Lieferung von Elektro-Triebzügen zur Sicherstellung ihrer Verfügbarkeit während des Betriebes (Anlehnung an LCC-Modell) zum Einsatz als ETCS-Ersatzfahrzeugflotte Stufe 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sfbw.info
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Elektro-Triebzügen zur Sicherstellung ihrer Verfügbarkeit während des Betriebes (Anlehnung an LCC-Modell) zum Einsatz als ETCS-Ersatzfahrzeugflotte Stufe 2
Die SFBW beschafft elektrische Triebfahrzeuge (inklusive Sonderwerkzeuge und Ersatzbaugruppen) in einer Größenordnung von voraussichtlich 20 - 30 Fahrzeugen, die untereinander vollständig kuppelbar sind, um diese Fahrzeuge, während der Nachrüstung der Bestandsfahrzeuge mit DSD-Fahrzeugausrüstung, Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verfügung zu stellen. Es sind auch Gebrauchtfahrzeuge (Baujahr nicht vor 2018) zugelassen. Dem Hersteller obliegen nach derzeitigem Stand für diese Fahrzeuge die Instandhaltung und Wartung für voraussichtlich 10 Jahre unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge in neuen Ausschreibungsnetzen oder in Bestandsnetzen eingesetzt werden. Der Hersteller garantiert einen vertraglich festgelegten Energieverbrauch für die beschafften Fahrzeuge.
Die SFBW beschafft elektrische Triebfahrzeuge (inkl. Sonderwerkzeuge und Ersatzbaugruppen) in einer Größenordnung von voraussichtlich 20 - 30 Fahrzeugen, die untereinander vollständig kuppelbar sind, um diese Fahrzeuge Eisenbahnverkehrsunternehmen, während der Nachrüstung der Bestandsfahrzeuge mit DSD-Fahrzeugausrüstung, für die Erbringung von Verkehrsleistungen in Baden-Württemberg zur Verfügung zu stellen. Dabei obliegen dem Hersteller auch die Instandhaltung und Wartung für voraussichtlich 10 Jahre. Der Hersteller garantiert den vertraglich festgelegten Energieverbrauch der Fahrzeuge in festgelegten Nachweisverfahren auf einem Testring für voraussichtlich vier ausgewählte Mustertrassen. Dies wird im Verhandlungsverfahren weiter konkretisiert.
Nähere Informationen zum Modell ergeben sich aus der Informationsbroschüre bzw. den Vergabeunterlagen.
Die Triebzüge sollen insbesondere den nachfolgend genannten Grundanforderungen genügen, wobei sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, einzelne Positionen im Laufe des Verfahrens anzupassen und zu konkretisieren:
a) Die Fahrzeuge sollen möglichst rechtzeitig zur Inbetriebnahme (IBN) der Projekte „Stuttgart 21“ und „Digitaler Knoten Stuttgart“ zur Verfügung stehen. Für die Auslieferung gelten folgende zeitliche Anforderungen:
1. bis zu 8 für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeuge Ende April 2024 (mindestens 6 Wochen vor dem Fahrplanwechsel im Juni 2024),
2. die restlichen für den Fahrgastbetrieb zugelassenen Fahrzeuge Ende Oktober 2024 (mindestens 6 Wochen vor dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024),
b) Die Fahrzeuge sollen möglichst in Einfachtraktion eine Kapazität von mindestens 200 Sitzplätzen aufweisen.
c) Die Fahrzeuge sollen möglichst eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h aufweisen.
d) Alle Fahrzeuge müssen zwingend mit ETCS-Fahrzeuggeräten der Version Baseline 3 Release 2 (SRS 3.6.0) und ATO GoA 2 möglichst bis Juni 2025 ausgestattet sein. Falls für die Ausrüstung Ersatzfahrzeuge erforderlich sind, sind diese durch den Hersteller beizustellen, damit die verfügbare Fahrzeuganzahl nicht durch die Umrüstung reduziert wird. Zusätzlich sind Anforderungen für die Themen Train Integrity Monitoring (TIM), FRMCS, Train Capability und OCORA einzuhalten. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
e) Die Einstiegshöhe der Fahrzeuge ist für eine Bahnsteighöhe von 55 cm optimiert.
f) Die Fahrzeuge sollen mit mindestens 25 Bestandsfahrzeugen der SFBW mit vergleichbarer Einstiegshöhe (siehe https://www.sfbw.info/fahrzeuge) für den Einsatz in Mehrfachtraktion vollumfänglich traktions- und steuerungsfähig sowie zugelassen sein. Dies wird im weiteren Verfahren konkretisiert.
Eine Weiterverwendung bzw. Weiterveräußerung behält sich der Auftraggeber vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) NRW vorliegt;
- keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Die Auftraggeber werden anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist.
Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen Bewerber folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
- formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen;
- Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind für die letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.2.4. ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen den Auftraggebern gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von nur einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über die integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit (Anzahl und Art) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet ist,
b) Nachweis der Anwendung eines Fertigungs- und Qualitätssicherungssystems:
Der Bewerber soll nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
c) Vorlage einer Projektreferenz über die wirtschaftliche Herstellung, Zulassung und Lieferung vergleichbarer Fahrzeuge in der Europäischen Union.
d) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen den Auftraggebern gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattformhttps://www.subreport-elvis.de/E84117627
2. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3. genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Ebenfalls werden auf der Vergabeplattform unter anderem erste Entwurfsstände der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA), des Fahrzeuglastenheftes und der Vertragsdokumente (Fahrzeuglieferungsvertrag, Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag, Rahmenvertrag), soweit sie verfügbar sind, sowie ergänzende Unterlagen zur Information zur Verfügung gestellt. Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter.
3. Rückfragen können nur von Fahrzeugherstellern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV iVm. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014).
Der Fahrzeughersteller hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Unternehmen automatisch über die Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
4. Teilnahmeanträge sind in elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Portal https://www.subreport-elvis.de/E84117627 einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform https://www.subreport-elvis.de/E84117627 erforderlich.
5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
7. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
8. Gegenstand des Verhandlungsverfahrens soll auch der Wiedereinsatz der Fahrzeuge nach 10 Jahren sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. beim Auftraggeber zu rügen.