Rahmenvereinbarung Corporate Publishing: Social-Media-Kommunikation der NRW.BANK Referenznummer der Bekanntmachung: 460-003740-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Corporate Publishing: Social-Media-Kommunikation der NRW.BANK
Rahmenvereinbarung Corporate Publishing: Social-Media-Kommunikation der NRW.BANK
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen sowie Entwicklungs-, Konzeptions-, Redaktions- und Produktionsleistungen rund um das Thema Corporate Publishing in sozialen Netzwerken für die NRW.BANK.
Die Leistungserbringung ist nicht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Sie begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge (z.B. an Tagen, Stunden). Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von [Betrag gelöscht] Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf eines Jahres. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von der NRW.BANK mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (nachfolgend: Höchstlaufzeit). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ebenfalls endet die Rahmenvereinbarung automatisch, wenn vor Eintritt der Höchstlaufzeit die verbindliche Höchstabnahmegrenze erreicht wird.
Referenzen, insbesondere im Hinblick auf die Passgenauigkeit Referenzen zu den Anforderungen an die Referenzgeber und die Zielgruppen.
Die NRW.BANK unterhält Rahmenvereinbarungen mit Dritten über weitere Corporate-Publishing-Leistungen (Wettbewerbskommunikation, Redaktion, Online-Kommunikation und Nachhaltigkeitsberichte), Event- und Messedienstleistungen, Medialeistungen, Kreativagentur-Leistungen sowie Leistungen der Werbemittelproduktion.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen die erlaubte Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, einer Erlaubnispflicht unterliegt.
Der Nachweise kann dem Angebot als Scan der Originalurkunde beigefügt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Erklärung über den Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beratungsleistungen sowie Entwicklungs-, Konzeptions-, Redaktions- und Produktionsleistungen rund um das Thema Corporate Publishing in sozialen Netzwerken) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Vordrucks 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu erfolgen. Die erforderliche Referenzerläuterung kann bei weitergehendem Erläuterungsbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Angegebene Referenzen sind zum Nachweis dieser Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Aus der Gesamtschau der Erläuterungen zu den Referenzen muss sich ergeben, dass der Bewerber mindestens die folgenden Dienstleistungen erbracht hat:
(1.) Erforderlicher Leistungsumfang bei jeder Referenz: jeweils vollumfängliche redaktionelle Betreuung eines Social-Media-Kanals entweder auf Twitter, LinkedIn, Instagram, XING oder YouTube
(2.) Auftraggeber: Mindestens eine Behörde im Sinne von § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder mindestens ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)
(3.) Zielgruppe: mindestens einmal Multiplikatoren (wie z. B. Kammern, Verbände, Hausbanken, Journalisten), sowie mindestens einmal kleine und mittelständische Unternehmen
(4.) Auftragsvolumen bei jeder Referenz: mindestens 50.000,-- Euro netto
(5.) Auftragsdauer: jeweils mindestens ein Jahr im Referenzzeitraum.
(1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a von Ausschlussgründen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen***
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01: Teilnahmeantrag
2 Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung des Bewerbers*
3 Vordruck 04: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des Bewerbers*
4 Vordruck 04a: Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG des Bewerbers*
5 Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner*
6 Handelsregisterauszug des Bewerbers*
7. Nachweis der erlaubten Berufsausübung des Bewerbers*/****
Nur vorzulegen, soweit für den Teilnahmeantrag relevant***
Nr. Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
2 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer**
5 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
6 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers**
7 Nachweis der erlaubten Berufsausübung**/****
Erst mit jedem Angebot vorzulegende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 07 Angebot
2 Vordruck 08 Preisblatt
3 Bearbeitung der Aufgabe 1: Planung einer Themenwoche
4 Bearbeitung der Aufgabe 2: Analyse der aktiven Sozialen Netzwerke der NRW.BANK
5 Bearbeitung der Aufgabe 3: Darstellung der Zusammenarbeit
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
*** Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
**** Nur, soweit in dem Mitgliedstaat des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D9UH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB.
§ 134 Abs.1 S. 2 GWB bleibt unberührt.