Gebäudereinigung am Campus Essen und den Außenliegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 45-22 SF
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-due.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung am Campus Essen und den Außenliegenschaften
Die Universität Duisburg-Essen (Auftraggeber) schreibt Reinigungsleistungen in Gebäuden des Campus Essen, ehemals Los 3, jetzt Los 3a (Campus) und Los 3b (Außenliegenschaften) aus. Die Reinigungsleistungen umfassen die Unterhaltsreinigung, die Stellung von zusätzlichen Servicekräften und bei Bedarf die Durchführung von Sonderreinigungen.
Unterhaltsreinigung - Campus
Universität Duisburg-Essen, Campus Essen und Außenliegenschaften Essen
Das Los 3a umfasst Objekte des sog. "T-Bereichs" sowie "S-Bereichs" der Universität Duisburg-Essen. Die T-Gruppe besteht aus den Gebäuden T01, T02 und T03. Hier ist der Hauptsitz der Verwaltung in Essen, daher gibt es hier hauptsächlich Büroflächen und Besprechungsräume.
Die S-Gruppe besteht aus den Gebäuden S03, S04, S05, S05Pik, S06, S07 und S08. Das Gebäude S04 ist ein Hörsaalzentrum. Das Gebäude S06 wird hauptsächlich von der Fakultät Bildungswissenschaften genutzt. Daher besteht die zu reinigende Fläche größtenteils aus Büros und Unterrichtsräumen.
Bis zu zwei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Vertrag optional um weitere zwölf Monate verlängern.
Vorgenannte Verlängerungsoption
Die Bieter müssen zwingend an einer Ortsbesichtigung beim Auftraggeber teilnehmen, wenn sie nicht auf anderem Wege nachweisen können, dass ihnen die Örtlichkeiten bekannt sind. Nachforderungen, die mit Unkenntnis der Liegenschaften und den dortigen Gegebenheiten begründet werden, bleiben unberücksichtigt.
Die Termine zur Ortsbesichtigung finden grundsätzlich in der 13. Kalenderwoche im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr für jeden Bieter gesondert statt. Termine für eine Ortsbesichtigung sind spätestens bis zum
30.03.2022, 12:00 Uhr (eingehend)
mit dem Auftraggeber über die Nachrichtenfunktion unter https://www.evergabe.nrw.de zu vereinbaren. Die grundsätzlich verfügbaren Termine sind der Anlage A 14 zu entnehmen und darin für jeden Tag farblich gekennzeichnet. Die Bieter sind gehalten, bei ihrer Anfrage möglichst drei Alternativtermine zu benennen.
Spätere Terminanfragen sind zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass ein entsprechender Termin gewährt wird und dass etwaige aus der Besichtigung resultierende Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote beantwortet werden, soweit diese Fragen erst nach der Frist zur Einreichung von Bieterfragen eingereicht werden. Im Rahmen der Ortsbesichtigungen selbst werden keine Fragen beantwortet. Es ist den Bietern gestattet, im Rahmen der Ortsbesichtigungen Lichtbilder anzufertigen. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt für diese selbstverständlich uneingeschränkt.
Es wird ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ausgestellt. Dieser ist dem Angebot beizufügen. Kann der Bieter die Teilnahme an der Ortsbesichtigung nicht nachweisen oder auf andere Weise dokumentieren, dass er sich über die Einrichtungen vor Ort Kenntnis verschafft hat (durch frühere Aufträge oder durch eine Ortsbesichtigung im Rahmen eines vorhergehenden Vergabeverfahrens), wird sein Angebot ausgeschlossen. Nicht mit dem Auftraggeber im Vorfeld abgestimmte Ortsbesichtigungen sind nicht zulässig und werden als solche nicht anerkannt.
Unterhaltsreinigung - Außenliegenschaften
Universität Duisburg-Essen, Campus Essen und Außenliegenschaften Essen
Los 3b umfasst drei Außenliegenschaften:
- Schützenbahn;
- Sportcampus Gladbecker Straße und Leimkugelstraße
- Zollverein.
Bis zu zwei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Vertrag optional um weitere zwölf Monate verlängern.
