Neubau einer Kita Gemeindewiese in der Gemeinde Nottuln
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nottuln
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nottuln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kita Gemeindewiese in der Gemeinde Nottuln
Für den Ortsteil Nottuln in der Gemeinde Nottuln wird eine neue Kindertagesstätte benötigt. Die Kindertagesstätte soll auf einem Grundstück („Gemeindewiese“) neben dem Gymnasium in Nottuln errichtet werden.
48301 Nottuln
Es soll eine 6-zügige Kita geplant und errichtet werden (LPH 1-9). Benötigt werden die Räume für 3 Gruppen Typ II (U3), sowie 2 Gruppen Typ II (Ü3) und 1 Gruppe Typ I (2-6 Jahre). Die ersten 4 Gruppen sollen zum Kindergartenjahr 2024/2025 in Betrieb gehen.
In den Vergabeunterlagen ist die Wertungsmatrix beigefügt. Die Wertungsmatrix dient zur Auswahl der Bewerber*innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei gleicher Gesamtpunktzahl mehrerer Bewerber*innen entscheidet das Losverfahren. Ebenfalls in den Vergabeunterlagen beigefügt sind die Zuschlagskriterien, ein Vertragsentwurf sowie ein Entwurf zum Honorarangebot für das spätere Angebotsverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Bewerberbogen
Bitte Bwerebungsbogen ausfüllen.
Zudem ist der Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist bei den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die in der Eigenerklärung geforderten Angaben umfassen: - Erklärung zum Umsatz des Unternehmens; - Erklärung zu Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; - Erklärung zu Angaben zu Arbeitskräften; - Erklärung zur Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes; - Erklärung zur Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Erklärung zur Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; - Erklärung zu Angaben, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; - Erklärung zur Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Nachweis über einen Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung abgeschlossen wird.
Gemäß Bewerberbogen:
- Allgemeine Angaben Bewerber*innen
- Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - netto
- Angaben zur personellen Leistungsfähigkeit des Büros
- Zwei vergleichbare und abgeschlossene Referenzen des sich bewerbenden Büros aus den letzten 10 Jahren
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV. Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt*in gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.