Lieferung einer Kraftfahrdrehleiter Referenznummer der Bekanntmachung: 21-079EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Kraftfahrdrehleiter
Beschaffungsgegenstand ist der Auftrag zur Lieferung einer Kraftfahrdrehleiter DLA (K) 23-12 nebst Beladung für die Feuerwehr der Stadt Kamen.
Fahrgestell DLA (K) 23-12 und Aufbau
Feuerwehr Stadt Kamen Mersch 28 59174 Kamen
Lieferung einer Kraftfahrdrehleiter DLA (K) 23-12 für die Feuerwehr der Stadt Kamen.
Beladung Kraftfahrdrehleiter
Feuerwehr Stadt Kamen Mersch 28 59174 Kamen
Beladung für eine Kraftfahrdrehleiter DLA (K) 23-12
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Aufbau
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Ort: Kabelsketal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYADMSG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Der Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.