im Mittel 80 cm unter OK Gelände und sind an den Sickerschächten angeschlossen. Durch den Überlauf der Sickerschächte wird das Wasser in 2 kleine Sammelbecken geleitet, die ebenfalls versickerungsfähig sind. Weiterführend wird das hier überschüssige Wasser einem Graben zugeführt, der sich im Muldenbereich befindet. Die Sammelbecken dienen gleichzeitig als Sitzgelegenheit und werden mit einem Holzrost abgedeckt. Die Holzroste sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

Die Entwässerung vom Turnhallenvordach erfolgt in ein Baumquartier, und wird von dort in den versickerungsfähigen Untergrund abgeleitet. Das Baumquartier besteht aus 3 Bäumen, die jeweils mit einer Einfassung aus U-Steinen eingefasst sind, und als Sitzmauer dienen.

Entlang der Fassade, sind zum Schutz der Holzfenster und -türen, Gitterroste in verschiedenen Breiten vorgesehen.

Nach Beendigung aller Arbeiten erfolgt die Sanierung der Feuerwehrzufahrt, die aus Rasengittersteinen besteht.

Im Schulhofbereich werden 4 Laubbäume und 6 Obstgehölze, als Ersatz für gefällte Bäume gepflanzt.

Die Pflanzung erfolgt nachträglich ab Ende Oktober.

2. Angaben zur Ausführung

2.1 Bauzeit

Arbeitsbeginn ist voraussichtlich der 4. Juli 2022.

Arbeitsende, sofern ein durchgängiges Arbeiten gewehrleistet wird, 10.September 2022.

Die Ausführung der Außenanlagen erfolgt entsprechend Baufortschritt der einzelnen Gewerke und nach Absprache mit der Bauleitung. Die Arbeiten können in Teilabschnitten erfolgen. Nach Auftragserteilung sind die Bauabschnitte mit der Bauleitung und der Projektleitung abzustimmen.

2.2 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweise/ Qualitätssicherung

Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine fachtechnische Einweisung für die ausführende Firma vor Ort. Die Verwendung oder Mitverwendung von Recyclingmaterialien und wiederaufbereiteten Stoffen ist nur gegen Vorlage eines aktuellen Prüfberichtes (max. 2 Monate alte Berichte können akzeptiert werden) und nur mit vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung gestattet. Diese Prüfzeugnisse sind rechtzeitig vor Einbau vorzulegen.

2.3 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme

Die Benutzung der Fläche erfolgt nach Teilabnahme der Bauleistung.

3.0 Sicherheit / Pflichten

3.1 Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Auf die Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist zu beachten.

Für die Baustelle ist ein externer Sicherheits- und Gesundheitskoordinator vom AG bestellt.

Neben den für spezielle Arbeiten bestehenden Bestimmungen sind insbesondere die folgenden einzuhalten:

- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz

auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)

- Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

(BGR 201, sowie BRG und BGV in den aktuellen Fassungen)

- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB in den aktuellen Fassungen)

- BGV C22 (VBG 37) Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" Prävention Tiefbau

- DIN 4124 "Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten

- Arbeitsstättenverordnung (AStV)

- Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

3.2 Baustelleneinrichtung

Das Abstellen eines Containers oder eines Bauwagens für die Mitarbeiter ist im Schulhofbereich möglich. Alle Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind mit Bauzäunen zu sichern und gegen unberechtigten Zugang zu schützen. Die Sicherung dieser Flächen ist in die Baustelleneinrichtungspauschale einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Die Baustellenzufahrt ist entsprechend den Vorschriften der "Arbeitsstellensicherung an Straßen" zu sichern.

3.3 Baustellensicherung

Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV SA), sowie die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) werden in Ihrer aktuell gültigen Fassung Vertragsbestandteil.

3.4 Sicherheitsmaßnahmen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Fahrzeuge, Materialien, Gerätschaften etc. die sich auf dem Gelände befinden, seitens des Auftraggebers keinerlei Haftung übernommen wird.

3.5 Informationspflicht

Es wird dringend empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten vor Abgabe des Angebotes in Augenschein zu nehmen (z.B. Zugangs- und Transportmöglichkeiten, Sicherungsarbeiten).

Alle Maßangaben sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sowie Bedenken sind gemäß VOB/B §3.3 vor der Bauausführung unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen.

3.5 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen/ Qualitätssicherung

Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine fachtechnische Einweisung für die ausführende Firma vor Ort.

Wenn nicht anders beschrieben ist ausschließlich ungebrauchtes Material zu verwenden.

Der AN ist an die von der BL angegebenen Materialgüten und Materialherkunftsstandorte gebunden. Änderungen oder Ersatz sind ohne Zustimmung des AG oder der BL ausgeschlossen. Die ausführende Firma haftet in jeder Beziehung allein für ihre Lieferungen und Leistungen. Alle Materialien werden auf Anforderung bemustert.

Andere Materialien müssen als mindestens gleichwertig nachgewiesen und bemustert werden - soweit nicht anders erwähnt.

3.6 Beweissicherung

Vor Beginn der Bauarbeiten sind vom AN alle in Anspruch zu nehmenden und angrenzenden Straßen, Wege und Gebäude gemeinsam mit dem AG, dem Träger der Straßenbaulast, und Gebäudebesitzer zu begehen. Der bestehende Zustand, auch außerhalb der Arbeitsflächen, ist festzustellen, fotografisch, festzuhalten, schriftlich niederzulegen und durch Unterschrift von allen Parteien anerkennen zu lassen (Protokollierung obliegt dem AN).

