Fachlose Stakerseite Referenznummer der Bekanntmachung: 69/2022/04 (neu)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaarst
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kaarst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachlose Stakerseite
Die Stadt Kaarst möchte eine neue Grundschule an der Stakerseite errichten. DIe Planungsleistungen für die Leistungsbilder Architektur und Freianlagen wurden bereits vergeben. Gesucht werden gut qualifizierte Planer für die Leistungsbilder Statik, Bauphysik, Brandschutz und Technische Gebäudeausrüstung.
Vertraglich soll eine stufenweise Vereinbarung vorgesehen werden, so dass mit Zuschlagserteilung die LPH 1-3
beauftragt werden und die Stadt Kaarst die Option hat, die bei der TGA die LPH 4-5 (Stufe 2) bzw. 6-9 (Stufe 3) und bei der Tragwerksplanung die LPH 4 - 6 (Stufe 2) zu beauftragen.
Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz
Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Bauphysik und Brandschutz nach AHO.
Optionale Beauftragung der LPH 4-6.
TGA
Technische Gebäudeausrüstung für alle Anlagengruppen.
Optionale Beauftragung der LPH 4-6 und 7 - 9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert:
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat;
- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation;
- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
- Unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen.
- Unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird. Insbesondere wurden keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert:
- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr
Alternativ zu vorstehender Erklärung;
- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken;
- Bruttogesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020 oder 2019-2021) beziffern wir wie folgt.
Los 1:
Drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zu Planungsleistungen der LPH 2 - 6 im Leistungsbild Tragwerksplanung, Honorarzone II für ein Gebäude in Massivbauweise mit einer BGF von mindestens 3000 m³ und anrechenbaren Kosten von mindestens 5 Mio. (KG 300 DIN 276).
Der Projektleiter und der Projektstellvertreter müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben und mindestens fünf Projekte im Bereich Tragwerksplanung abgewickelt haben, wobei mindestens ein Projekt den vorgenannten Referenzanforderungen entsprechen muss. Der Projektleiter oder der Projektstellvertreter müssen über eine Qualifikation nach § 54 Abs. 4 LBO NRW verfügen
Los 2:
Drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zu Planungsleistungen der LPH 2 - 8 im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung, Honorarzone III für ein Gebäude in Massivbauweise mit einer BGF von mindestens 3000 m³ und anrechenbaren Kosten von mindestens 3 Mio. (KG 400 DIN 276).
Der Projektleiter und der Projektstellvertreter müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben und mindestens fünf Projekte im Bereich Technische Gebäudeausrüstung abgewickelt haben, wobei mindestens ein Projekt den vorgenannten Referenzanforderungen entsprechen muss. Die Bauleitung muss namentlich benannt sein und mindestens einmal die Bauleitung für ein Projekt mit 3000 m³ im Bereich Technische Gebäudeausrüstung übernommen haben.
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt"/"Ingenieur" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kaarst
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDJD5NY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.