Beschaffung 3 ELW1 - Los 1 Fahrgestell - Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-37/41-Ru-29
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://krefeld.de/Feuerwehr
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung 3 ELW1 - Los 1 Fahrgestell - Bekanntmachung
Beschaffung von drei Einsatzleitwagen der Größe 1
nach DIN SPEC 14507-2:2014-04 (Stand 04/2014)
hier: 3 Fahrgestelle (Los 1)
Die Ausschreibung zum Ausbau als Einsatzleitfahrzeug (Los 2)
erfolgt nach Abschluss dieser Ausschreibung.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-37/41-Ru-29
Stadt Krefeld - Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz Zur Feuerwache 4 47805 Krefeld
Lieferung von drei Fahrgestellen (Los 1) zum Ausbau als Einsatzleitfahrzeug:
Einsatzleitwagen ELW1 DIN SPEC 14507-2:2014-04 (Stand 04/2014)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung Fahrgestelle 3 ELW 1
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D5AK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]