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HINWEISE ZUR AUSSCHREIBUNG:

Während der Zeit der Submission bis einen Tag vor dem Abgabetermin sind Rückfragen zur Ausschreibung nach vorheriger Terminabstimmung möglich bei:

Landscape Art

Kornelia Werle

Konrad-Adenauer-Ring 6

69214 Eppelheim

Telefon:06221/7677 72

Fax: 06221/7677-92

Mail: [gelöscht]

Baustellensicherung:

Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV SA), sowie die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) werden in Ihrer aktuell gültigen Fassung Vertragsbestandteil.

Kalkulationshinweise:

Alle Maßnahmen sind vom AN eigenverantwortlich zu überprüfen. Unstimmigkeiten oder Abweichungen sowie Bedenken sind gemäß VOB/B §3.3 vor der Bauausführung unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen. Es wird dringend empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten vor Abgabe des Angebotes in Augenschein zu nehmen um Besonderheiten bzw. Schwierigkeiten bei der Durchführung der Arbeiten (z.B. Zugangs- und Transportmöglichkeiten, Sicherungsarbeiten) bei der Abgabe des Angebotes berücksichtigen zu können. Spätere Nach- oder Mehrforderungen können nicht vergütet werden.

Um eine zügige Abwicklung der Arbeiten zu gewährleisten, ist der Unternehmer dazu verpflichtet, ständig genügend und ausreichend geschultes Personal auf der Baustelle zu beschäftigen. Nicht selbst verschuldete Unterbrechungen und Verzögerungen sind umgehend der Bauleitung zu melden. Ein zügiges Abwickeln der Arbeiten wird vorausgesetzt.

Vorbemerkungen Umrechnungsfaktoren

Werden für die ausgeschriebenen Arbeiten im Zuge

anderer Untersuchungen Kontrollprüfungen für

Gütenachweise an neutralen Instituten auch Gewichte von

Schüttgütern ermittelt, treten die dort festgestellten

an die Stelle der hier festgelegten Werte. Die

Umrechnungstabelle hat nur abrechnungstechnische,

jedoch keine bodenmechanische Bedeutung.

Umrechnungsfaktoren Material verdichtet:

Rheinsand 0/8 1,95

Grubensand 08/ 1,50

Rheinkies 0/32 2,20

Neckarkies 2, 10

Vorsieb 1,75

Kalksteinschotter 1,90

Rüttelschotter 1,85

Bitu-Kies 2,38

Asphaltbinder 2,35

Asphaltfeinbeton 2,36

Mutterboden 1,70

Sonst. Boden/Aushub 1,80

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/07/2022
Ende: 10/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179)

-Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerbe in Frage stellt

- Bestätigung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorliegt

(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zur Eignung (gem. KEV 179)

-Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

- Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o. ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zur Eignung (gem. KEV 179)

-Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

-Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenen Leitungspersonal

(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/04/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/04/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

über eVergabe bei der BBS in Mannheim

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

eVergabe mit Projektleiter für die Vergabestelle zusammen mit der Revision (4 Augenprinzip)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2022

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Beimerstetten
Bempflingen
Benningen am Neckar
Berg
Bergatreute
Berglen
Berkheim
Bermatingen
Bernau im Schwarzwald
Besigheim
Beuren
Beuren (bei Nürtingen)
Biberach
Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Billigheim
Bingen (Landkreis Sigmaringen)
Binzen
Birkenfeld
Bischweier
Bisingen
Bissingen an der Teck
Bitz
Blaubeuren
Blaufelden
Blaustein
Blumberg
Böbingen an der Rems
Böblingen
Bodelshausen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bösingen
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Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
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Brühl (Baden)
Bubsheim
Büchen
Buchen (Odenwald)
Buchenbach
Buggingen
Bühl
Bühlertal
Bühlerzell
Burgrieden
Burladingen
Calw
Calw
Cleebronn
Crailsheim
Dachsberg
Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
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Durbach
Durlangen
Dürmentingen
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
Eberdingen
Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
Ebhausen
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eichstetten am Kaiserstuhl
Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellhofen
Ellwangen
Elzach
Emerkingen
Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engelsbrand
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erdmannhausen
Eriskirch
Erlenbach
Erligheim
Ertingen
Eschbach
Eschbronn
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
Fichtenau
Fichtenberg
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Fluorn-Winzeln
Forst
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Freudental
Frickenhausen
Frickingen
Fridingen an der Donau
Friedenweiler
Friedrichshafen
Friesenheim
Friolzheim
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Gammertingen
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Geisingen
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Geislingen bei Balingen
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Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
Gerstetten
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Göppingen
Görwihl
Gosheim
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Gottmadingen
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Grenzach-Wyhlen
Griesingen
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Grünkraut
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Haiterbach
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Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heilingenbronn
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Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Hermaringen
Herrenberg
Hessigheim
Heubach
Heuchlingen
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Hildrizhausen
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Hirschberg an der Bergstraße
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Hohberg
Hohenfels
Hohenstein
Hohentengen
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Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Igersheim
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Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
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Ittlingen
Jagstzell
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Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
Kappel-Grafenhausen
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Merzhausen
Meßkirch
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Mühlhausen-Ehingen
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Neckartenzlingen
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Neuhausen (Enzkreis)
Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen ob Eck
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Neulingen
Neunkirchen
Neuried (Baden)
Neustetten
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Oberhausen-Rheinhausen
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Offenburg
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Owen
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Rauenberg
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Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
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Renchen
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Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Strassberg
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Sulz am Neckar
Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Tengen
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Triberg
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
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Vöhringen
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
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Waldbrunn
Waldburg
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Warthausen
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Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
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Wolfach
Wolpertshausen
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Wört
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Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten