Trägerschaft pädagogische Übermittagsbetreuung / Ganztagsangebote für Schüler:innen der Sekundarstufe I Referenznummer der Bekanntmachung: 34-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft pädagogische Übermittagsbetreuung / Ganztagsangebote für Schüler:innen der Sekundarstufe I
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreuung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Interessen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Heinrich-Bußmann-Schule, Ludwig-Uhland-Realschule
44532 Lünen
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Gymnasium Lünen-Altlünen, ProfilSchule Lünen, Realschule Lünen-Altlünen, Realschule Lünen-Brambauer
44532 Lünen
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen liegt eine Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärung und Nachweise bei.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann der Bieter, sofern er nicht präqualifiziert ist, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Vergabeverordnung vorlegen. Sh. Bewerbungsbedingungen, Formular 511 EU, Ziffer 6.
Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagsentscheidung fordert der Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken bzw. einer anderen, für den öffentlichen Auftraggeber kostenfrei zugänglichen Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei der Abgabe ihres Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer im Angebotsvordruck entsprechend mitteilen.
Sofern vom Auftraggeber Erklärungen und Nachweise gefordert werden, die nicht in den genannten Datenbanken enthalten sind, müssen diese ergänzend mit dem Angebot eingereicht werden.
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sh. Vergabeunterlagen.
- Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Tariftreue/Mindestentlohnung)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL/B)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 08.04.2022, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDMSZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.