Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI (Starkstromanlagen / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-49045
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78464
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vermoegenundbau-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI (Starkstromanlagen / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen)
78462 Konstanz, Paul-und-Gretel-Dietrich Str., Neubau G1
Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI.
Ziel ist die Umsetzung der mit dem Planungswettbewerb für Objektplanung Gebäude ausgelobten Entwurfsaufgabe für den Neubau des Institutsgebäude G1.
Die Preisträger des Planungswettbewerbs sowie der Auslobungstext sind abrufbar unter folgendem Link:
https://cloud.landbw.de/index.php/s/CrAdTNgrgZoPB7i
Im Neubau Ersatzgebäude G1 werden Nutzungen der Fakultäten Maschinenbau und Elektronik-/Informationstechnik mit Werkstätten, Laboren usw. sowie die Zentralen Projekte und eine Garage untergebracht. Da beabsichtigt ist den Altbau G rückzubauen, sind der Serverraum des Rechenzentrums und die zukünftige Heizzentrale, welche den Gesamtcampus versorgen im Ersatzneubau unterzubringen.
Die Heizzentrale muss an das bestehende Nahwärmenetz zur Versorgung der anderen Campusgebäude angebunden werden, für das Rechenzentrum erfolgt ein Neuaufbau eines LWL-Netzes auf dem Campus.
Der Neubau liegt in unmittelbarer Nähe des Seerheins und besteht aus vier Geschossen mit einem Untergeschoss.
Die angeforderte Nutzfläche liegt bei NUF 2.725 m2.
Die anteiligen Kosten (Brutto) belaufen sich auf:
Kostengruppe 440: 1.300.000,- €
Kostengruppe 450: 750.000,- €
Die Baudurchführung ist von August 2025 bis September 2027 vorgesehen.
78462 Konstanz, Paul-und-Gretel-Dietrich Str. (21167/154)
Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI für den Neubau G1 an der HTWG Konstanz, Leistungsphasen 2-9 sowie Besondere Leistungen für die Anlagengruppen:
- Starkstromanlagen
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt zu erfolgen. Das Formblatt ist unter der in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse herunterladbar.
Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter "https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/", abzugeben.
Die Arbeitsmittel Dokumentation Pläne und Daten sind zu beachten.
Sie stehen unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.vbv-bw.de/service/planungshilfen .
Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 22-49045 durchgeführt.
(Bei Rückfragen bitte angeben)
Entsprechend der in den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Kriterien der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Vergabeverfahren 22-49045
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleiterin oder des vorgesehenen Projektleiters.
Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweis:
Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformblatt geforderten Deckungssummen vorliegt beziehungsweise vor Vertragsschluss besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformular.
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern nach Ziffer II.2.9):
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Bauwerkskosten, sowie der vom Bieter verantworteten anteiligen Baukosten (Starkstromanlagen / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
Präsentation von zwei im Wesentlichen realisierten Referenzobjekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und repräsentativen Auszügen der Planungsunterlagen (Liste der Pläne und Berechnungen, Anlagenschemata, Installationspläne, Berechnungen etc.), Angabe von Bauwerkskosten sowie anteiligen Kosten der Anlagengruppen Starkstromanlagen / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen , Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen, auf max. 6 Seiten, Format max. A 3 erfolgen.
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung.
Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen.
Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers).
Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (abrufbar auf der unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
Postleitzahl: 78464
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: www.vermoegenundbau-bw.de