Liveübertragung der Sitzungen politischer Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0185
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Liveübertragung der Sitzungen politischer Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf
Liveübertragung und Archivierung der Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und sonstiger Gremien
Rathaus der Landeshauptstadt Düsseldorf
Marktplatz 2
40213 Düsseldorf
Audiovisuelle Direktübertragung (Livestream) des öffentlichen Teils der Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und sonstiger Gremien (Integrationsrat, Seniorenrat, Behindertenrat und Jugendrat) ins Internet und Bereitstellung der Aufzeichnungen auf der Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf im Internet als Vollservice-Leistung (Video-on-Demand).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
1. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe (Formular ZV2 der Vergabeunterlagen) abzugeben.
1. Referenz über die Erbringung von 70 Liveübertragungen von politischen oder vergleichbaren Gremien pro Jahr im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021. Dieser Nachweis kann auch durch mehrere Referenzen mit der Summe der geforderten Mindestzahlen pro Jahr erbracht werden.
2. Angabe von zwei Auftraggebern, für die Sie die meisten Liveübertragungen im o.g. Zeitraum realisiert haben, mit Angabe folgender Informationen:
- Name bzw. Stadt und Ansprechpartner mit Kontaktdaten des Auftraggebers
- Art des zu übertragenden Gremiums
- Dauer der Tätigkeit und Anzahl der bisher durchgeführten Liveübertragungen für den jeweiligen Auftraggeber.
3. Im Falle einer Bietergemeinschaft bzw. eines geplanten Nachunternehmereinsatzes sind zusätzlich die Formulare ZV3 bzw. ZV4 und ZV5 vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.