Rahmenvereinbarung für die Neubeschaffung von Korbdurchschubspülmaschinen und von hochleistungsfähigen Gewerbegeschirrspülern hauptsächlich an Kölner Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0005-1000-5
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Neubeschaffung von Korbdurchschubspülmaschinen und von hochleistungsfähigen Gewerbegeschirrspülern hauptsächlich an Kölner Schulen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von zwei Jahren mit einer Verlängerungsoption von zwei weiteren Jahren über die Neubeschaffung von Korbdurchschubspülmaschinen und von hochleistungsfähigen Gewerbegeschirrspülern hauptsächlich in den Kölner Schulen.
Korbdurchschubspülmaschinen
Neubeschaffung von Korbdurchschubspülmaschinen und von hochleistungsfähigen Gewerbegeschirrspülern hauptsächlich in den Kölner Schulen Stadtgebiet Köln Köln
Die Stadt Köln, Amt für Schulentwicklung, schreibt die Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von professionellen gewerblichen Spülsystemen aus. Die Spülsysteme werden für den Betrieb der Küchen zur Essensversorgung der Schüler*innen in den Primarschulen (Offene Ganztagsschulen) und den Schulen der Sekundarstufe I im gesamten Kölner Stadtgebiet benötigt. Auch Bestellungen anderer Dienststellen sind möglich. Los 1 beinhaltet Korbdurchschubspülmaschinen (Haubenspülmaschinen).
Laufzeit:
Beginn: 01.09.2022
Ende: 31.08.2024
Die Rahmenvereinbarung soll zum 01.09.2022 geschlossen werden und hat eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren. Die Auftraggeberin kann den Vertrag per einseitiger Option einmalig um weitere zwei Jahre verlängern. Die Wahrnehmung der Verlängerungsoption ist der Auftragnehmerin bis drei Monate vor Vertragsende schriftlich mitzuteilen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt demnach vier Jahre.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Gewerbegeschirrspüler
Neubeschaffung von Korbdurchschubspülmaschinen und von hochleistungsfähigen Gewerbegeschirrspülern hauptsächlich in den Kölner Schulen Stadtgebiet Köln Köln
Die Stadt Köln, Amt für Schulentwicklung, schreibt die Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von professionellen gewerblichen Spülsystemen aus. Die Spülsysteme werden für den Betrieb der Küchen zur Essensversorgung der Schüler*innen in den Primarschulen (Offene Ganztagsschulen) und den Schulen der Sekundarstufe I im gesamten Kölner Stadtgebiet benötigt. Auch Bestellungen anderer Dienststellen sind möglich. Los 2 beinhaltet Gewerbegeschirrspüler.
Laufzeit:
Beginn: 02.09.2022
Ende: 31.08.2024
Die Rahmenvereinbarung soll zum 01.09.2022 geschlossen werden und hat eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren. Die Auftraggeberin kann den Vertrag per einseitiger Option einmalig um weitere zwei Jahre verlängern. Die Wahrnehmung der Verlängerungsoption ist der Auftragnehmerin bis drei Monate vor Vertragsende schriftlich mitzuteilen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt demnach vier Jahre.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung.
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz.
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung.
- Es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
- Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
- Es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Die Bieterin hat zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einen Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig ist, einzureichen, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung von Lieferleistungen für Großelektrogeräten (Haushalts-, Gastro- oder Gewerbegeräte) berechtigt ist. Sollte dies aus dem Handelsregister nicht hervorgehen, so ist zusätzlich ein offizieller Nachweis (Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Krankenkasse, Innung et cetera) vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als zwölf Monate vor Eröffnungstermin sein.
Übersicht (Eigenerklärung) über die in den letzten zwei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen müssen Angaben zu Kontaktdaten des Referenzgebers (beispielsweise Telefonnummer oder E-Mail) enthalten, die eine Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber ermöglichen. Je Jahr ist mindestens eine Referenzgeberin zu benennen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Auftragsabwicklung der einzelnen Bestellungen erfolgt "online" aus der E-Procurement-Plattform cMarket. Hierzu sind die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Mit Abgabe des Angebotes sichert die Bieterin die Einstellung der Rahmenvertragsprodukte in cMarket zu. Hierzu ist dem Angebot als Erklärung die Anlage 5 der Vergabeunterlagen beizufügen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYC3Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU