Generalplan und Bauaufsicht - Schiff DiLaR Referenznummer der Bekanntmachung: 333/2022/6502263
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplan und Bauaufsicht - Schiff DiLaR
Das DLR ist das Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Es betreibt Forschung und Entwicklung in den Bereichen Luftfahrt, Raumfahrt, Energie und Verkehr, Sicherheit und Digitalisierung. Für die Erforschung und Entwicklung von innovativen Lösungen für die Dekarbonisierung und Emissionsreduktion der Schifffahrt wurde das Institut für Maritime Energiesysteme gegründet. Das Institut transferiert Wissen anderer DLR Institute zu verschiedenen Bausteinen von Energiesystemen aus anderen Anwendungsgebieten auf den maritimen Sektor, ergänzt und erweitert diese weiter. In Kooperation mit wissenschaftlichen Partnern und der Industrie werden diese in die Praxis überführt. Das Institut baut eine Großinfrastruktur auf, um die neu zu entwickelnden Energiesysteme in standardisierter Laborumgebung sowie unter realen Bedingungen auf einem Forschungsschiff zu testen und zu erproben. Für die Entwicklung, Demonstration und Vorbereitung von Zertifizierungen von maritimen Energiesystemen wird daher ein Schiff als Testplattform für neue Energieträger und Systeme beschafft.
Diese Ausschreibung umfasst die Erbringung der folgenden Leistungen:
- Die Erstellung eines Generalplans zum Bau des Forschungsschiffs DiLaR nebst allen erforderlichen Anlagen und der
Bauvorschrift – Der Generalplan und die Bauvorschrift bilden die für die Ausschreibung der bauausführenden Werft erforderliche Leistungsbeschreibung - Die Unterstützung bei der darauffolgenden Ausschreibung der bauausführenden Werft
- Die technische Bauaufsicht beim Bau des Forschungsschiffes DiLaR
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
GITZ Gebäude A Max-Planck-Straße 2 21502 Geesthacht
Das DLR ist das Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Es betreibt Forschung und Entwicklung in den Bereichen Luftfahrt, Raumfahrt, Energie und Verkehr, Sicherheit und Digitalisierung. Für die Erforschung und Entwicklung von innovativen Lösungen für die Dekarbonisierung und Emissionsreduktion der Schifffahrt wurde das Institut für Maritime Energiesysteme gegründet. Das Institut transferiert Wissen anderer DLR Institute zu verschiedenen Bausteinen von Energiesystemen aus anderen Anwendungsgebieten auf den maritimen Sektor, ergänzt und erweitert diese weiter. In Kooperation mit wissenschaftlichen Partnern und der Industrie werden diese in die Praxis überführt. Das Institut baut eine Großinfrastruktur auf, um die neu zu entwickelnden Energiesysteme in standardisierter Laborumgebung sowie unter realen Bedingungen auf einem Forschungsschiff zu testen und zu erproben. Für die Entwicklung, Demonstration und Vorbereitung von Zertifizierungen von maritimen Energiesystemen wird daher ein Schiff als Testplattform für neue Energieträger und Systeme beschafft.
Diese Ausschreibung umfasst die Erbringung der folgenden Leistungen:
- Die Erstellung eines Generalplans zum Bau des Forschungsschiffs DiLaR nebst allen erforderlichen Anlagen und der
Bauvorschrift – Der Generalplan und die Bauvorschrift bilden die für die Ausschreibung der bauausführenden Werft erforderliche Leistungsbeschreibung - Die Unterstützung bei der darauffolgenden Ausschreibung der bauausführenden Werft
- Die technische Bauaufsicht beim Bau des Forschungsschiffes DiLaR
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB 2. Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2. Nachweis zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
1. Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung im Unternehmen;
2. Sofern zutreffend Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer;
3. Sofern zutreffend Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).