Pathologieleistungen inkl. Schnellschnitte - Kliniken Ostalb Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-073-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pathologieleistungen inkl. Schnellschnitte - Kliniken Ostalb
Das STAUFERKLINIKUM SCHWÄBISCH GMÜND in MUTLANGEN plant zum 01.01.2023 die Neustrukturierung der Krankenversorgung im Bereich Pathologie für eine Laufzeit von 5 Jahren mit optionaler Verlängerung mit-tels einer öffentlichen Ausschreibung als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Neben den fachärztlichen Leistungen umfasst die Beschaffung durchzuführende Schnellschnittdiagnostik so-wie weitere spezifische Services im Bereich Pathologie.
Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Wetzgauer Straße 85 73557 Mutlangen
Das STAUFERKLINIKUM SCHWÄBISCH GMÜND in MUTLANGEN plant zum 01.01.2023 die Neustrukturierung der Krankenversorgung im Bereich Pathologie für eine Laufzeit von 5 Jahren mit optionaler Verlängerung mit-tels einer öffentlichen Ausschreibung als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Neben den fachärztlichen Leistungen umfasst die Beschaffung durchzuführende Schnellschnittdiagnostik so-wie weitere spezifische Services im Bereich Pathologie.
Die Möglichkeit der Abrechnung von ambulanten Klinikleistungen (Ambulantes Operieren) nach § 115b muss durch die Vorhaltung einer KV-Zulassung vorhanden sein.
Darüber hinaus ist eine kontinuierliche pathologische Beratung der Kliniken (z.B. Teilnahme am Tumorboard) in Form einer regelmäßigen Vorortpräsenz eines diesbezüglichen Facharztes an diesen Strukturen erforderlich.
Optionale Verlängerung um ...
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug (soll nicht älter als 6 Monate sein) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soll nicht älter als 6 Monate sein) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
1.) Formlose Eigenerklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre (gemäß AGKAMED-Formular)
2.) KV-Zulassung für den Bereich Pathologie
1. Angabe von mindestens zwei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung inkl. Kontaktpersonen und -daten (gemäß AGKAMED-Formular)
2.) Eigenerklärung über die Festanstellung von 2 Fachärzten für die Pathologie
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YY9D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.