Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei 29 Kreditinstituten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0328-000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei 29 Kreditinstituten
Durchführung von Sonderprüfungen (Werthaltigkeitsprüfungen) nach § 44 Abs. 1 KWG bei 29 Kreditinstituten
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NI
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NI
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in NW
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in NW
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in BW
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in BW
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank in BY
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank in BY
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in BY
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in BY
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BW
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BW
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in SA
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in SA
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in NI
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in NI
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NW
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NW
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BY
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BY
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in SH
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in SH
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BY
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BY
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in NW
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in NW
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BY und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BW
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BY und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BW
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in HE und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in RP
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in HE und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in RP
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in RP und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NW
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in RP und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NW
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Genossenschaftsbanken mit Hauptsitz in BW
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Genossenschaftsbanken mit Hauptsitz in BW
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Genossenschaftsbanken mit Hauptsitz in BY
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Genossenschaftsbanken mit Hauptsitz in BY
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in SH und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NI
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in SH und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NI
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NI und einer Sparkasse mit Hauptsitz in NI
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NI und einer Sparkasse mit Hauptsitz in NI
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Genossenschaftsbanken mit Hauptsitz in BY
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Genossenschaftsbanken mit Hauptsitz in BY
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um:
eine/n öffentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/-in oder
eine durch die Wirtschaftsprüferkammer anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
handeln, der/die befugt ist, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen und als solche/r eine Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer bei der Wirtschafts-prüferkammer abgegeben hat.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Verantwortliche/r Prüfungsleiter/in (m/w/d)
Der/die jeweils verantwortliche/r Prüfungsleiter/in (m/w/d) (Person entsprechend § 43 Abs. 3 S. 3 WPO) ist Wirtschaftsprüfer/in.
Er/sie verfügt und über eine 8-jährige Berufserfahrung aus dem Zeitraum seit 2010 in der Planung und Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, und/oder Sonderprüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, einschließlich Erfahrungen in der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Kreditgeschäfts sowie der Einzelkreditprüfung einschließlich der Sicherheitenbewertung.
Der/die jeweils verantwortliche Prüfungsleiter/in (m/w/d) gibt mindestens drei Prüfungen (gesetzliche Abschlussprüfungen und/oder Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG) von Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, davon mindestens zwei Prüfungen aus dem Zeitraum seit 2016 als Referenz an, die er/sie in einer Funktion als verantwortliche/r Prüfungsleiter/in (m/w/d) geplant und durchgeführt hat. Es sind dabei für jede Prüfung jeweils der Namen des geprüften Kreditinstitutes, der Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer anzugeben, und die als Prüfungsleiter/in (m/w/d) durchgeführten Tätigkeiten zu beschreiben.
Der/die jeweils verantwortliche Prüfungsleiter/in (m/w/d) verfügt über einschlägige Kenntnisse der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgelegten Hilfsprogramme und der dazu veröffentlichten berufsständischen Verlautbarungen des IDW.
Erfahrene/r Prüfer/in (m/w/d)
Ein/e erfahrene/r Prüfer/in (m/w/d) verfügt über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung aus dem Zeitraum seit 2015 in der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, und/oder Sonderprüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, einschließlich Erfahrungen in der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Kreditgeschäfts sowie der Einzelkreditprüfung einschließlich der Sicherheitenbewertung.
Zudem verfügt es/sie über einschlägige Kenntnisse der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgelegten Hilfsprogramme und der dazu veröffentlichten berufsständischen Verlautbarungen des IDW.
Übrige Prüfer/in (m/w/d)
Jede/r übrige/r Prüfer/in (m/w/d) verfügt über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung aus dem Zeitraum seit 2018 in der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, und/oder Sonderprüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, einschließlich Erfahrungen in der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Kreditgeschäfts sowie der Einzelkreditprüfung einschließlich der Sicherheitenbewertung.
Mindestens 50 % der für die jeweilige Prüfung eingesetzten Prüfer/innen (m/w/d), wobei der/die verantwortliche Prüfungsleiter/in (m/w/d) diesbezüglich nicht zu den Prüfern/Prüferinnen (m/w/d) zählt, müssen erfahrene Prüfer/innen (m/w/d) sein. Es ist ausdrücklich zulässig (neben dem/der verantwortlichen Prüfungsleiter/in), auch nur erfahrene Prüfer/innen einzusetzen.
Jede zur Prüfung eingesetzte Person muss die Eignungsanforderungen mindestens einer der o.g. Prüferkategorien (verantwortliche/r Prüfungsleiter/in (m/w/d), erfahrene/r Prüfer/in (m/w/d) oder übrige/r Prüfer/in (m/w/d)) erfüllen und ist bezogen auf die Eignung einer der Prüferkategorien zuzuordnen. Personen, die die Eignungsanforderung keiner der Kategorien erfüllen, dürfen nicht für die Prüfung eingesetzt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die für die Eignung verwendete Einstufung nicht mit der im Vertrag verwendeten Prüferkategorie übereinstimmen muss. Eine Person, die für die Eignung der Prüferkategorie "erfahrene/r Prüfer/in" zugeordnet ist und die entsprechenden Anforderungen erfüllt, kann z.B. im Vertrag auch einer vom Bieter genutzten Prüferkategorie z.B. "Manager" zugeordnet sein.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten und um die Unbefangenheit der Prüfer für die jeweilige aufsichtliche Prüfung sicherstellen zu können, sind über die allgemeinen Regeln zum Ausschluss einer Befangenheit nach §§ 319, 319b HGB hinaus der Abschlussprüfer und der § 44 Abs. 1 KWG-Prüfer des jeweiligen Kreditinstitutes der letzten vier Jahre als Prüfer ausgeschlossen. Ferner sind Prüfer ausgeschlossen, die in den letzten vier Jahren für das jeweilige Kreditinstitut Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erbracht haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.
3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der in
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Erklärung zu § 19 MiLoG
Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind.
Erklärung zu § 21 AEntG
Es ist eine Erklärung zu § 21 AEntG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind.
Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde.
Erklärung zu § 21 SchwarzArbG
Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes nach den in § 21 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist.
Erklärung zu § 98c AufenthG
Es ist eine Erklärung zu § 98c AufenthG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten fünf Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt wurde/n.
Angaben zum Bieter
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die dem Angebot beiliegen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebotes. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung und § 19 MiLoG genutzt.
Diese Anlage ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GR3KA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]