Vorstehende Verlängerungsoption
Die Bieter müssen zwingend an einer Ortsbesichtigung beim Auftraggeber teilnehmen, wenn sie nicht auf anderem Wege nachweisen können, dass ihnen die Örtlichkeiten bekannt sind. Nachforderungen, die mit Unkenntnis der Liegenschaften und den dortigen Gegebenheiten begründet werden, bleiben unberücksichtigt.
Die Termine zur Ortsbesichtigung finden grundsätzlich in der 13. Kalenderwoche im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr für jeden Bieter gesondert statt. Termine für eine Ortsbesichtigung sind spätestens bis zum
30.03.2022, 12:00 Uhr (eingehend)
mit dem Auftraggeber über die Nachrichtenfunktion unter https://www.evergabe.nrw.de zu vereinbaren. Die grundsätzlich verfügbaren Termine sind der Anlage A 14 zu entnehmen und darin für jeden Tag farblich gekennzeichnet. Die Bieter sind gehalten, bei ihrer Anfrage möglichst drei Alternativtermine zu benennen.
Spätere Terminanfragen sind zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass ein entsprechender Termin gewährt wird und dass etwaige aus der Besichtigung resultierende Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote beantwortet werden, soweit diese Fragen erst nach der Frist zur Einreichung von Bieterfragen eingereicht werden. Im Rahmen der Ortsbesichtigungen selbst werden keine Fragen beantwortet. Es ist den Bietern gestattet, im Rahmen der Ortsbesichtigungen Lichtbilder anzufertigen. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt für diese selbstverständlich uneingeschränkt.
Es wird ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ausgestellt. Dieser ist dem Angebot beizufügen. Kann der Bieter die Teilnahme an der Ortsbesichtigung nicht nachweisen oder auf andere Weise dokumentieren, dass er sich über die Einrichtungen vor Ort Kenntnis verschafft hat (durch frühere Aufträge oder durch eine Ortsbesichtigung im Rahmen eines vorhergehenden Vergabeverfahrens), wird sein Angebot ausgeschlossen. Nicht mit dem Auftraggeber im Vorfeld abgestimmte Ortsbesichtigungen sind nicht zulässig und werden als solche nicht anerkannt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister);
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB:
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB;
b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister.
- Anforderungen an Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Angaben zum Gesamtumsatz (in Euro) des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bieter-gemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
a) Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (seit 03/2017) über die Erbringung von Unterhaltsreinigungen in vergleichbaren Objekten. Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
- Bezeichnung und Inhalt des Referenzauftrags;
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
- zusammenhängende gereinigte Fläche;
- Ausführungszeitraum;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
- Auftraggeber mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
c) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig). Das Zertifikat ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers geplant ist, muss auch der Unterauftragnehmer ein entsprechendes Zertifikat vorlegen.
für Los 3a:
Die Bieter müssen mindestens über zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (seit 03/2017) über die Erbringung von Unterhaltsreinigungen in vergleichbaren Objekten verfügen. Vergleichbare Objekte sind z. B. andere Hochschulen, Verwaltungsgebäude oder Sportstätten. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Reinigungsleistungen setzt außerdem voraus, dass der Bieter die Reinigungsleistung hauptverantwortlich (nicht als Nachunternehmer) seit / für mindestens 6 Monaten erbringt / erbracht hat.
Mindestens eine der Referenzen muss darüber hinaus ein vergleichbares Gebäude betreffen, das über eine zusammenhängende Fläche von mindestens 57.000 qm verfügt (keine Reinigung in kleineren Einzelfilialen, Dependancen etc.).
für Los 3b:
Die Bieter müssen mindestens über zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (seit 03/2017) über die Erbringung von Unterhaltsreinigungen in vergleichbaren Objekten verfügen. Vergleichbare Objekte sind z. B. andere Hochschulen, Verwaltungsgebäude oder Sportstätten. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Reinigungsleistungen setzt außerdem voraus, dass der Bieter die Reinigungsleistung hauptverantwortlich (nicht als Nachunternehmer) seit / für mindestens 6 Monaten erbringt / erbracht hat.
Mindestens eine der Referenzen muss darüber hinaus ein vergleichbares Gebäude betreffen, das über eine zusammenhängende Fläche von mindestens 23.000 qm verfügt (keine Reinigung in kleineren Einzelfilialen, Dependancen etc.).
Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW) (05/2018) werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MD93U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen