Konversion Spinelli Barracks BA 1 - Endausbau Teil 1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mwsp-mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konversion Spinelli Barracks BA 1 - Endausbau Teil 1
Die MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH Mannheim plant im Auftrag der Stadt Mannheim die Konversion Spinelli Barracks BA 1, eines ehemaligen US-Stützpunktes, in Mannheim, Stadtteil Feudenheim/Käfertal. Das Planungsgebiet umfasst ca. 10 ha. Das PLanungsgebiet ist bereits im Zwischenausbau mit Straßenunterbau und ungebundenen Straßenoberbau sowie den Ver- und Entsorgungsleitungen hergestellt. Die vorliegende Baumaßnahme umfasst Herstellung des bereichsweisen Straßenendausbaus und die Sanierung einzelner angrenzender Bestandsstraßen. Die wesentlichen Bauleistungen: Herstellung ungebundene Tragschichten, Bordanlagen, bituminöser Oberbau, Ortbetondecken, Betonpflaster ungebunden, Betonplattenbelag gebunden und ungebunden, Fugen, wassergebundene Wegedecken, Entwässerungsleitungen DN/OD 160 bis 355, Kunststoff, Mulden-Rigolen-Systeme, Baumrigolen (Schwammstadt), Baumsubstrat, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, Straßenmöblierung
bituminöser Oberbau ca. 9.300 m2; Betonpflaster ca. 11.000 m2; Betonplattenbelag gebundene Bauweise ca. 400 m2; Ortbetonbelag ca. 1.200 m2; Bordanlagen ca. 11.000 m; Entwässerungsleitungen DN/OD 160 bis DN/OD 355 PP, PVCU, ca. 950 m; Abwasserschächte DN400 bis DN100 ca. 65 St.; Baumrigole ca. 1.600 m3, Baumsubstrat ca. 1.800 m3; Kastenrinnen NW 150 bis NW520 ca. 350 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Siehe III.1.1
Siehe III.1.1
Einwandfreie Ausführung einschließlich Haftung für Mängelansprüche unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebes und sparsamer Wirtschaftsführung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de