Verwertung von Rechengut, Sandfanggut, Rückständen aus der Kanalreinigung und Baggergut aus Regenrückhaltebecken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-7-40-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Rechengut, Sandfanggut, Rückständen aus der Kanalreinigung und Baggergut aus Regenrückhaltebecken
Dreijahresvertrag über die Gestellung und den Transport von Containern für die Verwertung/Entsorgung des auf der ZABA anfallenden Rechen- und Sandfanggutes, der Rückstände aus der Kanalreinigung und des Baggergutes aus Regenrückhaltebecken.
Auf der Zentralen Abwasserbehandlungsanlage (ZABA) der Stadt Sankt Augustin fallen im Rahmen des Abwasserreinigungsprozesses Rechengut (ASN 190801) und Sandfanggut (ASN 190802), Rückstände aus der Kanalreinigung (ASN 200306) und Baggergut aus Regenrückhaltebecken (ASN 190899) an. Zur Aufnahme und zum Transport dieser Fraktionen sind Container gemäß LV anzubieten und die Inhalte der Container einer ordnungs- und gesetzmäßigen Verwertung/Entsorgung mit den entsprechenden Nachweisen zuzuführen.
Die Jahresmengen belaufen sich auf
ca. 100 t Grobrechengut,
ca. 250 t Feinrechengut,
ca. 150 t Sandfanggut,
ca. 100 t Rückstände aus der Kanalreinigung
ca. 25 t Baggergut aus Regenrückhaltebecken.
53757 Sankt Augustin
Dreijahresvertrag über die Gestellung und den Transport von Containern für die Verwertung/Entsorgung des auf der ZABA anfallenden Rechen- und Sandfanggutes, der Rückstände aus der Kanalreinigung und des Baggergutes aus Regenrückhaltebecken.
Auf der Zentralen Abwasserbehandlungsanlage (ZABA) der Stadt Sankt Augustin fallen im Rahmen des Abwasserreinigungsprozesses Rechengut (ASN 190801) und Sandfanggut (ASN 190802), Rückstände aus der Kanalreinigung (ASN 200306) und Baggergut aus Regenrückhaltebecken (ASN 190899) an. Zur Aufnahme und zum Transport dieser Fraktionen sind Container gemäß LV anzubieten und die Inhalte der Container einer ordnungs- und gesetzmäßigen Verwertung/Entsorgung mit den entsprechenden Nachweisen zuzuführen.
Die Jahresmengen belaufen sich auf
ca. 100 t Grobrechengut,
ca. 250 t Feinrechengut,
ca. 150 t Sandfanggut,
ca. 100 t Rückstände aus der Kanalreinigung
ca. 25 t Baggergut aus Regenrückhaltebecken.
Einmalig für ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025 oder 2026
Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem in Abschnitt I.3 genannten Vergabeportal zum Download bereitgestellt. Angebote können nur noch elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bieterfragen:
Bieterfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt; eine dennoch telefonisch erteilte Auskunft wäre im Übrigen unverbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]